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Beihilfe-Änderungen-2021-BundesBeamte-Landesbeamte-Sachen-Anhalt-Mecklenburg-Vorpommern-Brandburg

 

Zum 1.1.2021 sind einige Beihilferegeln für Beamte des Bundes und der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt geändert worden – und Du kannst davon profitieren. Als BeamtenService zeigen wir die auf, welche Vorteile Du in Anspruch nehmen kannst und ob eventuell Handlungsbedarf in puncto Krankenversicherung besteht – hier ein Überblick.
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Wichtige Beihilfeänderungen 2021 Bundesbeamte, Landesbeamte Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern

Als BeamtenService haben wir uns auf die besonderen Belange spezialisiert, die für Beamte interessant sind – angefangen bei den sinnvollen Versicherungen bis hin zur Altersvorsorge.

Vor allem der komplexen Krankenversicherung widmen wir großes Augenmerk, um Dich in allen Fragen umfassend beraten zu können. Dazu gehört aus unserer Sicht ganz selbstverständlich, dass wir Dir die aktuellen Beihilfeänderung 2021 detailliert vorstellen. Vielleicht hast Du schon ein Schreiben von Deiner Krankenversicherung erhalten, vielleicht sind die die Beihilfeänderung 2021 komplett neu – in jedem Fall erhältst Du hier alle wichtigen Informationen:

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Wer ist von den Beihilfeänderungen 2021 betroffen?

Beamte des Bundes und der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt

In einigen Bereichen werden die Beihilferegelungen deutlich verbessert:

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Zahnersatz: Material- und Laborkosten zu 60 Prozent beihilfefähig
Bislang waren diese Kosten nur zu 40 Prozent beihilfefähig, Deine Leistungen verbessern sich also. Aber: Es kann durchaus sein, dass

Dein aktueller Beihilfeergänzungstarif nicht mehr passt, sodass Du Dir die Krankenversicherung ein Umstellungsangebot unterbreitet. Es ist wahrscheinlich, dass Du mit der Umstellung auf einen anderen Beihilfeergänzungstarif Beiträge einsparst – es lohnt sich also in jedem Fall, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

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Wichtig: Nimmst Du das Umstellungsangebot nicht fristgemäß an, kann es Probleme mit Deinem Versicherungsschutz geben – ruf unseren BeamtenService am besten gleich an!

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Höhere Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehepartner und eingetragene Lebenspartner

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Grundsätzlich können Ehegatten und eingetragene Lebenspartner Beihilfe für Krankheitskosten beanspruchen, wenn deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Bislang galt ein Einkommen von 17.000 Euro im zweiten Kalenderjahr vor der Beihilfebeantragung als maßgebliche Größe.

Seit Anfang dieses Jahres dürfen Ehegatten und eingetragene Lebenspartner nun 20.000 Euro in diesem Zeitraum einnehmen. Gerne prüfen wir mit Dir die Möglichkeit, die Beihilfe auch für Deinen Partner oder Deine Partner in Anspruch zu nehmen.

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Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes für Beamte in Elternzeit auf 70 Prozent

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Beamte haben auch während der Elternzeit Anspruch auf Beihilfe, seit 1.1.2021 auch bei einem Kind zum erhöhten Beihilfesatz von 70 Prozent. Bedenke bitte, dass sich daraus kein Beihilfeanspruch für Deinen Partner oder Deine Partnerin ergibt.

Selbstverständlich kannst Du unseren Spezialisten beim BeamtenService alle Fragen in diesem Zusammenhang stellen – wir kümmern uns gerne um Dein Anliegen.

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BeamtenService: Spezialist rund um Versicherungen für Beamte

Diese Beihilfeänderungen 2021 sind bislang relativ unbemerkt geblieben – für uns ein wichtiger Grund, Dich ausführlich zu informieren und auf die damit verbundenen Konsequenzen hinzuweisen.

Selbstverständlich stehen wir Dir für eine umfassende Beratung auch weit über die Krankenversicherung für Beamte hinaus zur Verfügung: Fordere einfach einen Beratungstermin an – wir nehmen uns gerne Zeit für Dich.

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