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Krankenversicherung Tipps für Beamte

Gesetzlich oder privat – die Frage der Krankenversicherung für Beamte lässt sich nicht pauschal beantworten. Dreh- und Angelpunkt sind einerseits die Kosten, aber auch die Leistungen sollten nicht aus dem Blick verloren werden. Als spezialisierter BeamtenService Deinem Beamten-Portal für Anwärter und Beamte greifen wir das Thema auf, um Ihnen wichtige Hinweise und damit Orientierung zu geben.

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Die Kosten der Krankenversicherung für Beamte

Hier unterscheiden sich die beiden in Deutschland zur Auswahl stehenden Krankenversicherungssysteme gravierend: Die PKV deckt mit ihren speziellen Ergänzungstarifen nämlich nur den Teil der Krankheitskosten ab, die nach Beihilfe verbleiben. Daraus folgen naturgemäß im Verhältnis zur GKV niedrigere Beiträge, denn diese macht bei der Beitragsberechnung keinen Unterschied zwischen Arbeitnehmer und Beamten.

Als BeamtenService erläutern wir Ihnen gerne, welche Beihilfesätze in Ihrem Fall gelten – mit wenigstens 50 Prozent der anfallenden Krankheitskosten können Sie rechnen. Lassen Sie sich also zum Beispiel wegen eines grippalen Infektes behandeln, stellt Ihnen der Arzt eine Rechnung über rund 90 Euro.

Ihr Dienstherr beteiligt sich mit mindestens 45 Euro, den Rest könnten Sie über eine private Krankenversicherung abrechnen. Für Sie heißt das, Sie bezahlen lediglich den Beitrag der PKV, der sich auf die 50-prozentige Absicherung bezieht – die Beihilfe kostet Sie hingegen nichts. Wie viel Sie dafür monatlich aufbringen müssen, hängt natürlich auch vom konkreten Leistungsumfang ab, dazu beraten wir Sie als BeamtenService gerne ausführlich.

Beamte Krankenversicherung gesetzliche Krankenversicherung

Im Gegensatz zu erhalten Sie keinerlei Zuschuss vom Dienstherrn, entscheiden Sie sich für eine gesetzliche Krankenkasse – außer Sie sind im Bundesland Hamburg verbeamtet. Ansonsten haben Sie die kompletten Beiträge der GKV alleine zu tragen. Um Ihnen die Folgen zu demonstrieren, haben wir eine Beispielrechnung erstellt:

Sie sind in Nordrhein-Westfalen als 34jähriger Lehrer verbeamtet, Ihre Bezüge richten sich nach Besoldungsgruppe 13/Stufe 7. Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie einen Beitragsbescheid weit mehr als 800 Euro im Monat, die konkreten Sätze variieren in Abhängigkeit von der jeweiligen Krankenkasse.

Eine Prüfung des Beitrags ergibt: Sie sind bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze, die liegt für das Jahr 2019 bei 4.537,50 Euro monatlich, beitragspflichtig. Angesetzt werden durchschnittlich 14,6% für die Krankenversicherung und 0,6% für das Krankentagegeld. Nicht zu vergessen sind der Zusatzbeitrag sowie die Pflegepflichtversicherung – all diese Beiträge haben Sie alleine zu bezahlen, ein Arbeitgeberanteil kommt hier nicht zum Tragen.

Im Vergleich dazu könnten Sie sich für rund 250 Euro im Monat rundum in einer PKV absichern, wie wir Ihnen als BeamtenService gerne ausführlich erläutern, und effektiv Geld sparen. Es sind jedoch weitere Aspekte abzuwägen, wollen Sie eine tragfähige Entscheidung treffen.

Beamte in Pension: Was wird mit der Krankenversicherung?

Ein wichtiges Thema kommt in unseren Beratungen als BeamtenService immer wieder zur Sprache: die Krankenversicherung nach Pensionseintritt. Gehen gesetzlich krankenversicherte Beamte in Pension, ändert sich nichts am Grundprinzip: Berechnungsgrundlage für die Kranken- und Pflegeversicherung bleiben die monatlichen Einkünfte und die kompletten Beitragssätze – Sie erhalten keine Zuschüsse vom Dienstherrn.

Generieren Sie zusätzliche monatliche Einkünfte, beispielsweise durch Altersteilzeit, sind diese in die Berechnung des Beitrags für die Krankenversicherung einzubeziehen. Gerne prüfen wir als BeamtenService, ob das in Ihrem Fall gegeben ist: Mieteinkünfte oder Zusatzrenten zählen nämlich nur zur Berechnungsgrundlage, wenn Sie in der zweiten Lebenshälfte weniger als 90% Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung waren – dann wird es jedoch richtig teuer.

