Beihilfe und Krankenversicherung, das musst du wissen!
Neben der Altersvorsorge ist die Absicherung vorzeitiger Risiken ein weiteres wichtiges Thema, auf das wir als BeamtenService ausführlicher eingehen möchten: So lässt sich die Absicherung gegen die finanziellen Folgen eines Todesfalls am besten mit einer Risikolebensversicherung bewerkstelligen. Da es jedoch eine große Tarifvielfalt am Markt gibt und bei der vertraglichen Vereinbarung einige wichtige Aspekte zu beachten sind, haben wir Ihnen die wesentlichen Fakten zusammengestellt.
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Warum ist eine Risikolebensversicherung wichtig?
Als reine Risikoabsicherung bietet die Versicherung auf den Todesfall den günstigsten Versicherungsschutz: Im Gegensatz zur kapitalbildenden oder fondsgebundenen Lebensversicherung werden hier keine Beitragsanteile zur Ansparung einer Ablaufleistung investiert.
Somit setzt sich der Versicherungsbeitrag lediglich aus den Kosten für die Risikoabsicherung, für die Verwaltung und den Vertrieb zusammen – im Vergleich können Sie also deutlich günstiger einen komfortablen Versicherungsschutz erreichen.
Das Argument, dass die Versicherungsbeiträge zur Risikolebensversicherung verloren wären, weil eben keine Leistung zum Ablauf gezahlt wird, ist demnach falsch: Jede Kapital- oder Fondslebensversicherung enthält nämlich de facto eine Risikolebensversicherung, die Differenz zwischen den dafür notwendigen Beiträgen und der tatsächlichen Beitragshöhe wird dann entsprechend den Vereinbarungen angelegt. Allerdings fällt der wichtige Todesfallschutz in dieser Kombination oft genug zu niedrig aus: Verstirbt nämlich ein Verdiener, bleibt die Familie nicht selten mit hohen Verbindlichkeiten zurück.
Umso wichtiger ist eine passende Todesfallabsicherung – natürlich auch für Beamte.
Wie hoch sollte man die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung kalkulieren?
Eine einheitliche Antwort auf diese Frage kann es nicht geben, ausschlaggebend sind immer die konkreten Voraussetzungen: Einerseits spielt das Einkommen der versicherten Person eine Rolle, würde es bei ihrem Tod doch wegfallen.
Es gibt einige Faustformeln, die beispielsweise das Drei- bis Fünffache des Jahreseinkommens als Richtwert empfehlen. Bei der Bemessung muss aber auch berücksichtigt werden, ob und wie viele Kinder im Ernstfall zu versorgen wären. Andererseits müssen in die Berechnung eventuelle Kreditverpflichtungen mit einfließen, für die die Hinterbliebenen gerade stehen müssten. In unserer auf Beamte spezialisierten Beratung gehen wir explizit auf Ihre Lebensumstände ein und ermitteln gemeinsam die optimale Versicherungssumme für eine Risikolebensversicherung.
Hausfinanzierung ohne Risikolebensversicherung für Beamte ratsam?
Mit einem Wort: Nein. Beamte profitieren insbesondere in der Hausfinanzierung von ihrem sicheren Einkommen. Im Todesfall spielt dies jedoch keine Rolle, die Hinterbliebenen müssen die laufenden Verpflichtungen weiter bestreiten – sollte keine Risikolebensversicherung vorhanden sein.
Dieser Todesfallschutz lässt sich direkt auf die Immobilienfinanzierung abstimmen, sodass die Versicherungssumme in jedem Fall ausreicht, um die Kreditverbindlichkeiten abzulösen. Welche Möglichkeiten für Sie als Beamte in Frage kommen, ermitteln wir explizit anhand der Voraussetzungen und in einem fundierten Vergleich der aktuellen Angebote.
Kann man die Risikolebensversicherung von der Steuer absetzten?
Grundsätzlich ist das möglich – und zwar im Rahmen der Einkommensteuer als weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen, die Sie in der Anlage Vorsorgeaufwendungen und dort in der Zeile 50 anmelden können. Wichtig ist es, den Beitragsnachweis, den die Lebensversicherung jährlich verschickt, beizulegen. Einschränkend müssen wir aber erwähnen, dass die Beiträge zur Risikolebensversicherung nur steuerlich absetzbar sind, wenn Sie die Höchstbeträge für die Vorsorgeaufwendungen noch nicht vollständig ausgeschöpft haben.
Beamte können aktuell bis zu 1.900 Euro als Sonderausgaben geltend machen, für gemeinsam veranlagte Paare gilt der Doppelte Betrag. Gerne prüfen wir die Möglichkeiten in Ihrem Fall, wenn wir uns mit dieser wichtigen Absicherung befassen.
Ist eine Risikolebensversicherung auf zwei verbundene Leben ratsam?
Nicht in jedem Fall. Die Besonderheit an einer Risikolebensversicherung auf zwei verbundene Leben besteht nämlich darin, dass die vereinbarte Versicherungssumme nur einmal zur Verfügung steht – nämlich wenn die erste der beiden versicherten Personen verstirbt. Werden zwei Verträge abgeschlossen, wird auch die Versicherungssumme zweimal ausgezahlt. Allerdings sind hier steuerliche Belange zu beachten:
Insbesondere bei nicht verheirateten Paaren hat sich die sogenannte Über-Kreuz-Versicherung bewährt, bei der die Partner jeweils eine Risikolebensversicherung auf das Leben des anderen abschließen. Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist der eine Partner, versicherte Person der andere. Damit wird gewährleistet, dass im Leistungsfall keine Erbschaftssteuer anfällt. Auch in diesem Punkt beraten wir Sie sehr gerne ausführlich, darauf können Sie sich verlassen.
Woher bekomme ich einen perfekten Vergleich für Beamte?
Ein Vergleich der Konditionen ist in jedem Fall angeraten – für unsere Beratung für Beamte ist dies selbstverständlich. Die Konditionen variieren nicht nur von Gesellschaft zu Gesellschaft, sondern auch in Abhängigkeit von individuellen Risikomerkmalen, wie beispielsweise der Altersgruppe oder Berufsangehörigkeit.
Natürlich spielt neben dem Gesundheitszustand auch das Berufsrisiko eine wichtige Rolle, Beamte können schließlich in den unterschiedlichsten Positionen eingesetzt sein: Während Verwaltungsbeamte sich günstig absichern können, müssen körperlich tätige Beamte im Vergleich mit höheren Beiträgen rechnen.
Vertrauen Sie auf einen optimalen Überblick zu den Möglichkeiten am Markt, wenn wir Sie umfassend zum Thema Risikolebensversicherung beraten: Wir ermitteln den konkreten Bedarf, unterbreiten Ihnen die passenden Vorschläge und stehen für alle Fragen zur Verfügung – fordern Sie einfach einen Vergleich bei uns an.