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Zum Jahreswechsel geht es los: Werden Beamtinnen und Beamte in Bremen neu eingestellt, können sie sich zwischen den beiden Krankenversicherungssystemen entscheiden, ohne auf Beihilfe verzichten zu müssen. Bremen ist somit das dritte Bundesland, das ein derartiges Gesetz beschließt. Als BeamtenService halten wir Sie selbstverständlich zu aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden – hier die Einzelheiten.

Beamten Beratung Bremen. BeamtenService

Beamte in Bremen: Freie Wahl der Krankenversicherung ab 2020

Der Senat in Bremen hat den Artikel 2 des Beamtengesetzes so geändert, dass sich für neu eingestellte und in Ausbildung befindliche Beamte eine Wahlfreiheit zwischen den beiden Krankenversicherungssystemen in Deutschland eröffnet. Greift das neue Gesetz grundsätzlich ab 2020, können Auszubildende sogar schon in diesem Jahr profitieren, wenn sie 2019 ihre Ausbildung aufnehmen. Der Senat teilt dazu mit:

„Durch Zahlung einer Pauschale in Höhe der hälftigen Krankenvollversicherungskosten wird eine Möglichkeit dahingehend geschaffen, zwischen dem bestehenden System der individuellen Beihilfe und privater Krankenversicherung und dem System der gesetzlichen Krankenversicherung zu wählen. Somit müssen die neu eingestellten sowie die bereits freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beamtinnen und Beamten die gesetzlichen Krankenvollversicherungskosten nicht mehr allein aus ihrer Besoldung tragen.

Für die übrigen Beamtinnen und Beamten besteht die individuelle Beihilfengewährung fort. Alternativ können sie sie sich für eine Krankenvollversicherung in der privaten Krankenversicherung entscheiden, wobei auch hier der Dienstherr die Kosten bis zur Höhe des hälftigen Basistarifs übernimmt. Mit der Regelung wird der Beschluss der Bürgerschaft (Landtag) aus der 72. Sitzung vom 8. November 2018 umgesetzt. Danach soll ab dem 1. Januar 2020 für die bremischen Beamtinnen und Beamten die Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung in Anlehnung an das „Hamburger Modell“ eingeführt werden.“
Quelle:www.gew-hb.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/beamtinnen-und-beamte-haben-bald-die-wahl/

Öffentliche Hand bleibt als Arbeitgeber neutral

Was ändert sich also für Sie als Beamtinnen und Beamte in Bremen? Bislang hat die öffentliche Hand als Arbeitgeber nur für die private Krankenversicherung Beihilfe gewährt. Freiwillig in der GKV versicherte Beamte mussten also die gesamten Beiträge alleine aufbringen, was oft genug als ungleiche Behandlung kritisiert worden war.

Mit der Gesetzesänderung in Richtung Neutralität in Bezug auf die Krankenversicherungssysteme folgt Bremen den Bundesländern Thüringen und Hamburg, die das Wahlmodell bereits eingeführt haben. Der zusätzliche finanzielle Aufwand für den Senat wird mit rund 4,6 Millionen Euro pro Jahr prognostiziert. Auf der anderen Seite fallen jedoch die individuelle Beihilfe und der mit der Berechnung verbundene Verwaltungsaufwand weg, wenn gesetzlich Krankenversicherte künftig eine pauschale Beihilfe erhalten.

Die Qual der Wahl: GKV oder PKV – bleiben oder wechseln Bremer Beamte?

Sollten Sie bereits Mitglied einer privaten Krankenversicherung für Beamte sein, können Sie sich künftig frei entscheiden: Wollen Sie in die GKV wechseln oder in der PKV bleiben? Bei einem Wechsel würde die individuelle Beihilfe auf die pauschale umgestellt werden, sodass Sie einen Zuschuss zum Beitrag erhalten könnten.

Allerdings rechnet sich diese Entscheidung nicht immer, wie der PKV-Verband betont: Individuelle Beihilfe und private Krankenversicherung bleiben auch für Beamtinnen und Beamte in Bremen ökonomisch gesehen die erste Wahl, unter dem Strich überwiegen nämlich nicht nur die finanziellen Vorteile. Weitere gewichtige Argumente: Wechseln Sie in ein anderes Bundesland, können Sie das Modell der pauschalen Beihilfe nicht fortführen.

Darüber hinaus sollte die Qualität der Absicherung nicht aus dem Blick verloren werden:

  • In der PKV können Sie als Beamte den Leistungsumfang ganz individuell bestimmen.
  • Die Bandbreite der Möglichkeiten reicht von einer Absicherung auf dem Niveau der GKV bis hin zu erstklassigen Leistungen, privatärztlicher Behandlung und Privatkliniken, die Sie schon mit einem angenehmen Ambiente in Ihrem Genesungsprozess unterstützen.
  • Nicht zu verkennen ist das Thema Zahnersatz, das sich in der PKV deutlich komfortabler absichern lässt als bei einer Krankenkasse.

Nur umfassende Beratung kann Entscheidungsgrundlage sein durch BeamtenService

Wie das genau aussehen könnte und welche Unterstützung Sie durch die Beihilfe dabei genießen können, das zeigen wir Ihnen in unserer umfassenden Beratung gerne detailliert auf.

Nur auf dieser Grundlage lässt sich überhaupt eine derart weitreichende Entscheidung treffen. Fordern Sie am besten gleich unsere Expertise an – wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und begleiten Sie kompetent auf Ihrem Weg zur passenden Krankenversicherung.

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