BeamtenService: Wichtige Neuerungen mit sofortiger Wirkung
Kurzarbeitergeld: Bemessung, Bedingungen und Aufstockung.
Allerdings sind Geringverdiener besonders stark von den Folgen der Corona-Krise betroffen. Deswegen hat sich die Große Koalition darauf geeinigt, die Sockelbeträge für Kurzarbeitergeld zu erhöhen. Mit Wirkung vom 1. Mai bis zum Jahresende dürfen Betroffene so viel hinzuverdienen, bis sie die Höhe des vor den Einschränkungen erzielten Verdienstes erreichen.
So seien nicht nur Nahverkehrsbetriebe und Flughafenbetreiber, sondern vor allem kommunale Einrichtungen wie Schwimmbäder, Museen, Bibliotheken oder Schauspielhäuser betroffen.
Diese bräuchten nun deutschlandweit geltende einheitliche Regelungen – und zwar sei ein zügiges, sachdienliches Ergebnis wünschenswert, um die Arbeitsplätze möglichst umfassend zu erhalten.
Bemerkenswert finden wir vom BeamtenService die Staffelerhöhung:
Sollte diese Maßnahme länger als drei Monate greifen, kannst Du als Betroffener ab dem vierten Monat mit 70 Prozent Kurzarbeitergeld und mit wenigstens einem Kind sogar mit 77 Prozent rechnen. Die nächste Stufe greift nach sechs Monaten: Ab dem siebten Monat werden 80 Prozent bzw. 87 Prozent Kurzarbeitergeld gezahlt.
Auch die Initiative der kommunalen Arbeitgeber, das Kurzarbeitergeld für die Entgeltgruppen EG 1 bis EG 10 auf 95 Prozent sowie für die Entgeltgruppe E 11 auf 90 Prozent aufzustocken, finden wir bemerkenswert.
Zunächst gelten diese Beschlüsse bis zum Ende des Jahres 2020, der gesamte Tarifvertrag ist darauf ausgerichtet, die Folgen der Corona-Krise besser bewältigen zu können. Ein Wehrmutstropfen für Beamte in den kommunalen Kernverwaltungen oder Ordnungs- und Hoheitsverwaltungen: Dieses Paket gilt hier nicht.
Besondere Herausforderungen bedürfen besonderer Lösungen
Als BeamtenService beziehen wir diese neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen selbstverständlich in unsere umfassende Beratung mit ein, schließlich haben wir uns darauf spezialisiert, Deine finanzielle Sicherheit zu schützen. Vereinbare am besten gleich einen Termin mit uns – wir kümmern uns gerne um Dein Anliegen.