Wichtige Beihilfeänderungen 2021 Bundesbeamte, Landesbeamte Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Als BeamtenService haben wir uns auf die besonderen Belange spezialisiert, die für Beamte interessant sind – angefangen bei den sinnvollen Versicherungen bis hin zur Altersvorsorge.
Vor allem der komplexen Krankenversicherung widmen wir großes Augenmerk, um Dich in allen Fragen umfassend beraten zu können. Dazu gehört aus unserer Sicht ganz selbstverständlich, dass wir Dir die aktuellen Beihilfeänderung 2021 detailliert vorstellen. Vielleicht hast Du schon ein Schreiben von Deiner Krankenversicherung erhalten, vielleicht sind die die Beihilfeänderung 2021 komplett neu – in jedem Fall erhältst Du hier alle wichtigen Informationen:
Wer ist von den Beihilfeänderungen 2021 betroffen?
Beamte des Bundes und der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt
In einigen Bereichen werden die Beihilferegelungen deutlich verbessert:
Bundesbeihilfe: Material- und Laborkosten gesondert prüfen. Nach § 16 Absatz 1 BBhV sind die dort erfassten zahnärztlichen Auslagen, Material- und Laborkosten grundsätzlich zu 80 Prozent beihilfefähig. Die Vorschrift enthält Ausnahmen, insbesondere für bestimmte Indikationen und Minderjährige. Auf die beihilfefähigen Aufwendungen wird anschließend der persönliche Bemessungssatz angewendet. Diese Bundesregel ist nicht pauschal auf alle Länder übertragbar. Fachliche Grundlage: § 16 BBhV.
Eine Änderung der Beihilfevorschriften bedeutet nicht automatisch, dass dein Ergänzungstarif ungeeignet ist oder ein Wechsel Beiträge spart. Prüfe die konkreten Tarifbedingungen, verbleibende Eigenanteile und ein mögliches Umstellungsangebot, bevor du entscheidest.
Ein Umstellungsangebot sollte fachlich geprüft werden. Ob eine Frist besteht und welche Folgen eine Nichtannahme hat, ergibt sich aus dem konkreten Angebot und Vertrag. Ein automatischer Verlust des Versicherungsschutzes lässt sich daraus nicht allgemein ableiten.
Höhere Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
Bei der Bundesbeihilfe ist für berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner die maßgebliche Einkommensgrenze zu beachten. Die im ursprünglichen Beitrag genannten 20.000 Euro waren eine historische Angabe; die Grenze wird inzwischen dynamisch angepasst. Prüfe die für deinen Antrag maßgebliche Grenze und das relevante Einkommensjahr bei der Beihilfestelle. Aktuelle Informationen des Bundesverwaltungsamts zur Einkommensgrenze.
Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes für Beamte in Elternzeit auf 70 Prozent
Für beihilfeberechtigte Personen des Bundes, die Elternzeit in Anspruch nehmen, sieht § 46 Absatz 3 BBhV einen Bemessungssatz von 70 Prozent vor. Daraus folgt nicht automatisch ein eigener Beihilfeanspruch für den Partner. Landesregelungen müssen separat geprüft werden. Fachliche Grundlage: § 46 BBhV.
Selbstverständlich kannst Du unseren Spezialisten beim BeamtenService alle Fragen in diesem Zusammenhang stellen – wir kümmern uns gerne um Dein Anliegen.
BeamtenService: Spezialist rund um Versicherungen für Beamte
Für deine heutige Entscheidung sind die geltenden Beihilfevorschriften und die konkreten Versicherungsbedingungen maßgeblich. Nutze unsere Beihilfe-Übersicht nach Bundesland zur Orientierung.
Selbstverständlich stehen wir Dir für eine umfassende Beratung auch weit über die Krankenversicherung für Beamte hinaus zur Verfügung: Fordere einfach einen Beratungstermin an – wir nehmen uns gerne Zeit für Dich.




