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Ab 2021 ist es endlich soweit, der Solidaritätszuschlag wird größtenteils abgeschafft – mehr als 30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung. Ein erheblicher Teil der deutschen Bevölkerung wird also steuerlich entlastet.

Wir vom BeamtenService halten Dich auf dem Laufenden, denn auch Beamte können deutlich profitieren. Hier die Fakten für Dich im Überblick.

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Solidaritätszuschlag: die wichtigen Regeln für seine Abschaffung

Ursprünglich dazu gedacht, die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu finanzieren, hielt sich der Solidaritätszuschlag doch hartnäckig: Seine Abschaffung wurde oft diskutiert, zum 1.1.2021 soll sie nun Realität werden – jedoch nicht für alle Deutsche.

Der von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgelegte und von der Bundesregierung im Mai beschlossene Entwurf greift demnach für rund 91 Prozent der abhängig Beschäftigten und Beamte sowie rund 88 Prozent der Selbständigen. Besserverdiener müssen hingegen weiter den Solidaritätszuschlag abführen.

Natürlich wird Dich jetzt interessieren, ob Du von der Abschaffung profitieren kannst – und wie viel Du unter dem Strich einsparen wirst. Hier noch einmal die Eckdaten zum Solidaritätszuschlag zusammengefasst:

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Der Solidaritätszuschlag bemisst sich an der auf Dein Einkommen fälligen Einkommensteuer, auf die 5,5 Prozent aufgeschlagen werden.
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Bei Unternehmen gilt als Bemessungsgrenze die Körperschaftsteuer.
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So summierten sich im Jahr 2018 rund 18,9 Milliarden Euro, die der Staat zusätzlich einnehmen konnte, da alle Steuerpflichtigen zur Abgabe herangezogen wurden.
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Die Abschaffung wird jedoch nicht für alle Steuerzahler gelten, da Einkommensgrenzen festgelegt wurden:

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Verdienst Du alleine weniger als 73.000 Euro brutto im Jahr oder gemeinsam mit Deinem Partner/Deiner Partnerin weniger als 151.000 Euro brutto, dann fällt der Solidaritätszuschlag ab 2021 weg. Das dürfte für Beamte der Besoldungsstufen A12 bis A14 zutreffen
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Für Einkommen ab 73.000 Euro brutto bis 109.000 Euro brutto jährlich wird der Solidaritätszuschlag reduziert.
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Auf Einkommen ab 109.000 Euro brutto für Alleinstehende und 221.000 Euro brutto für Paare muss der Solidaritätszuschlag weiterhin entrichtet werden.
Andersherum betrachtet:
Bezahlst Du allein weniger als 16.959 Euro jährlich als Einkommensteuer, profitierst Du voll von der Abschaffung, bei Paaren beträgt die Grenze 33.912 Euro. Um die Sprünge abzufedern, die bei einem Überschreiten dieser Freigrenze zwangsläufig auf Dich zukommen würden,
gibt es die sogenannte Milderungszone bis zur Einkommensgrenze, die weiterhin den Solidaritätszuschlag abführen muss. Davon dürften letztendlich wohl nur 3,5 Prozent der deutschen Steuerzahler betroffen sein.
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Die praktischen Auswirkungen der Regeln zur Abschaffung

Es liegt in der Natur der Dinge, dass bei der Berechnung der Einkommensteuer verschiedene Freibeträge angesetzt werden können – eine klare Aussage zum künftigen Solidaritätszuschlag kann also gar nicht getroffen werden, die genannten Einkommensgrenzen können demnach nur als Richtschnur gelten. Denn hier kommen ja eventuell noch hohe Sonder- und Werbungsausgaben zum Tragen oder Kapitaleinkünfte, die die Freibeträge übersteigen.

Sollen Steuerpflichtige überdurchschnittliche Kosten absetzen können, müssen sie auch mit einer Verschiebung der Bruttoverdienstgrenze nach oben rechnen. Hier muss die Praxis zeigen, wie sich diese Regelungen am besten umsetzen lassen.

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Einsparpotenzial für Beamte – immer konkret prüfen

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Fakt ist, viele Beamte werden von der Abschaffung des Solidaritätszuschlages profitieren können. Hier einige Beispiele:
Bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 3.770 Euro würde für einen Single in der Steuerklasse I eine jährliche Einkommensteuer von 8.436,24 Euro anfallen – der Soli fällt also ab 2021 komplett weg, da der Freibetrag von 16.956 Euro deutlich unterschritten wird. Die Ersparnis: 408,73 Euro jährlich. Für Singles ohne Kinder wurde eine maximale Einsparung von 900 Euro pro Jahr ermittelt.

Die optimale Situation wäre folgende: Ein gemeinsam veranlagtes Ehepaar mit zwei Kindern kann bis zu 1.800 Euro jährlich einsparen – ohne Kinder sogar noch etwas mehr. Aus unserer Sicht eröffnet sich hier für Beamte durchaus ein interessantes Potenzial: Du könntest Deine Altersvorsorge finanzieren, ohne unter dem Strich etwas dafür bezahlen zu müssen – im Vergleich zu Deinem derzeitigen Einkommen.

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Als auf Beamte fokussierte Vorsorge-Spezialisten zeigen wir Dir intelligente Wege auf, wie Du aus der eingesparten Steuer das Beste für Deine Altersvorsorge machen kannst – und das Thema dürfte in den nächsten Jahren noch erheblich als Brisanz gewinnen.

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