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Rentenversicherung für Beihilfeberechtigte Beamte

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Rentenversicherung für Beamte: Worauf ist zu achten?

Das Thema Rentenversicherung für Beamte wird seit geraumer Zeit kontrovers diskutiert, es kursiert eine ganze Reihe von Gerüchten. Einerseits werden die Pensionsansprüche höher angenommen, als sie tatsächlich ausfallen, andererseits wird die Kostenseite gerne unterschätzt. Wir gehen an dieser Stelle auf die Anfragen ein, die am häufigsten zum Punkt Rentenversicherung an uns herangetragen werden:

Eine gesetzliche Pension bekommen in Deutschland:Beamte

Lehrer

Richter

Soldaten

Polizisten

Zoll- und JVA-Beamte

Pfarrer

Warum müssen Beamte nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

Die Sonderstellung der Beamten in Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung ist im Artikel 33 des Deutschen Grundgesetzes verankert. Es handelt sich aber um eine deutlich ältere Regelung, die übernommen wurde: Schon in der Antike galt eine Staatsdienertradition, die sich über die Jahrhunderte durchsetzen konnte. Ziel war es, mit einer Versorgung, die über den aktiven Dienst von Beamten hinausgeht, deren Unbestechlichkeit und Loyalität zu vergüten.

Die immer wieder diskutierte Einbeziehung der Beamten in das System der gesetzlichen Rentenversicherung würde demnach eine Änderung des Grundgesetzes erfordern, wofür sich schwerlich eine Mehrheit findet. Vor allem nach einem entsprechenden Versuch, den das Bundesland Hamburg zwischen 1996 und 1999 hatte, spricht vieles dagegen. Für die Dienstherren, die nur noch auf Angestellte im öffentlichen Dienst abgestellt hatten, ergaben sich nämlich wegen des Arbeitgeberanteils für die gesetzliche Rentenversicherung deutlich höhere Kosten. Es stellt sich ohnehin die Frage, ob eine Umstellung sinnvoll wäre: Den in die Rentenversicherung einzahlenden Beamten stünden letztendlich auch Rentenbezieher gegenüber – ein Nullsummenspiel also.

Wenn ein Beamter jahrelang nur halbtags gearbeitet hat, wie wirkt sich das auf die Pension aus?

Ausschlaggebend für die Pensionsansprüche sind einerseits die Höhe der Besoldung und andererseits die Anzahl der jeweils absolvierten Dienstjahre. Hier bedient sich die Beamtenversorgung eines ähnlichen Punktesystems, wie es auch in der gesetzlichen Rentenversicherung zum Einsatz kommt: Für jedes komplette Dienstjahr, das Beamte vorweisen können, werden 1,79375 Prozentpunkte gutgeschrieben – bis zu einem Maximalwert von 71,75 Prozentpunkten bei 40 vollen Jahren. Dies ist der Anteil des letzten Bruttogehaltes, der als Pension beansprucht werden kann.

Für Beamte, die in Teilzeit dienen, wird der Teilzeitfaktor zur Berechnung herangezogen: Arbeitet ein Beamter 50 Prozent, bekommt er auch nur 0,89688 Prozentpunkt gutgeschrieben, bei 80 Prozent entsprechend 1,435 Prozentpunkte. Es reduziert sich also nicht nur die Berechnungsgrundlage, denn die Bezüge fallen ja geringer aus, sondern auch der Prozentsatz, der zur Berechnung der Pensionsansprüche herangezogen wird. Hier klafft eine eklatante Versorgungslücke auf, die dringend geschlossen werden sollte, zum Beispiel mit einer privaten Rentenversicherung.

Wenn ich Mitte 30 oder noch später verbeamtet werde, wie viel Rente / Pension bekomme ich dann nur noch?

Da sich die Pensionsansprüche aus den anzurechnenden Prozentpunkten pro vollem Dienstjahr und dem zuletzt generierten Bruttoeinkommen zusammensetzen, ergibt sich folgende Rechnung: 1,79375 Prozentpunkte x Anzahl der Dienstjahre = Anteil am Bruttoendgehalt. Je weniger Jahre als Beamte absolviert werden, desto geringer fallen die Pensionen aus.

Beispiel:
Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro ergäbe sich nach 40 Jahren ein monatliche Pension von 2.152,50 Euro, nach 20 Jahren wären es lediglich 1.076,25 Euro und nach 30 Jahren nur 1.614,38 Euro.

