Diese Ankündigung wird Euch nicht überraschen: Die Corona-Krise fordert ihren Tribut, jede Pflegeversicherung wird vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2022 einen Corona-Zuschlag erheben – und das betrifft auch Anwärter und Beamte. Als BeamtenService erklären wir Dir die Hintergründe – hier findest Du alle Fakten übersichtlich zusammengefasst.
Pflegepflichtversicherung - zeitlich begrenzter Corona-Zuschlag
Die Corona-Pandemie ist noch immer nicht ausgestanden, wie die aktuellen Zahlen belegen. Vor allem die Langzeitfolgen lassen sich derzeit noch gar nicht abzusehen. Nicht umsonst wurden Mehrausgaben in der Pflegeversicherung gesetzlich vorgeschrieben – und müssen natürlich finanziert werden.
Die Versicherungsbranche geht also auf Nummer sicher, um die pandemiebedingten Belastungen umsichtig abzufedern. Der Corona-Zuschlag wurde für ein Jahr beschlossen – und zwar für alle Pflegepflichtversicherungen einheitlich. Demnach sind nur die beitragspflichtigen Tarife betroffen.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass folgende Tarife zuschlagsfrei bleiben:
Beitragsfrei abgesicherte Kinder und Jugendliche
Kleine Anwartschaft für die Pflegepflichtversicherung
Für versicherte Personen, die durch den Zuschlag hilfebedürftig (Grundsicherung) würden oder Arbeitslosengeld bzw. Grundsicherung beanspruchen
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Zuschlag zusätzlich zu den Höchstbeiträgen der Pflegepflichtversicherung zu bezahlen ist. Wie wir bislang erfahren konnten, wird sich der Zuschlag abhängig vom Tarif zur Pflegepflichtversicherung auf 3,40 bzw. 7,30 Euro monatlich belaufen.
BeamtenService - Ansprechpartner für Anwärter und Beamte
Als Spezialist für die optimale Absicherung für Anwärter und Beamte stehen wir Dir selbstverständlich gerne zur Verfügung, solltest Du Fragen zum Corona-Zuschlag haben. Da jedoch alle Anbieter gleichermaßen vorgehen müssen, ändert sich unter dem Strich nichts – bis hin zur steuerlichen Behandlung, bei der der Zuschlag den Beiträgen zur Pflegepflichtversicherung gleichgestellt wird. Bist Du unsicher oder benötigst Du Unterstützung in Versicherungsfragen, dann stehen wir Dir gerne mit Rat und Tat zur Seite. Ruf uns einfach an oder schreibe uns eine Nachricht – wir kümmern uns gerne um Dein Anliegen.
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