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Gesetzliche Krankenversicherung

Was unterscheidet die Gesetzliche Krankenversicherung von der Privaten Krankenversicherung? Hier sind die wichtigen Kriterien.

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Zusatzversicherung

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus kann es Zusatzleistungen geben, seit April 2007 werden sogenannte „Wahltarife“ angeboten, die mit eine feste Selbstbeteiligung haben. Die Pflichtleistungen der GKV können sich durch gesetzliche Änderungen (zum Beispiel durch Gesundheitsreformen und Maßnahmen zur Kostendämpfung) verringern. Die letzte Gesundheitsreform gab es Anfang 2011.

Die private Krankenversicherung (PKV)

Der Versicherungsnehmer kann sich aussuchen, welche Leistungen in seinem Tarif enthalten sein sollen und welche Leistungen nicht:

  • Freie Arzt Wahl
  • Chefarzt Behandlung
  • Ein-, Zwei- oder Mehrbett-Zimmer
  • Erhöhter Zahnersatz bis zu 90% möglich
  • Eine feste Beitragsrückerstattung
  • Keine Medikamenten-Zuzahlungen
  • Keine 10€ Praxis Gebühr
  • Keine 10€ Krankenhaus Pauschale für maximal 28 Tage

Die Versicherung kann die Leistungen nicht nachträglich verringern, da sie ja privatrechtlich im Vertrag festgehalten wurden und beim Abschluss von der Versicherungsgesellschaft sowie dem Versicherungsnehmer unterzeichnet wurden.

Wie unterscheiden sich die Beiträge in der GKV und in der PKV?

GKV:

  • Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen (brutto) des Versicherungsnehmers.
  • Familienmitglieder sind beitragsfrei mitversichert (Kinder und nicht arbeitende Ehepartner).
  • In der Regel gibt es keine Beitragsrückerstattungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen.
  • Allerdings gibt es bei manchen Krankenkassen sogenannte Wahltarife, die eine Beitragsrückerstattung vorsehen wenn keinerlei an Leistungen erbracht wurden.

PKV:

  • Die Beiträge richten sich nach Geschlecht (bis Ende 2012), Eintrittsalter, Gesundheitszustand sowie nach dem gewählten Tarif und die in ihm enthaltenen Leistungen.
  • Der Versicherungsschutz gilt nur für den Versicherten. Für jedes weitere Familienmitglied ist eine separate Versicherungsprämie zu zahlen.
  • Abhängig von der persönlichen Lebenssituation kann die private Krankenversicherung günstiger als die gesetzliche sein. Das gilt jedoch auch ander herum: Für Familien mit vielen Kindern ist eine private Krankenversicherung oftmals teurer als eine gesetzliche, in der sie allerdings auch schlechtere Leistungen erhalten würden als in der privaten. In diesen Fällen hilft eine Zusatzversicherung auf privater Basis.
  • Viele Private Krankenversicherungen zahlen Ihren Versicherten nach Ablauf eines Jahres eine Beitragsrückerstattung in Höhe von bis zu sechs Monatsbeiträgen aus, wenn nur wenige oder gar keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.

Welche Unterschiede in der Abrechnung gibt es zwischen der GKV und der PKV?

GKV:

  • Es gilt das sogenannte „Sachleistungsprinzip“, d.h. die gesetzliche Krankenversicherung gewährt dem Versicherungsnehmer im Bedarfsfall eine Sachleistung. Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken rechnen ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab.

PKV:

  • Es gilt das „Kostenerstattungsprinzip“, d.h. der Versicherte bezahlt seine Rechnung selbst und lässt sie sich von der privaten Krankenversicherung erstatten.
  • In der Praxis wartet der Versicherte bis die Versicherung den entsprechenden Vertrag überwiesen hat und überweist ihn dann selbst an den Arzt, das Krankenhaus etc.
  • Keine Praxisgebühr bei Ärzten und keine Zuzahlung zu Medikamenten – allerdings ist in vielen Tarifen von privaten Krankenversicherungen eine jährliche Selbstbeteiligung an Behandlungskosten enthalten.
  • Wer keine Leistungsabrechnung von Ärzten, Krankenhäusern oder Zahnärzten an die Krankenversicherung weiterleitet bzw. unter seiner Selbstbeteiligung bleibt, hat eine Beitragsrückerstattung zu erwarten.
  • Einige Versicherungen zahlen auch Leistungen für Vorsorge-Aufwendungen, ohne dass die Beitragsrückerstattung dabei gefährdet wird.

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