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Der am 27.10.2020 von Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, vorgelegte Eilgesetzentwurf soll noch in diesem Jahr zum Tragen kommen. Damit wäre der Weg frei für Corona-Sonderzahlungen an Beamte und Beamtinnen des Bundes und der Kommunen. Als BeamtenService halten wir Dich natürlich auf dem Laufenden – hier die wichtigsten Fakten im Überblick.
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Corona-Sonderzahlungen für Beamte Bundesrat stimmte am 18. Dezember 2020

Der Bundesrat stimmte am 18. Dezember 2020 dem Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger zu. Damit wurde das bereits im Oktober vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vorgelegte Eilgesetz, das die im Rahmen der Tarifeinigungen im öffentlichen Dienst bei den Kommunen und beim Bund ausgehandelten Corona-Sonderzahlungen beinhaltet, umgesetzt.

Horst Seehofer hatte in dieser Vorlage die Rahmenbedingungen für die Corona-Sonderzahlungen für Beamte und Beamtinnen des Bundes definieren lassen. Nun sollen Taten folgen, damit die steuerfreie Extrazahlung so schnell wie möglich zur Auszahlung kommen kann.

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Versprechen eingehalten - Corona-Sonderzahlungen sollen zügig ausgezahlt werden

Auch Friedhelm Schäfer, Vizevorsitzender beim Deutschen Beamtenbund (dbb) und zudem Fachvorstand für beamtenpolitische Belange, zeigt sich mit dem Fortschritt zufrieden. Die zügige Vorgehensweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zeigt, dass die Ergebnisse der Tarifgespräche ernstgenommen werden.

Es gehe insgesamt um Einkommensverbesserungen für Beamte und Beamtinnen, die Corona-Sonderzahlungen sind ein wesentlicher Bestandteil der dazu beschlossenen Maßnahmen. Als wesentlich und wichtig für den Beamtenbund bezeichnete Schäfer demnach die gleichmäßige Umsetzung bei der Tarifentwicklung. So sollen noch in diesem Jahr die zentralen Anpassungen realisiert werden.

Der im Rahmen der Tarifverhandlungen erreichte Konsens bezüglich der Corona-Sonderzahlungen umfasste einmalige Zahlungen von maximal 600 Euro, die sich jedoch in Abhängigkeit von der Gehaltsgruppe bis auf 300 Euro für höhere Lohngruppen abstufen.

Diesen Vorschlag schloss sich Horst Seehofer an, der Eilgesetzentwurf sieht demnach Extrazahlungen für Beamte und Beamtinnen vor – und zwar bis zur Besoldungsgruppe A15. Konkret bedeutet das folgende Corona-Sonderzahlungen:

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Auch Sonderzahlungen für Anwärter und Referendare?

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Besoldungsgruppen A3 bis A8 – 600 Euro
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Besoldungsgruppen A9 bis A12 – 400 Euro
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Besoldungsgruppen A13 und A15 – 300 Euro
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BeamtenService: frohes Fest mit Extrageld für Beamte und Beamtinnen

Anwärterinnen und Anwärter erhalten demnach noch in diesem Jahr eine Corona-Sonderzahlung von 200 Euro. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass Wehrsoldempfänger und -empfängerinnen ebenfalls mit Corona-Sonderzahlungen von 600 Euro rechnen können – entsprechend der jeweiligen besoldungsrechtlichen Zuordnung.
Damit dürfen sich viele Beamte und Beamtinnen auf einen Bonus freuen, der steuerfrei gewährt werden soll. Wie schnell die Auszahlungen erfolgen werden, bleibt noch abzuwarten – wir vom BeamtenService bleiben für Dich am Ball.

Als spezialisierter Dienstleister stehen wir Dir gerne zur Seite, wenn Du Fragen zur passenden Krankenversicherung, zur intelligenten Absicherung vorzeitiger Risiken wie Dienstunfähigkeit oder in puncto Altersvorsorge hast. Vereinbare einfach eine umfassende und unverbindliche Beratung – wir kümmern uns sehr gerne um Dein Anliegen.

Nun wünschen wir Dir ein gesegnetes Weihnachtsfest, auch wenn in diesem Jahr so viele Dinge anders gehandhabt werden müssen – Dein Team vom BeamtenService!

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