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Die allgegenwärtige Corona-Krise wirkt sich natürlich auf alle Bereiche unserer Gesellschaft aus – der Shutdown lähmt nicht nur weite Teile der Wirtschaft, sondern auch des öffentlichen Dienstes, der Kommunen und der Bundesbehörden. Welche Konsequenzen das für Beamte und Anwärter mit sich bringt, dazu haben wir vom BeamtenService einige Informationen zusammengestellt.
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Tarif-Verhandlungen: Corona-Krise macht Kurzarbeit für Beamte notwendig

Aus aktuellem Anlass müssten auch die relevanten Arbeits- und Dienstverhältnisse angepasst werden, so die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), die Gewerkschaften unter Federführung von ver.di sowie der Deutsche Beamtenbund (dbb) sowie die Tarifunion. Die ver.di-Bundestarifkommission nahm die Tarifverhandlungen auf. Wie gegenüber der Presse geäußert wurde, bestünde hier wegen der Pandemie dringender Handlungsbedarf, um auch in den Kommunen, im öffentlichen Dienst und Unternehmen der öffentlichen Hand Kurzarbeit zu ermöglichen. Dabei ginge es in erster Linie darum, die Beschäftigungsverhältnisse und damit natürlich das Einkommen zu sichern.

Es gibt aber auch Ausnahmen und die bestätigen die Regel.

Ein entsprechendes Schreiben war im Vorfeld vom Arbeitgeberverband VKA an den Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil und den Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gegangen. Allein Beteiligten ist klar, dass unsere Gesellschaft angesichts der zur Eindämmung der Corona-Krise notwendigen Maßnahmen vor Problemen und Herausforderungen steht, die eine vollkommen neue Dimension erreicht haben.

So seien nicht nur Nahverkehrsbetriebe und Flughafenbetreiber, sondern vor allem kommunale Einrichtungen wie Schwimmbäder, Museen, Bibliotheken oder Schauspielhäuser betroffen.

Diese bräuchten nun deutschlandweit geltende einheitliche Regelungen – und zwar sei ein zügiges, sachdienliches Ergebnis wünschenswert, um die Arbeitsplätze möglichst umfassend zu erhalten.

Derzeit fehlen allerdings die Voraussetzungen dafür, sodass jetzt dringender Handlungsbedarf besteht. Gleichzeitig sei es wichtig, die Leistungsfähigkeit aller relevanten Einrichtungen nach Ende der Corona-Krise schnellstmöglich wiederherzustellen. Wie die VKA betonte, will sich die Vereinigung dafür engagieren, dass sämtliche Lohnfortzahlungen im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung vom Bund übernommen werden. Auch der Deutsche Beamtenbund (dbb) betonte, dass die Tarifverhandlungen zügig aufgenommen würden, deren Ergebnisse jedoch auch vom fairen Agieren der Arbeitgeberseite abhingen. Grundsätzlich gäbe es jedoch keinen Grund dafür, warum die Folgen der Corona-Krise allein von den Beschäftigten getragen werden sollten. Das Kurzarbeitergeld sollte zudem erheblich aufgestockt werden.

Hier seien die öffentlichen Arbeitgeber in der Pflicht, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Die besonderen Maßnahmen ließen sich durchaus auf die Krise befristen. Hier bleiben wir am Ball und werden Dich umgehend informieren, sollte es Neuerungen geben.

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Anwärter für das Lehramt besonders von Corona-Krise betroffen

Studierst Du auf Lehramt und befindest Dich gerade im Praktikum, hast Du ebenso wie alle anderen im Schulbetrieb gerade Zwangsferien. Nun stellt sich natürlich die Frage, wann Du das Praktikum nachholen kannst. Ebenso unklar ist aktuelle die Situation für die Studierenden, die derzeit an ihrer Abschlussarbeit schreiben und dabei auf die praktischen Erfahrungen Bezug nehmen. Entweder schreibst Du inhaltlich um oder die Abgabe muss verschoben werden. Seit dem 17. März sind nämlich alle Schulen und Kindertagesstätten geschlossen, nach den Osterferien soll die weitere Verfahrensweise bekanntgegeben werden. Derzeit zeichnet sich ganz zaghaft ein Trend ab, nachdem der Schulbetrieb zunächst für die Abschlussklassen wieder aufgenommen werden könnte. Sollten es dazu belastbare Fakten geben, werden wir das veröffentlichen.
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Problematischer Streifendienst: Zwei Beamte notwendig - oder nicht?

Ganz pragmatische Probleme ergeben sich im regulären Streifenbetrieb: Normalerweise sind aus Sicherheitsgründen mindestens zwei Beamte unterwegs, allerdings können die sich auch gegenseitig mit dem Corona-Virus anstecken. Wären Beamte allein im Streifenwagen unterwegs, würde zumindest dieses Risiko minimiert.

Das widerspricht jedoch der gängigen Praxis. Aktuell empfiehlt die Thüringer Landespolizeidirektion ihren Dienststellen die Prüfung, ob die Einfache Besetzung von Streifenwagen machbar wäre. Würde sich eine Möglichkeit eröffnen, dann soll dies auch umgesetzt werden. Dies gelte jedoch nicht für die Streifenwagen, die zum Einsatz gerufen würden. In diesen Fällen habe die Sicherheit für Beamte oberste Priorität.

Hintergrund dieser Empfehlung ist die Maßgabe, den Streifendienst auch während der Corona-Krise umfänglich aufrecht zu erhalten. Beamte haben derzeit vermehrt damit zu tun, öffentliche Plätze auf Gruppenbildungen oder das Unterschreiten der Abstandsregeln zu kontrollieren.

In diesem Fall werden Personalien aufgenommen und die Hintergründe der Regeln erklärt. Der Einfachbesetzung der Streifenwagen steht jedoch gegenüber, dass es zwar ausreichend Beamte, nicht jedoch Streifenwagen gibt. Auch die Gewerkschaft kritisiert die Empfehlung. Wir halten Dich auf dem Laufenden.

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