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Die Wahl der Krankenversicherung im Rerendariat?

Das Studium ist geschafft – endlich geht es los in den neuen Beruf: Lehrer werden, am besten mit Beamtenstelle. Es ergeben sich Möglichkeiten, mit denen man sich zuvor nie beschäftigt hatte – auch für die Gesundheitsvorsorge.
Die Krankenversicherung lief bisher über die Eltern, als Student in der gesetzlichen Kasse zu sein, war eine kostengünstige Option. Jetzt allerdings steht die Frage im Raum: privat versichern und die Leistungen der staatlichen Beihilfe erhalten oder gesetzlich freiwillig versichern?

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Schon in den Seminaren werden einem Vorschläge unterbreitet und Gründe für den jeweiligen Versicherungsmodus geliefert. Eine Fehlentscheidung aber kann unangenehme Folgen haben. Durch unabhängige, am Kunden ausgerichtete Beratung sollte eine solche Fehlentscheidung ausgeschlossen werden. #BeamtenService arbeitet seit zehn Jahren zuverlässig in dem Bereich der Beratung junger Lehrer und Referendare, eine Weiterleitung der Daten an fremde Makler erfolgt nicht.

Referendariat Krankenversicherung PKV oder GKV?

Die zwei Systeme im Vergleich – gesetzliche Versicherung oder „die Private“?
Wer sich privat versichert, steigt in der Regel nach unauffälliger Gesundheitsprüfung im Referendariat in einen günstigen Beamtentarif ein, manchmal genügt das amtsärztliche Gesundheitszeugnis. Je nach privater Krankenkasse unterscheiden sich die Leistungen erheblich von denen der gesetzlichen Kassen, was sich bereits im Referendariat bemerkbar macht.

Wie ist man besser im Referendariat abgesichert PKV oder GKV?

Die privaten Krankenkassen und die Beihilfe übernehmen bei entsprechendem Arztbesuch schon im Referendariat die Kosten für Alltagsmedikamente wie Kopfschmerztabletten und medizinische Salben, für Nasenspray und Hilfsmittel wie Rotlichtlampen.
Apropos „Arztbesuch“: auch der verläuft häufig komfortabler, besteht doch freie Arztwahl. Der Weg zum Facharzt kann ohne Hausarztbesuch stattfinden, entsprechend lassen sich längere Wartezeiten vermeiden. Denn im Zweifelsfall wechselt man den Arzt, wenn man sich nicht der ohnehin zügigen Terminvergabe erfreut.

Auch im Vorsorgebereich zahlt sich die Entscheidung für die private Krankenkasse im Referendariat aus

Physiotherapien

Osteopathie oder Heilpraktikerbehandlungen

Behandlungen wie Osteopathie oder Heilpraktikerbehandlungen fallen bei den meisten privaten Krankenkassen ins Leistungsspektrum und werden meist auch von der staatlichen Beihilfe mitfinanziert

Krankenhausaufenthalt im Referendariat

Spätestens, wenn es zu einem Krankenhausaufenthalt im Referendariat kommt, wird man dankbar um die private Krankenversicherung sein, denn der Unterschied ist hier spürbar: Einzel- oder Zweierzimmer statt Mehrbettzimmern, auch hier freie Arztwahl. Vor allem keine begrenzte Liegedauer, weil leistungsbasiert abgerechnet werden kann

Was spricht für die private Krankenversicherung PKV im Referendariat?

Letztlich liegt in der Wahl der privaten Krankenkasse im Referendariat auch die Chance, diese bei Nicht-Verbeamtung wieder verlassen zu können, bzw. eine entsprechende Bedenkzeit zu gewinnen, denn nach dem Referendariat besteht in der Regel die Möglichkeit, die Verträge auf einen regulären Beamtentarif umzustellen oder, beispielsweise bei Anstellung im Privatschulbereich, zur gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln aufgrund eines Statuswechsel.
Eine Entscheidung für die private Krankenkasse im Referendariat ist also keine Bindung auf Lebenszeit, wohingegen viele Privatkassen die Weiterführung im Beamtentarif ohne erneute Gesundheitsprüfung anbieten.

Auch für eine zeitweilige Anstellung im Öffentlichen Dienst nach dem Referendariat gibt es Modelle: Die private Krankenversicherung kann für die Zeit, in der man durch die Anstellung gesetzlich versichert sein muss, mittels einer so genannten Anwartschaft pausieren. Man muss die Gesundheitsfragen nach dem Referendariat nicht erneut beantworten und kann sofort wieder in die private Krankenversicherung aufgenommen werden.

Die vergleichsweise niedrigen Tarife der privaten Krankenkassen im Referendariat ergeben sich aus den Zuzahlungen, die die staatliche Beihilfe für Beamte, nicht nur im Referendariat, übernimmt.
Das Beihilfekonzept entstammt dem Alimentationsgedanken, dass Beamte vom Staat nicht nur durch den Sold, sondern auch im gesundheitlichen Bereich versorgt werden müssen.

Im Beamtentum zählt zu dieser Versorgung nicht nur die Fürsorge für den Beamten selbst sondern auch für dessen Familie: Kinder und Ehepartner, die selbst nicht sozialversicherungspflichtig in der gesetzlichen Kasse sind, werden durch die staatliche Beihilfe mitversorgt. Je nach Familienstand und -größe verteilt sich die Beihilfe und variiert der Beitrag bei der privaten Krankenversicherung.