Umso wichtiger ist hier eine umfassende Vorsorge, die mit einer speziellen privaten Rentenversicherung umgesetzt werden kann.

In der Rente / Pension: Wie viel muss ich dann für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung zahlen?

Grundsätzlich richten sich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen, die der Beamte bezieht – auch im Rentenalter. Stand heute werden rund 18 Prozent in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abgeführt. Bei einer Pension von 2.500 Euro sind das immerhin 450 Euro im Monat. Allerdings hilft ein Blick zurück, um sich zur wahrscheinlichen Beitragsentwicklung in der Zukunft eine Vorstellung zu machen: Vor 30 Jahren belief sich der Beitragssatz für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für Beamte nämlich nur auf 11,4 Prozent – im genannten Beispiel wären das 285 Euro. Gehen wir davon aus, dass diese Entwicklung sich fortsetzt, sollten Sie mit einem Anstieg der Belastung auf mehr als 600 Euro innerhalb der nächsten 30 Jahre rechnen.

Allerdings sind rund 98 Prozent der Pensionäre privat kranken- und pflegeversichert, vor allem die, die ihr ganzes Erwerbsleben lang im Beamtenstatus verbracht haben. Die Beitragsbelastung im Rentenalter fällt dann in der Regel deutlich niedriger aus. Die restlichen zwei Prozent müssen die hohen Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung allein tragen, denn einen Arbeitgeberzuschuss im Ruhestand gibt es nicht.

Natürlich sind dies Prognosen, die jedoch auf der Tatsache beruhen, dass die permanent steigenden Krankheitskosten die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung generell nach oben treiben – und/oder kostensenkende Leistungsausschlüsse verursachen. Das Argument, die gesetzliche Krankenversicherung wäre an dieser Stelle die günstigere Alternative, verfängt also nicht. Hier empfehlen wir eine umfassende Beratung, die sich nicht nur auf die optimale Kranken-, sondern auch auf die Rentenversicherung bezieht und Ihre persönliche Situation und Ansprüche berücksichtigt. Auf dieser Grundlage entwickeln unsere Spezialisten vom BeamtenService gangbare Lösungen für einen gesicherten Ruhestand.

Welche Kosten haben Beamte im Alter zu tragen?

Neben der Krankenversicherung, die Beamte im Rentenbezug selbst zu bezahlen haben, dürfen die Steuern nicht vernachlässigt werden: Im Gegensatz zu den Bezügen aus der gesetzlichen und betrieblichen Rentenversicherung können sich Beamte nur auf einen jährlichen Steuerfreibetrag verlassen. Dieser reduziert sich jedoch laufend, betrug er im Jahr 2010 noch 3.120 Euro, können Beamte, die 2017 in Pension gehen, ihr zu versteuerndes Einkommen nur noch um maximal 2.028 Euro im Jahr oder 169 Euro im Monat kürzen.

Beispiel:
Ein Bruttoendgehalt von 3.000 Euro würde nach 40 Dienstjahren einen Pensionsanspruch von 2.152,50 Euro ergeben. Davon müssten wiederum 1.983,50 Euro versteuert werden – steuerfrei bleiben also lediglich knapp 7,9 Prozent. Unter dem Strich können sie also nach Abzug der Krankenversicherung und einer durchschnittlichen Steuerbelastung im besten Fall mit rund 1.500 Euro rechnen – falls Sie wirklich 40 Dienstjahre geschafft haben.

Fazit: Rentenversicherung auch für Beamte ein Thema – #BeamtenService

Bei näherer Betrachtung stellt sich die Versorgungssituation für Beamte im Rentenalter gar nicht so rosig dar, wie es immer vermutet wird – hier kursieren doch einige Gerüchte, die jeglicher Tatsache entbehren. Fakt ist, auch Beamte benötigen eine zusätzliche Rentenversicherung, für die sich zahlreiche Lösungen anbieten. Gleichzeitig sollte das Thema Krankenversicherung auf den Prüfstand, um eventuelle Alternativen zu recherchieren. Sinnvoll ist es, eine komplette Vorsorgeanalyse erstellen zu lassen – selbstverständlich sind wir vom BeamtenService Ihre spezialisierten Ansprechpartner für einen gesicherten Ruhestand.

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