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Deutlich weniger als die Hälfte der Deutschen wohnt in den eigenen vier Wänden. Mit dem Baukindergeld will die große Koalition vor allem junge Familien beim Hausbau oder -kauf unterstützen. Welche Regeln Sie als Beamte zu beachten haben, um die Förderung zu erhalten, das haben wir vom BeamtenService für Sie zusammengefasst.

Baukindergeld 2018 – auch Beamte können profitieren

Mit einem Baukindergeld von 12.000 Euro je Kind sollen junge Familien dabei unterstützt werden, sich Wohneigentum zu schaffen. Die große Koalition will mit dieser Maßnahme den explodierten Immobilienpreisen entgegenwirken, erweisen sich diese doch regelmäßig vor allem für Familien mit Kindern als zu hohe Hürden.

Nicht umsonst ist die Quote der Eigenheimbesitzer in Deutschland so niedrig wie in kaum einem anderen europäischen Staat, nur die Schweiz und Schweden kennen noch weniger Wohneigentümer.

Für die rückwirkend ab Jahresbeginn auszuschüttenden Förderungen werden allein im laufenden Jahr rund 400 Millionen Euro vom Bund zur Verfügung gestellt, um über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgezahlt zu werden. Adressaten für das Baukindergeld sind in erster Linie rund 200.000 Familien mit Kindern, die bei einem mittleren Einkommen ihr Eigenkapital aufstocken wollen. Als BeamtenService geben wir Ihnen selbstverständlich alle relevanten Fakten an die Hand.

BeamtenService: Für wen gibt es Baukindergeld?

Grundsätzlich richtet sich das Baukindergeld an Paare und Alleinerziehende mit Kindern: Der Zuschuss kann für jedes Kind in Anspruch genommen werden, das im jeweiligen Haushalt lebt und auch mit in das zu gekaufte oder gebaute Wohneigentum einzieht. Allerdings gilt eine wichtige Einschränkung: Es muss das erste Eigentum sein, das die Begünstigten erwerben. Wenn Sie also als Beamte bereits eine Wohnung oder ein Haus gekauft hatten und nun eine größere Alternative suchen, können Sie das Baukindergeld nicht in Anspruch nehmen.

Weitere Einschränkungen gelten in Bezug auf das Einkommen – auch hier wurde fein justiert, um vor allem die Eltern zu unterstützen, denen es schwerfällt, ausreichend Eigenkapital anzusparen. Gefördert werden demnach die Bau- oder Kaufwilligen, deren Familien-Netto-Einkommen 75.000 Euro pro Jahr nicht übersteigt. Es kommen also viele Beamte in Frage, zumal sich das zulässige Familien-Einkommen mit jedem Kind um 15.000 Euro erhöht. Eine Familie mit einem Kind könnte demnach bereits 90.000 Euro netto im Jahr einnehmen, bei zwei Kindern erhöht sich der Betrag auf 105.000 Euro jährlich.

Es sollen die Familien unterstützt werden, die dieses Extrageld bei der Finanzierung von Wohneigentum wirklich benötigen. Unter dem Strich werden viele Beamte diese Vorgaben erfüllen, wie wir aus unseren Erfahrungen als BeamtenService einschätzen. Deswegen hier nochmals die wichtigsten Fakten im Überblick:

Baukindergeld rückwirkend ab 1.1.2018 anzufordern

Für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit in das Wohneigentum einzieht

Jahres-Netto-Einkommen der Familie maximal 75.000 Euro

Für jedes Kind können 15.000 Euro aufgeschlagen werden

Wie viel Baukindergeld gibt es?

Beamte und Arbeitnehmer können je Kind insgesamt 12.000 Euro Baukindergeld erwarten. Angesichts der festgelegten Einkommensgrenzen hat sich das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung damit befasst, bei wie vielen Familien diese Maßnahme ankommen wird: Die Experten rechnen mit 90 Prozent aller Familien mit Kindern, da die Einkommen in der Regel niedriger ausfallen. Allerdings wird der Zuschuss nicht auf einmal ausgezahlt, was insbesondere bei der Beantragung einer Baufinanzierung wichtig wäre, sondern Sie können mit jährlichen Tranchen von 1.200 Euro je Kind rechnen.

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Die Banken erkennen das Baukindergeld jedoch als Eigenkapitalersatz an, was sich durchaus positiv auf die Kreditvergabe und die Zinshöhe auswirkt. Ob Sie diese Förderung zur Sondertilgung einsetzen oder die monatliche Belastung reduzieren, das bleibt Ihnen überlassen – wir als BeamtenService beraten Sie selbstverständlich umfassend dazu.

Wo und wie ist das Baukindergeld zu beantragen?

Die KfW hat bereits Erfahrungen mit einem derartigen Programm und dürfte die Mittel über die finanzierende Bank ausreichen, die dann auch für den Antrag zuständig ist – so die vorläufigen Pläne.

Ist eine Kombination aus Baukindergeld und Wohnriester möglich?

Da es sich um zwei unterschiedliche Förderinstrumente handelt, wird die Kombination durchaus möglich sein – wir als BeamtenService bleiben für Sie am Ball.

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