Im Gegensatz dazu profitieren Sie mit einer privaten Krankenversicherung: Gehen Beamte nämlich in Pension, steigt der Beihilfeanspruch regelmäßig auf 70% der Krankheitskosten – Sie haben also ebenso wie beihilfeberechtige Ehepartner nur noch 30% abzudecken. Selbst unterhaltsberechtigte Familienmitglieder können diese Unterstützung nutzen. Unter dem Strich sparen Sie also auch im Pensionsalter – und das bei deutlich besseren Versicherungsleistungen, wie wir Ihnen als BeamtenService gerne demonstrieren.

Krankenversicherung für Beamte mit Kindern

Auch das Thema Kinder sollte im Vorfeld bedacht werden: Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, in der Sie auch als Beamte die Familienversicherung in Anspruch nehmen können, müssen Sie für Ihre Kinder eigene Verträge zur privaten Krankenversicherung abschließen. ABER: Haben Sie zwei Kinder, erhöht sich in den meisten Bundesländern und auf der Bundesebene die Beihilfe auf 70 Prozent – im Gegenzug können Sie günstigere Ergänzungstarife in PKV wählen.

Es lohnt sich also durchaus, sämtliche Varianten durchzuspielen. Nutzen Sie dazu am besten eine umfangreiche Beratung durch unseren BeamtenService.

Beamte: Krankenversicherung in der Elternzeit

Auch wenn Beamte Elterngeld beziehen, das nicht vom Dienstherrn ausgezahlt wird, ändert das nichts an der Beihilfe: Sie bleiben also ebenso beihilfeberechtigt wie in der aktiven Dienstzeit. Es wird der Beihilfesatz zugrunde gelegt, den Sie vor dem Eintritt in die Elternzeit in Anspruch genommen haben – die Elternzeit wirkt sich demnach nicht auf Ihren Beihilfeanspruch aus. Sollten Sie hingegen gesetzlich versichert sein, bleibt die volle Beitragspflicht bestehen. Beamte in unteren sowie mittleren Besoldungsgruppen können dafür einen Zuschuss beantragen – und das unabhängig davon, ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind. Dieser Zuschuss entfällt jedoch, sollten Ihre Bezüge die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen. Auch in diesem Punkt helfen wir Ihnen als Beamtenservice gerne weiter.

Krankenversicherung für Beamte: Welche Beihilfesätze gelten?

Grundsätzlich gelten in Deutschland folgende Beihilfesätze für Beamte:Konkrete Situation – Aktive Beamte – Ehegatten – für Kinder

Beamte mit einem Kind 50% 70% 80%

Beamte mit zwei und mehr Kindern 70% 70% 80%

Beamte im Ruhestand sowie deren Witwen/Witwer 70% 70% 70%

Waisen oder Halbwaisen 80%

Allerdings kann es hier in Abhängigkeit vom Dienstherrn durchaus Unterschiede geben, zu denen wir Sie gerne in einem Beratungsgespräch aufklären.

Krankenversicherung für Beamte: Direkt Vergleich anfordern

Das Thema Krankenversicherung für Beamte ist also durchaus komplex, denn es sind vielfältige Aspekte zu berücksichtigen und mögliche künftige Entwicklungen zu bedenken. Dabei helfen wir Ihnen als BeamtenService selbstverständlich, wir sind auf die speziellen Anforderungen an eine optimale Beamtenversorgung spezialisiert. Zunächst empfiehlt es sich daher, einen Krankenversicherungsvergleich anzufordern: Nur so können Sie die Beiträge von PKV und GKV effektiv ins Verhältnis setzen, aber eben auch die Leistungen vergleichen – und hier sind die Unterschiede erfahrungsgemäß erheblich. Fordern Sie daher direkt Ihre Unterlagen zur Krankenversicherung für Beamte an, zur Besprechung nehmen wir uns gerne Zeit.

Wir betrachten alle Absicherungen für Beamte im Zusammenhang, denn über die Krankenversicherung hinaus befassen wir uns mitDer passenden Diensthaftpflicht

Ebenso wie mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung, die Ihr finanzielles Risiko für den Fall einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung effektiv minimiert.

Nutzen Sie daher unsere Expertise als BeamtenService gezielt für sich aus – wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen.

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