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Die Beamten Beratung in Sachsen – auch fürs Referendariat

Wenn Du Dein Referendariat beginnst, ist vieles neu. Du wirst zum Beamten auf Widerruf ernannt und kannst relativ sicher sein, dass Du nach erfolgreich absolviertem Referendariat auch zum Beamten auf Probe und schließlich zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wirst.

Bereits als Beamter auf Widerruf hast Du allein durch Deinen Status einen entsprechenden Versorgungsanspruch. Doch Dein Dienstherr kommt nicht für sämtliche Situationen auf. Das gilt nicht nur für die Zeit im Referendariat, sondern auch darüber hinaus. Deswegen informieren wir vom BeamtenService Dich und sagen Dir in unserer Beratung, wie Du Dich bei

Krankheit

Dienstunfähigkeit

Diensthaftpflicht

Altersversorgung

richtig absichern kannst.

Die Beratung zur Krankenversicherung der Beamten in Sachsen

Sobald Du in Deinem Referendariat als Beamter auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit ernannt bist, hast Du einen Anspruch auf Beihilfe. Wirst Du beispielsweise krank, beteiligt sich Dein Dienstherr an den dabei entstehenden Kosten für Arztbesuche und Medikamente. Während bei einem normalen Arbeitnehmer jedoch der Arbeitgeber einen monatlich festgelegten Satz zur Krankenversicherung zahlt, bekommst Du einen Anteil der jeweiligen Kosten erstattet. Die restlichen Krankheitskosten musst Du dagegen über eine private Krankenversicherung absichern. Wie hoch die Beihilfe genau ist, richtet sich nach den Vorschriften in Sachsen und nach Deinem Familienstand. Wir zeigen Dir in unserer Beratung, worauf Du achten musst.

Die Beratung zur Dienstunfähigkeitsversicherung der Beamten in Sachsen

Wenn Du Dein Referendariat beginnst, denkst Du natürlich nicht an eine eventuelle Dienstunfähigkeit. Doch gerade bei Lehrern ist die Quote hoch: Viele von ihnen werden krankheitsbedingt frühpensioniert – durchschnittlich zehn Jahre, bevor sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Bist Du Beamter auf Lebenszeit, wirst Du bei einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und bekommst Deine bis dahin erreichten Versorgungsansprüche. Doch mit diesen wirst Du Deinen Lebensstandard nicht halten können. Hier hilft eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Bist Du im Referendariat noch Beamter auf Probe oder Widerruf, bekommst Du kein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Du brauchst deswegen einen höheren Schutz. Mit unserer Beratung erfährst Du, wie Du Dich gut absichern kannst.

Die Beratung zur Diensthaftpflichtversicherung der Beamten in Sachsen

Schon im Referendariat solltest Du eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen: Im Gegensatz zu einem anderen Arbeitgeber haftet nämlich Dein Dienstherr nicht für die von Dir verursachten Schäden. Du allein bist haftbar – und zwar unbegrenzt und persönlich. Wir zeigen in unserer Beratung, wie Du die Leistung Deiner Diensthaftpflichtversicherung individuell auf Deine persönlichen Bedürfnisse anpassen kannst. Dazu gehört auch der Schutz bei einem Verlust von Dienstschlüsseln – auch im Referendariat.

Die Beratung zu den Sachversicherungen der Beamten in Sachsen

Mit einer Sachversicherung kannst Du Dein eigenes Hab und Gut gegen Brand, Diebstahl und vieles mehr absichern. Viele Versicherungen bieten gerade Beamten attraktive Tarife an: Mit unserer Beratung zeigen wir Dir, welche Versicherung Du tatsächlich benötigst und wie Du bereits in Deinem Referendariat ein sehr gutes Angebot nutzen kannst.

Die Beratung zur Finanzierung der Immobilie der Beamten in Sachsen

Da Du als Beamter in einem unkündbaren Dienstverhältnis stehst und über ein sicheres Einkommen verfügst, bekommst Du für die Finanzierung Deiner Immobilie bei Banken und Sparkassen günstige Kredite. Wir zeigen Dir in unserer Beratung, wie Du die günstigen Konditionen für die Beamten auch im Referendariat nutzen kannst.


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