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Reicht das Geld im Referendariat?

Das Referendariat ist die Brücke ins Berufsleben – eine Zeit voller Idealismus und intensiven Lernens. Doch für immer mehr angehende Lehrer, Juristen und andere Fachkräfte wird es auch zu einer finanziellen Zerreißprobe. Reicht das Geld im Referendariat? Die ehrliche Antwort vieler lautet: Kaum.

Was verdient ein Referendar im Lehramt?

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Referendare erhalten Anwärterbezüge, die oft bei 1.500 bis 1.700 Euro netto liegen. Dem gegenüber stehen explodierende Mieten, besonders in den Städten, wo die Ausbildungsstätten sind. Eine kleine Wohnung kann dort leicht 800 bis 1.000 Euro kosten.

Welche Kosten hat ein Referendar im Lehramt?

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Rechnen wir nach: Bei 1.600 Euro netto und 900 Euro Miete bleiben 700 Euro für alles andere. Das beinhaltet Lebensmittel, Strom, Internet, Fahrtkosten, Lernmaterialien und ein Minimum an Freizeit. Von unvorhergesehenen Ausgaben ganz zu schweigen.

Welche Förderungen gibt es für Referendare im Lehramt?

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Besoldung (Anwärterbezüge): Du bekommst ein festes monatliches Gehalt. Die genaue Höhe hängt vom Bundesland ab.

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Steuerliche Vorteile: Du kannst viele Ausgaben, die mit deinem Beruf zu tun haben (z.B. Fahrtkosten, Fachbücher), von der Steuer absetzen und so Geld zurückbekommen.

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Beihilfe & Krankenversicherung: Als Beamter auf Widerruf übernimmt der Staat einen Teil deiner Krankheitskosten.

Den Rest deckst du über eine private Krankenversicherung ab, oft zu günstigen Anwärtertarifen. Eine gesetzliche Krankenversicherung ist auch möglich, dann aber ohne Beihilfe.

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Vermögenswirksame Leistungen (VWL): Dein Dienstherr kann dir einen Zuschuss für Sparverträge zahlen.
Stipendien: Wenn du gute Leistungen zeigst oder dich engagierst, kannst du dich für Stipendien bewerben, z.B. von Begabtenförderungswerken.

Wieviel darf ein Referendar hinzuverdienen im Lehramt?

Achtung Genehmigungspflicht: Eine Nebentätigkeit muss in den meisten Fällen vorher beantragt und genehmigt werden, in der Regel von der zuständigen Bezirksregierung oder Schulbehörde. Es ist wichtig, dies nicht zu vergessen, da es sonst dienstrechtliche Konsequenzen haben kann.

Keine Beeinträchtigung der Ausbildung: Die Nebentätigkeit darf deine Ausbildung und deine Leistungen im Referendariat nicht negativ beeinflussen. Das Referendariat hat immer Vorrang.

Zeitlicher Umfang: Der zeitliche Umfang der Nebentätigkeit ist meist begrenzt, oft auf ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit oder der Pflichtstunden. In NRW zum Beispiel dürfen es nicht mehr als 8 Stunden pro Woche sein.

Finanzielle Grenzen: In einigen Bundesländern gibt es auch finanzielle Obergrenzen, ab denen dein Zuverdienst auf die Anwärterbezüge angerechnet wird oder die Genehmigung nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird. Diese Regelungen variieren stark.
Inhaltsbezug: Tätigkeiten, die einen Bezug zur Lehrtätigkeit haben (z.B. Nachhilfe, aber nicht bei eigenen Schülern der Ausbildungsschule), werden manchmal eher genehmigt.

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Referendare und Anwärter zahlen oft nur 80 – 125 € monatlich, je nach Tarif.

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