Diensthaftpflichtversicherung für Anwärter und Beamte
Die wohl wichtigste Versicherung, die man neben einer Krankenversicherung zu 100% braucht, ist eine Haftpflichtversicherung / Diensthaftpflichtversicherung.
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Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer, Beamte und andere Berufe im Vergleich
Über die Gründe, warum eine Diensthaftpflichtversicherung für Beamte so wichtig ist, können Sie sich hier informieren.
Haftpflichtversicherungen / Diensthaftpflichtversicherung gibt es wie Sand am Meer. Alle Versicherer wollen Sie den Kunden anbieten. Aber was sichert eine gute Haftpflichtversicherung / Diensthaftpflichtversicherung ab? Hier ein paar grundsätzliche Punkte, die versichert sein sollten:
Personenschäden
Sachschäden
Vermögensschäden
Schäden durch deliktunfähige Personen (Kinder)
Ehrenamtliche Tätigkeiten
Gefälligkeitshandlungen
Hüten von Hunden und Pferden
Mietsachschäden – Schäden an Wohnräumen und zu privaten Zwecken gemieteten Räumen
Mitversicherung von Ehepartnern, Lebensgefährten und minderjährigen Kindern
Schlüsselverluste von privaten und beruflichen Schlüsseln und Schließkarten
Forderungsausfall Deckung durch die Haftpflichtversicherung / Diensthaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherungen / Diensthaftpflichtversicherung können mehr (oder weniger!) Schutz bieten als man denkt. Lassen Sie Ihre Verträge regelmäßig von einem Fachmann kontrollieren!
Warum eine Diensthaftpflichversicherung für Beamte und Anwärter?
Die Haftpflichtversicherung ist in jedem Bereich des privaten und beruflichen Lebens die wichtigste Absicherung und das aus einem guten Grund: Mit einem kleinen Vertrag lässt sich umfassende Sicherheit schaffen – nicht für sich selbst, sondern für alle Beteiligten.
Die Diensthaftpflicht stellt dabei eine besondere Form der Privathaftpflicht dar, die auf den speziellen Bedarf von Beamten und anderen Berufen, die nach Beamtenrecht haften, zugeschnitten ist.
Warum ist eine Diensthaftpflichtversicherung wichtig?
Der Dienstherr, also Bund, Länder, Kommunen oder die Bundeswehr, steht nur Schäden gerade, die seine Bediensteten im Rahmen ihrer Tätigkeit wegen Fahrlässigkeit zu verantworten haben. Bei grober Fahrlässigkeit sind Beamte, Lehrer und andere Berufe selbst für die Schadenersatzansprüche Dritter haftbar zu machen – bei Vorsatz ohnehin, der ist aber nicht versicherbar. Diese Ansprüche lassen sich weder kalkulieren, noch können Schäden von vornherein ausgeschlossen werden.
Um die eigene finanzielle Existenz nicht zu gefährden, können Beamte, Lehrer und andere Angestellte im öffentlichen Dienst eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen: Diese greift ein, wenn der Versicherungsschutz des Dienstherrn endet. Sie prüft die erhobenen Forderungen dem Grundsatz und der Höhe nach, lehnt bei Bedarf unberechtigte Ansprüche ab und reguliert den nachgewiesenen Schaden. Darüber hinaus kann die eigene Diensthaftpflichtversicherung für die Schäden eintreten, die Ihnen selbst durch Dritte zugefügt und nicht ersetzt werden. Die Forderungsausfallversicherung ist heute selbstverständlicher Bestandteil einer hochwertigen Absicherung. Mit einem Wort: Für wenig Geld genießen Sie umfassende Sicherheit.
Welche Berufsgruppe benötigt eine Diensthaftpflichtversicherung?
Aufgrund der unterschiedlichen beruflichen Risiken werden spezielle Diensthaftpflichtversicherungen angeboten für:
Richter, Rechtspfleger und Staatsanwälte
Beamte sowie Angestellte in der Steuerverwaltung
Beamte bei Polizei, Zoll und Bundespolizei
Lehrer sowie Erzieher
Berufsfeuerwehr
Verwaltungsangestellte sowie sonstige Bedienstete
Behördenleiter
Angehörige der Bundeswehr
Weitere Berufe, die einer Haftung nach beamtenrechtlichen Vorschriften unterliegen, sind u. a. Förster und andere Beamte in der Forstwirtschaft, Pfarrer, Post- und Kindergartenmitarbeiter sowie Krankenschwestern und -pfleger.
Als Beispiel sei die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer und Erzieher genannt, die sich insbesondere mit dem Thema Aufsichtspflicht befasst: Sie haften nämlich nicht nur in Bezug auf ihre Erziehungs- und Unterrichtspflicht, sondern vor allem auf ihre Aufsichtspflicht – und das sowohl für die Unversehrtheit der Kinder, als auch dafür, dass diese wiederum keine Dritten schädigen. Der Versicherungsschutz muss auf das jeweilige Dienstverhältnis zugeschnitten werden, um die volle Wirkung entfalten zu können – hier sind die Experten vom BeamtenService die kompetenten Ansprechpartner.
Zahlt mir die Diensthaftpflichtversicherung den Dienstschlüssel?
Dieser Baustein sollte unbedingt in die Diensthaftpflichtversicherung eingeschlossen werden: Geht ein Dienstschlüssel verloren, können enorme Kosten für den Austausch oder die Neuprogrammierung einer Schließanlage entstehen.
Die Diensthaftpflichtversicherung tritt dafür ein, allerdings sollte die Höhe der Entschädigung auf den konkreten Bedarf zugeschnitten werden. Auch hier empfiehlt sich die Rücksprache mit den Spezialisten von BeamtenService, um die optimale Lösung zu entwickeln.
Reicht die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft zur Absicherung des Dienstrisikos aus?
Klare Antwort: Nein. Es gibt einige kostenlose Angebote für Gewerkschaftsmitglieder, die allerdings wichtige Bereiche der beruflichen Haftung offenlassen.
Auch zu diesem Punkt stehen die Spezialisten von BeamtenService Rede und Antwort, um den konkreten Versicherungsbedarf zu ermitteln, mit dem bestehenden Schutz abzugleichen und die Versicherungslücken mit einer Diensthaftpflichtversicherung passgenau zu schließen – nehmean Sie einfach Kontakt auf