Tarif-Verhandlungen: Corona-Krise macht Kurzarbeit für Beamte notwendig
Es gibt aber auch Ausnahmen und die bestätigen die Regel.
So seien nicht nur Nahverkehrsbetriebe und Flughafenbetreiber, sondern vor allem kommunale Einrichtungen wie Schwimmbäder, Museen, Bibliotheken oder Schauspielhäuser betroffen.
Diese bräuchten nun deutschlandweit geltende einheitliche Regelungen – und zwar sei ein zügiges, sachdienliches Ergebnis wünschenswert, um die Arbeitsplätze möglichst umfassend zu erhalten.
Hier seien die öffentlichen Arbeitgeber in der Pflicht, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Die besonderen Maßnahmen ließen sich durchaus auf die Krise befristen. Hier bleiben wir am Ball und werden Dich umgehend informieren, sollte es Neuerungen geben.
Anwärter für das Lehramt besonders von Corona-Krise betroffen
Problematischer Streifendienst: Zwei Beamte notwendig - oder nicht?
Das widerspricht jedoch der gängigen Praxis. Aktuell empfiehlt die Thüringer Landespolizeidirektion ihren Dienststellen die Prüfung, ob die Einfache Besetzung von Streifenwagen machbar wäre. Würde sich eine Möglichkeit eröffnen, dann soll dies auch umgesetzt werden. Dies gelte jedoch nicht für die Streifenwagen, die zum Einsatz gerufen würden. In diesen Fällen habe die Sicherheit für Beamte oberste Priorität.
In diesem Fall werden Personalien aufgenommen und die Hintergründe der Regeln erklärt. Der Einfachbesetzung der Streifenwagen steht jedoch gegenüber, dass es zwar ausreichend Beamte, nicht jedoch Streifenwagen gibt. Auch die Gewerkschaft kritisiert die Empfehlung. Wir halten Dich auf dem Laufenden.