
Als spezialisierter Dienstleister befassen wir uns mit den Vorsorge- und Versicherungsthemen, die insbesondere für Anwärter und Beamte relevant sind. Die private Krankenversicherung ist in den meisten Fällen die optimale Lösung, allerdings sorgt ein Aspekt immer wieder für Verunsicherung: Zusätzlich zum Tarifbeitrag wird ein gesetzlicher Zuschlag erhoben. Hier erfährst Du dazu alles Wichtige – wir haben die Fakten für Dich zusammengestellt.
Anwärter & Referendare
Krankenversicherung
Jahresarbeitsentgeltgrenze KV
Krankenversicherung Tipp
Freie Heilfürsorge
Sonderwechselrecht Anwärter Beamte
Beihilfe beantragen
Beitragsentlastung im Alter
Gesetzlicher Zuschlag private Krankenversicherung Beamte
Gesellschaften
Gesetzl. Krankenversicherung
Zusatzversicherung
Gesetzlicher Zuschlag in der privaten Krankenversicherung für Beamte - das steckt dahinter
Um es vorweg zu nehmen: Dieser gesetzliche Zuschlag dient dazu, den unvermeidbaren Anstieg Deiner Beiträge zur PKV im Alter abzufedern – Du sorgst also auf diese Weise vor. Warum ist das aber notwendig? Die Tarife der PKV werden auf der Basis empirischer Daten kalkuliert. Es werden also Statistiken dazu geführt, in welcher Altersgruppe und für welche Berufsbilder welche Krankheitskosten anfallen.
Allerdings beziehen sich diese auf die bisherige Gebührenstruktur. Sobald neue Therapien, die in der Regel auch kostenintensiver sind, eingeführt werden, müssen Nachkalkulationen durchgeführt und Beitragsanpassungen beantragt werden. Hier geht es nämlich nicht nur um die höheren Ausgaben, sondern auch die Nachfinanzierung der Rückstellungen fürs Alter.
Was passiert in der Pension mit dem gesetzlichen Zuschlag für Beamte?
Das dies kein neues Phänomen ist, hat der Gesetzgeber die Initiative ergriffen: Seit dem 1.1.2000 wird ein gesetzlicher Zuschlag in Höhe von 10 Prozent auf die Tarifbeiträge der PKV erhoben, um genau diesen Beitragserhöhungen entgegenzuwirken. Diese Regelung gilt, bis Beamte das 60. Lebensjahr vollendet haben. Du kannst also davon ausgehen, dass die Erträge aus diesem Zuschlag zur Minderung Deiner Krankenversicherungsbeiträge eingesetzt werden, sobald Du 65 Jahre alt bist. Grundsätzlich wird ein solcher gesetzlicher Zuschlag aber nicht nur in der PKV für Beamte erhoben, sondern betrifft alle privat Versicherten.
BeamtenService-Empfehlung: Gesetzlicher Zuschlag reicht nicht aus
Wir kümmern uns seit vielen Jahren um Versicherungs- und Vorsorgethemen und haben uns hier auf Beamte spezialisiert. Deswegen können wir Dir aus unserer Erfahrung bestätigen: Auch, wenn ein solcher gesetzlicher Zuschlag ein Schritt in die richtige Richtung ist, wirst Du damit nicht das gewünschte Ziel erreichen. Um eine echte Beitragsentlastung in der PKV für Beamte zu erreichen, haben wir spezielle Lösungen entwickelt.
Damit tragen wir der rasanten Entwicklung im Medizinbereich Rechnung, die naturgemäß zur Beitragserhöhung führen muss – und Du willst schließlich im Ernstfall die beste Behandlung in Anspruch nehmen können. Nutze also die Gelegenheit und stelle heute schon die Weichen für ein finanziell sorgenfreies Alter – wir unterstützen Dich sehr gerne dabei.
BeamtenService - kompetenter Partner für Beamte und Beamtenanwärter
Beamte genießen in vielen Bereichen einen Sonderstatus, wie zum Beispiel die Beihilfeleistungen, die der jeweilige Dienstherr für Deinen Krankheitskosten aufbringt. Du musst also nur noch einen Teil absichern und kannst mit einer PKV ordentlich Beiträge einsparen – auch ein gesetzlicher Zuschlag ändert daran nichts. Es eröffnen sich also interessante Möglichkeiten, hier gezielt für das Alter vorzusorgen. Ausschlaggebend sind jedoch immer die konkreten Voraussetzungen sowie Deine Wünsche und Ziele – genau damit befassen wir uns in unserer umfassenden Beratung.
Auf dieser Grundlage entwickeln wir ein Gesamtkonzept, das nicht nur die Absicherung relevanter Risiken, sondern auch die sinnvolle Vorsorge umfasst, die dir einen sorgenfreien Ruhestand ermöglicht. Vereinbare einfach einen Beratungstermin mit uns – wir kümmern uns professionell, kompetent und zuverlässig um Dein Anliegen.