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Zum Jahreswechsel stehen wieder einige Änderungen ins Haus, auf die wir Dich sehr gerne aufmerksam machen – so verstehen wir unsere Aufgabe als BeamtenService.

Natürlich können wir hier nur einen kurzen Überblick zu den wichtigsten Punkten aus den Bereichen Versicherung, Sozialsystem und Steuern geben, stehen Dir aber auch gerne persönlich zur Verfügung.

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Steigende Einkommensgrenzen im Jahr 2020

Zunächst kannst Du Dich auf eine steuerliche Erleichterung freuen, denn die relevanten Einkommensgrenzen steigen im neuen Jahr 1,95 Prozent – und das für Steuersätze. Damit steigt auch der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer auf 9.408 Euro. Familien profitieren in einigen weiteren Punkten:

Man hat eine Übergangsfrist von 2 Monaten wenn man aus der pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung kommt. Bedeutet für euch Beginn des Referendariats ist der

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Für den Kinderzuschlag entfallen zum Jahreswechsel die oberen Einkommensgrenzen.

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Das über den eigenen Bedarf hinausgehende Elterneinkommen wird gleichzeitig nur noch zu 45 Prozent auf den Zuschlag angerechnet

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Der Kinderfreibetrag wird um 192 Euro je Kind angehoben.

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Das Kindergeld verbleibt bei 204 Euro für die ersten beiden Kinder, bei 210 Euro für das dritte und 235 Euro für das vierte Kind.

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Auch der Unterhaltsvorschuss steigt, variiert aber in Abhängigkeit vom Kindesalter.

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Interessante Steuervorteile im Jahr 2020 - Auch für Beamte

Nutzt Du einen Hybrid- oder E-Dienstwagen, reduziert sich der geldwerte Vorteil, den Du versteuern musst: Bislang musste 1,0 Prozent des Listenpreises aufgeschlagen werden, ab 2020 sind es nur noch 0,5 Prozent. Die zunächst nur für die bis zum 31.12.2021 zugelassenen Fahrzeuge geltende Regelung wurde entsprechend bis zum Jahr 2030 verlängert. Eine weitere Regelung wird bis 2030 ausgedehnt, nämlich die Steuerbefreiung bei Nutzung eines Dienstrades, wobei hier sowohl herkömmliche Fahrräder als auch Pedelecs gemeint sind.

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Neue Rechengrößen in der sozialen Versicherung

Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2020 West Ost
Monat Jahr Monat Jahr
Rentenversicherung 6.900 Euro 82.800 Euro 6.450 Euro 77.400 Euro
Arbeitslosenversicherung 6.900 Euro 82.800 Euro 6.450 Euro 77.400 Euro
Kranken- und Pflegeversicherung 4.687,50 Euro 56.250 Euro 4.687,50 Euro 56.250 Euro

Die in der gesamten Republik geltende Versicherungspflichtgrenze für die GKV (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird zum Jahreswechsel von 60.750 Euro auf 62.550 Euro angehoben. Auch die im gesamten Bundesgebiet geltende Beitragsbemessungsgrenze für die GKV steigt zum Jahreswechsel, nämlich von 54.450 Euro/ 4.537,50 Euro monatlich auf 56.250 Euro/ 4.687,50 monatlich.

Ob und welche Konsequenzen sich daraus für die Versicherung von Beamten ergeben, das sollten wir in einem persönlichen Gespräch klären. Als BeamtenService haben wir uns auf die Versicherung für Beamte spezialisiert – und das in der gesamten Bandbreite: Wir zeigen Dir gerne interessante Lösungen auf, vereinbare am besten gleich einen Termin mit uns.

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