Anwärter und Beamte in Schleswig-Holstein dürfen sich freuen, ihre Besoldung wird 2022 angepasst: Einerseits wird der Familienzuschlag erhöht, andererseits wird sich das Tarifergebnis positiv auswirken. Als BeamtenService haben wir die Ankündigungen genau analysiert und die wichtigen Informationen für die zusammengestellt.
Anwärter und Beamte in Schleswig-Holstein: Besoldung wird 2022 steigen
Zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts haben den Weg geebnet: Die Landesregierung Schleswig-Holstein greift die Rechtsprechung für Berlin und Nordrhein-Westfalen auf, um die Besoldung 2022 für Anwärter und Beamte des Landes verfassungskonform zu gestalten.
Das maßgebliche Besoldungsgesetz muss demnach zunächst überarbeitet werden. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird sichergestellt, dass die geplante Alimentation den vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Maßstäben entspricht. Insgesamt wird die Besoldung 2022 deutlich moderner – und das ist bei einem noch auf dem Alleinverdiener Modell basierenden System auch dringend notwendig.
Hier kannst Du nachlesen, was genau Du im kommenden Jahr erwarten kannst:
Besoldung 2022: Unterstes Einstiegamt und Familienzuschlag steigen Schleswig-Holstein
Das unterste Einstiegamt steigt von A5/Stufe 1 auf A6/Stufe 2.
Der Familienzuschlag wird um 40 Euro pro Kind pauschal erhöht.
Der Beihilfebemessungssatz für die Ehegatten in Familien mit zwei und mehr Kindern steigt von 70 auf 90 Prozent – ohne Aufwendungen für Pflege.
Der Beihilfebemessungssatz für Kinder in Familien ab drei Kinder steigt von 80 auf 90 Prozent.
Der in der Heilfürsorge zu berücksichtigende Anrechnungssatz wird von 1,4 auf 1,0 Prozent gesenkt.
In den Besoldungsgruppen A6 bis 9 fällt der Beihilfe-Selbstbehalt weg.
Familienergänzungszuschläge für Anwärter und Beamte in Schleswig-Holstein
Mit zwei weiteren einkommensabhängigen Zuschlägen soll die Situation für Familien weiter verbessert werden:
Familienergänzungszuschlag I
Dieser Ergänzungszuschlag greift insbesondere in den Besoldungsgruppen bis A9. Er wird im konkreten Bedarf gezahlt, um den Abstand zur Grundsicherung in erforderlicher Höhe zu gewährleisten.
Familienergänzungszuschlag II
Hast Du mehr als zwei Kinder, kannst Du mit einem weiteren Ergänzungszuschlag rechnen, sofern Deine Partnerin oder Dein Partner kein ausreichendes Einkommen generiert.
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Darüber hinaus ist eine pauschale Nachzahlung für 2020 und 2021 geplant – und zwar
je 80 Euro pro Monat für das dritte sowie weitere Kinder und
für das dritte Kind 260 Euro pro Monat sowie für weitere Kinder je 317 Euro pro Monat, sofern das Einkommen Deines Ehepartners oder Deiner Ehepartnerin die Einkommensgrenze nicht überschritten hat.
Aus unserer Sicht sind das ausgezeichnete Nachrichten! Als Spezialisten für die optimale Absicherung für Anwärter und Beamte zeigen wir Dir gerne auf, wie Du nicht nur clever für Dein Alter, sondern auch umsichtig für die Kinder vorsorgen kannst – wir nehmen uns gerne Zeit für Dich!
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