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Beihilfe und Krankenversicherung, das musst du wissen!

Im Folgenden haben wir wichtige Antworten auf die Fragen zusammengestellt die uns regelmäßig gestellt werden:

Was genau ist Beihilfe in der Krankenversicherung?

Der Begriff „Beihilfe“ bezeichnet eine eigene Krankenversorgung, die außerhalb der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung für Beamte und Anwärter organisiert wird. Grundsätzlich übernimmt der jeweilige Dienstherr, wie beispielsweise der Bund, die Länder oder die Bundeswehr, zu einem bestimmten Prozentsatz die Versorgung seiner Beamten und darüber hinaus auch von deren Angehörigen. Die Leistungen umfassen sowohl die Kosten für Krankheit und Pflege als auch für die Geburt. Da die Beamten selbst frei in der Wahl ihrer Krankenversicherung sind, können sie den offen bleibenden Anteil privat absichern.

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 Die Beihilfe wird generell auf der Grundlage der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) als die Bezüge ergänzende Hilfeleistung eingeordnet. Zu beachten ist jedoch, dass die Bundesländer durchaus eigene Regelungen treffen, sodass es immer vom Dienstherrn abhängt, welche Höhe die Beihilfe für Beamtenanwärter und Beame tatsächlich umfassen wird. Unter dem Strich lässt sich das Prinzip der Beihilfe so zusammenfassen: Beamte und Anwärter erhalten eine Bezuschussung zur Krankenversicherung, die sie generell privat organisieren können. Die Dienstherren regeln die Vorschriften individuell, tragen aber grundsätzlich ihrer Fürsorgepflicht Rechnung. Die immer offen bleibenden Anteile können mit Hilfe spezieller Beihilfeergänzungstarife vom Beamen selbst geschlossen werden.

Wer ist beihilfeberechtigt?

Beihilfeberechtigt sind sowohl Bundes-, Landes- und Kommunalbeamte, aber auch Beamte auf Probe, Beamte auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf, wie beispielsweise Referendare. Darüber hinaus können auch Richter und Soldaten Beihilfe beanspruchen, aber eben auch Beamte, Richter und Soldaten im Ruhestand. Einen weiteren Personenkreis bilden die Witwer, Witwen und Hinterbliebenen einer eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie Waisen von Beihilfeberichtigten. Selbstverständlich können auch pensionierte Beamte weiterhin diese Fürsorge in Anspruch nehmen.

Als Voraussetzung gilt, dass du Dienst-, Amts- oder Anwärterbezüge erhältst oder ein Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld, Übergangsgebührnisse oder einen Unterhaltsbeitrag. Der Anspruch endet selbst dann nicht, wenn diese Bezüge wegen der Anwendung von Ruhens- oder Anrechnungsvorschriften nicht gezahlt werden.

Bist du selbst also beihilfeberechtigt, können auch deine Angehörigen, also Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, aber auch Kinder, Beihilfe beziehen. Daran sind jedoch strenge Auflagen geknüpft: Das Einkommen der Partner darf pro Jahr bestimmte Grenzen nicht übersteigen. Allerdings variieren diese Einkommensgrenzen erheblich, auch hier sind die konkreten Vorschriften verbindlich. Die Beihilfe kann aber auch unterjährig gewährt werden, sollte der Betrag im laufenden Kalenderjahr nicht erreicht werden. Den Nachweis müssen die Angehörigen allerdings in Form des Steuerbescheids erbringen, die Gewährung gilt daher nur unter Vorbehalt. Der Beihilfeanspruch für Kinder richtet sich nach dem Anspruch auf Kindergeld – so lange du dieses beziehen kannst, steht dir auch Beihilfe für deine Kinder zu.

Wie viel Beihilfe gibt es?

Es gelten zwar generell die jeweiligen Vorschriften und Regelungen des Dienstherrn, die Bundesbeihilfe geht aber von folgenden Grundsätzen aus:

Beamte können generell 50 Prozent der Kosten im Krankheits- oder Pflegefall sowie bei einer Geburt beanspruchen.

Hast du mehr als ein Kind, steigt der Anteil der Beihilfe auf 70 Prozent.

Für deine Kinder kannst du mit 80 Prozent Beihilfe rechnen.

Ehepartner erhalten einen Beihilfesatz von 70 Prozent.

Waisen erhalten 80 Prozent ihrer Krankheitskosten als Beihilfe.

Abhängig von der konkreten Positionen kann es hier aber durchaus Unterschiede geben, du solltest dich im Vorfeld detailliert mit den geltenden Beihilfevorschriften deines Dienstherrn befassen. Trag dich dazu in unserem Portal für ein Angebot ein. Das Team von BeamtenService ist Deutschlandweit bestens informiert.

Warum reicht die Beihilfe allein nicht aus? Beihilfe + Krankenversicherung!

