Mit Beginn des Referendariats haben Beamtenanwärter / Referendare ein Sonderwechselrecht, womit sie problemlos in die private Krankenversicherung wechseln dürfen. BeamtenService achten bei der Angebotserstellung aus über 42 privaten Krankenversicherungsgesellschaften auf die kleinsten Details im Beihilferecht und das unverbindlich und kostenfrei!
Sonderwechselrecht in die private Krankenversicherung für Referendare
Die meisten Studenten sind in ihrer studienzeit in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Mit Beginn des Referendariat und Erhalt der Verbeamtungsurkunde hat der Beamtenanwärter / Referendar nun die Möglichkeit sich ohne Wartezeiten der privaten Krankenversicherung anzuschließen (1. Statuswechsel Option)
Es gibt aber auch Ausnahmen und die bestätigen die Regel.
War man im Studium freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, hat man beim Wechsel in die private Krankenversicherung eine zweimonatige Kündigungsfrist und die kann teuer werden. Die kosten einer privaten Krankenversicherung im Referendariat varieren zwischen 69€ und 130€ pro Monat.
Die Kosten in der gesetzlich-freiwilligen Krankenversicherung richten sich nach den Bruttoeinkünften des Beamtenanwärter / Referendar und diese Kosten belaufen sich im Schnitt auf um die 235€.
Heißt, diese zwei Monate länger in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung kosten unter Umständen ca. 330€ mehr und das für nur zwei Monate. Schickt uns Eure Anfrage zur privaten Krankenversicherung über unseren Angebotsservice und unser Team beantwortet Euch Eure Fragen fachgerecht, leicht verständlich, kostenfrei und unverbindlich.
Wie schnell muss ich mich im Referendariat privat Krankenversichern?
Man hat eine Übergangsfrist von 2 Monaten wenn man aus der pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung kommt. Bedeutet für euch Beginn des Referendariats ist der
Referendariat Start 01.02
Referendariat Start 01.05
Referendariat Start 01.08
Referendariat Start 01.09
Referendariat Start 01.11
Dann könnt Ihr euch auch rückwirkend privat Krankenversichern, unser Team ist euch bei dieser Art von Sonderwechsel behilflich und steht mit Rat und Tat kompetent zur Seite. Habt Ihr die 2 Monatsfrist verpasst ist das auch kein Beinbruch. Unser BeamtenService hilft euch bei der Suche nach einer privaten Krankenversicherung unabhängig und unverbindlich.
Muss mich eine private Krankenversicherung nehmen – im Referendariat? Egal, welche Vorerkrankung ich habe
Schafft man die Gesundheitsprüfung der Versicherung nicht und findet keine private Krankenversicherung, die einen als Kunden nimmt, muss man in der freiwillig-gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
Einen so genannten Kontrahierungszwang bekommen seit 01.01.2019 auch Beamtenanwärter / Referendare -egal, welche Vorerkrankungen vorliegen- mit einem Sonderzuschlag von 30% jeden Kunden aufnehmen. Aber Vorsicht! Es gibt hier Lücken die man wissen sollte.
Dies gilt ebenso für Beamte auf Probe, da muss die private Krankenversicherung -egal, welche Vorerkrankungen vorliegen- mit einem Sonderzuschlag von 30% jeden Kunden aufnehmen. Hat man jeoch dieses Recht genutzt kommt man nur sehr schwer aus diesen Tarifen wieder heraus.
Wir vergleichen für Euch die privaten Krankenversicherung nach Euren Leistungswünschen und zusammen mit Eurem Gesundheitszustand, unverbindlich, kostenfrei und das unabhängig aus 42 privaten Krankenversicherungen für Beamtenanwärter und Referendare. Nutzt dazu das Angebotsformular rechts am Bildschrim oder unten am Ende des Info-Textes.
Komme ich aus der privaten Krankenversicherung als Beamtenanwärter Referendar wieder heraus?
Zu Beginn des Referendariats hat man, wie oben beschrieben, schon eine Statuswechsel-Option von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung für Referendare und Beamte.
Mit Ende des Referendariats hat man wieder die Chance auf eine 2. Statuswechsel-Option von der privaten Krankenversicherung in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Voraussetzungen für die Rückkehr als Beamtenanwärter Referendar in die gesetzliche Krankenversicherung
Neue Arbeitsstelle als Angestellter mit einem Verdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt problemlos.
Nachversicherung in der Familienversicherung wenn Ihr bereits verheiratet seit.
Der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt problemlos
Habt Ihr vor dem Referendariat als Beamtenanwärter/ als Angestellter über 450€ pro Monat verdient und das länger als 1 Jahr habt Ihr einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. (Kein Harzt IV).Dann könnt Ihr Euch hiermit in der Kasse Eurer Wahl pflichtversichern.
Der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt problemlos.
Habt ihr keine dieser Voraussetzungen, wie hier beschrieben, müsst Ihr in der privaten Krankenversicherung bleiben. Dann aber ohne Beihilfeanspruch. Das bedeutet,Ihr benötigt eine 100%- Absicherung über die private Krankenversicherung. Die Kosten hierfür werden bei Anspruch auf Harzt IV oft vom Arbeitsamt bezahlt.
Referendariat Krankenversicherung und älter als 34?
Du bist älter als 34? BeamtenService hat die Lösung und zwar bis zum 39 Lebensjahr.
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