Alleinstehende Beamte müssen sich zu 50% über die private Krankenversicherung absichern, der Rest wird von der Beihilfe übernommen.

In den meisten Bundesländern erhält ein Beamter mit zwei Kindern 70% Beihilfe (Ausnahme Baden Württemberg ab 2013 Verbeamtung), Ehepartner, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, erhielten den selben Satz von 70% Beihilfe.

Kinder und Waisen sind üblicherweise zu 80% über die Beihilfe versorgt.

Im Großteil der Bundesländer ist ein Beamter in der Pension zu 70% Beihilfe berechtigt

Als Beamter oder Beamtenanwärter steht man also symbolisch auf drei Beinen: das Standbein ist die Beihilfe, das zweite Bein die private Krankenversicherung, das dritte Bein sind die (wenigen) Leistungen, die die Beihilfe nicht übernimmt und für die man gegebenenfalls selbst aufkommen müsste.
#BeamtenService achtet bei der Beratung im Referendariat auf die Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Gegebenenfalls werden Leistungen, die nicht beihilfefähig sind, separat betrachtet und auf Ihren Wunsch über einen Beihilfeergänzungsschutz abgedeckt.

Angestellt oder Beamter auf Widerruf im Referendariat?

In der Regel wird man durch den Eintritt in das Referendariat zum Beamten auf Widerruf. Das bedeutet, dass der Beamtenstatus nur vorübergehend verliehen wird und nach Beendigung der Anwärterzeit auch wieder aberkannt werden kann. Dies bedeutet, dass alle Kassen wissen, dass der Vertragsabschluss zum Referendariat nur begrenzt sein kann. Die Entscheidung, ob man sich im Referendariat also privat oder gesetzlich versichert, sollte hieran nicht festgemacht werden, vielmehr dürfte das Kosten-Nutzen-Verhältnis hierfür ausschlaggebender sein.

Referendariat was kostet die Krankenversicherung PKV und GKV?

Die gesetzlichen Kassen berechnen ihre Beiträge nach dem Bruttoverdienst. Junglehrer im Referendariat verdienen etwa 1300 Euro brutto im Monat. Die gesetzliche Kasse verlangt hierfür 14,6%, hinzu kommen 0,9% Zusatzbeitrag und 2,6% Pflegeversicherung = 18,1%. Der Beamtenanwärter, der auf die Beihilfeleistung verzichtet, denn das ist die Folge der freiwilligen gesetzlichen Versicherung, bezahlt also 235,30 Euro monatlich.

In der privaten Krankenversicherung berechnen sich die Beiträge im Referendariat nach dem Umfang des Versicherungsschutzes:

  • Welche Grundversicherungsleistungen benötigt der Beamte im Referendariat und auf welche verzichtet er?
  • 1-2 Bett im Krankenhaus und Chefarzt Behandlung?
  • Zahnärztliche Leistungen und Zahnersatz zu 100%?
  • Freie Arzt Wahl in alle Bereichen? Ambulant, Stationär und beim Zahnarzt?
  • Gibt es Komponenten in der Krankenversicherung, die mit einer bestimmten Risikoveranlagung (Gesundheitsfragen) kollidieren?
  • Welche Leistungen der Krankenversicherung sind für Privatpatienten selbstverständlich, welche benötigen einen gesonderten Tarif? Hierzu berät #BeamtenService unter Berücksichtigung des Beihilfeergänzungsumfangs, der persönlichen Bedürfnisse, Risiken und Ansprüche.

Referendariat und älter als 34? Wir haben die Lösung.

Die Regel existiert selten ohne Ausnahme – und mit dieser steigt der Informationsbedarf. Anwärter im Referendariat , die älter als 34 Jahre sind oder bereits Familie haben, womöglich bereits vorerkrankt, fallen aus dem Durchschnittsraster der Krankenversicherung. Die günstigsten Einsteigertarife der Krankenversicherung im Referendariat mögen hier vielleicht nicht mehr gelten, umso wichtiger aber ist eine Beratung rund um die Krankenversicherung, die Alternativen ehrlich und fair bedenkt und benennt.

Meistens gibt es eine Lösung auch für jene Mandanten im Referendariat, die nach einer ersten Ablehnung bereits aufgeben würden und über ein Anstellungsverhältnis nachdenken, um sich und die Familie überhaupt versichern zu können. Wir finden auch hier in der Regel eine Lösung rund um Ihre passende Krankenversicherung.

Fazit zum Thema Krankenversicherung im Referendariat PKV oder GKV.

Hat man sich entschieden, eine private Krankenversicherung im Referendariat abzuschließen, bleibt die Frage, welche der vielen es sein soll. Diese Frage lässt sich nur in einem persönlichen Gespräch klären.

Wir beraten Sie unabhängig und auf Ihre Bedürfnisse im Referendariat und darüber hinaus orientiert. Aus über 43 Versicherungen suchen wir den persönlichen Top-Tarif für Ihre Krankenversicherung heraus. Profitieren Sie von unserer Erfahrung.

Tragen Sie sich in unserem Portal ein und bleiben Sie auch bei uns. Wir verteilen keine Kundenanfragen an externe Unternehmen, wir kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen. Wir wollen Ihre Zufriedenheit und das ein Leben lang.
#BeamtenService #WirSindAnders

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