Ein Fakt soll gleich vorweg genommen werden: Die Beihilfe wird nie zu 100 Prozent getragen, eine zusätzlicher Bedarf an Krankenversicherung besteht also generell. Alternativ könntest du den offen bleibenden Anteil selbst übernehmen, allerdings gehst du so enorme finanzielle Risiken ein. Selbst bei einem Beihilfesatz von 70 Prozent, müsstest du bei Krankheitskosten von 10.000 Euro, die beispielsweise bei einer Operation schnell zusammenkommen können, 3.000 Euro Eigenanteil selbst zu tragen haben. Bei einer gravierenden Erkrankung musst du allerdings mit weit darüber hinausgehenden Therapiekosten rechnen.

Ein weiterer Aspekt ist das Leistungsspektrum der Beihilfe, denn auch hier werden bestimmte Kostenarten nur teilweise oder gar nicht bedient. Als Beispiel sei hier der Zahnersatz genannt, bei dem es regelmäßig zu Versorgungslücken in der Beihilfe kommt. Die Versicherungswirtschaft hat sich auf diesen speziellen Bedarf eingestellt und besondere Beihilfeergänzungstarife in der privaten Krankenversicherung entwickelt. Bei der Auswahl solltest du daher die für dich geltenden Beihilfevorschriften benennen, so lassen sich bedarfsgerechte Beihilfetarife, die dann in Summe mit der Beihilfe einen nahezu lückenlosen Versicherungsschutz schaffen, zusammenstellen.

Da die private Krankenversicherung nur anteilig für die anfallenden Kosten aufkommen muss, sind diese Tarife deutlich günstiger, als dies bei den klassischen Tarifen der privaten Krankenversicherung oder auch in der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Gleichzeitig kannst du von den deutlich größeren Versicherungsumfängen profitieren und deine Absicherung ganz individuell gestalten.

Was sind die Vorteile der privaten Krankenversicherung im Vergleich mit der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung funktioniert nach einem eigenen Prinzip: Die Beiträge werden pro Person auf der Grundlage von Wahrscheinlichkeiten, also nach Eintrittsalter, Beruf, Gesundheitszustand und Versicherungsumfang, kalkuliert. Je jünger du dich also privat versicherst, desto weniger musst du für den Versicherungsschutz bezahlen. Gleichzeitig hast du im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung aber auch die Möglichkeit, den Leistungsumfang individuell auszuwählen. Die Bandbreite reicht hier vom Versorgungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung über kompakte Varianten bis hin zur erstklassigen Versorgung durch Privatärzte und in Privatkliniken. Auch die Tarife, die die Beihilfe ergänzen, werden mit unterschiedlichen Umfängen angeboten, die sich natürlich auf den zu bezahlenden Beitrag auswirken.

Was ist mit dem Ehepartner in puncto Beihilfe?

Dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner hat Anspruch auf 70 Prozent Beihilfe, wenn er wirtschaftlich nicht selbstständig ist. Das wird angenommen, wenn das Einkommen bestimmte und mit Steuerbescheid nachzuweisende Grenzen nicht übersteigt. Setzen hier einige Bundesländer den jeweiligen Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer an, gelten in anderen 10.000 Euro pro Jahr und mehr. Hier solltest du unbedingt die für dich geltenden Vorschriften zur Beihilfe konsultieren.

Wie werden Kinder bei der Beihilfe berücksichtigt?

Für deine Kinder kannst du so lange Beihilfe in Höhe von 80 Prozent in Anspruch nehmen, wie du oder dein Partner Anspruch auf Kindergeld hast.

Welche Leistungen soll eine Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte haben?

Grundsätzlich sollte der Tarif der Krankenversicherung die Leistungen der Beihilfe so ergänzen, dass sich in der Summe eine komplette Absicherung ergibt. Einerseits sollte der offen bleibende Anteil generell versichert werden, also zwischen 50 und 20 Prozent der Krankheits- und Pflegekosten. Andererseits sollte der Ergänzungstarif aber auch die Versorgungslücken schließen, die in der Beihilfe generell zu verzeichnen sind. Hier ist als Beispiel der Zahnersatz in einem ansprechenden Umfang zu nennen, aber auch Heilpraktiker- oder andere weitergehende Leistungen lassen sich so ganz nach deinen individuellen Vorstellungen vereinbaren.

Fazit zur Krankenversicherung mit Beihilfe #BeamtenService

Der Beratungsbedarf wird schon vor dem Hintergrund der vielfältigen Verordnungen für die Beihilfe plausibel, verstärkt wird die Tatsache jedoch angesichts der enormen Vielfalt an privaten Krankenversicherern und Ergänzungstarifen. Wir werden dich gezielt durch den Auswahlprozess begleiten, der einerseits die jeweiligen Leistungen der Beihilfe berücksichtigt, andererseits anhand deiner Präferenzen die in Frage kommende private Krankenversicherung zum Resultat hat. Dabei beachten wir selbstverständlich die Qualität des Versicherers, beispielsweise in Bezug auf die Finanzstärke sowie Leistungsfreudigkeit und -geschwindigkeit. Du kannst dich also auf eine professionelle Beratung ebenso verlassen wie eine konsequente Abwicklung von A bis Z – fordere einfach unsere Expertise an, wir kümmern uns gerne um dein Anliegen.

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