BeamtenService-News: Versicherung 2023 – diese Änderungen greifen jetzt!
Als BeamtenService befassen wir uns nicht nur mit der umfassenden Beratung zur sinnvollen Absicherung und Vorsorge für Beamte, sondern versorgen Sie selbstverständlich auch mit relevanten Informationen.
Gerade zum Jahreswechsel 2023 stehen für Anwärter und Beamte wieder einige Änderungen an, die wir für Sie zusammengefasst haben. Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne Rede und Antwort, sollten Sie noch Fragen haben – Ihr BeamtenService.
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen!
Zum Jahresbeginn wird es eine Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge in der GKV geben: Der Zusatzbeitrag wird um 0,3 Prozentpunkte angehoben, sodass er sich dann auf 1,6 Prozent beläuft.
Insgesamt ergibt sich dann ein durchschnittlicher Beitrag zur GKV in Höhe von 16,2 Prozent des Bruttogehaltes, was einen neuen Höchststand markiert. Die Beitragsbemessungsgrenze wird im Jahr 2023 für die gesetzliche Krankenversicherung bei 59.850 Euro im Jahr bzw. 4.987,50 Euro im Monat liegen – auch der Höchstbeitrag steigt somit an.
Höhere Jahresarbeitsentgeltgrenze für den Wechsel in die PKV 2023 Beamte
Gleichzeitig wird 2023 jedoch auch die Versicherungspflichtgrenze von 64.350 Euro pro Jahr auf 66.600 Euro jährlich angehoben, was Konsequenzen für privat Krankenversicherte haben kann, deren Einkommen unter diese neue Einkommensgrenze rutscht.
Wollen Angestellte künftig in die PKV wechseln, wird dies also noch schwerer. Interessant für PKV-Mitglieder: Der Arbeitgeberzuschuss wird 2023 ebenfalls angepasst, nämlich auf maximal 403,99 Euro monatlich für die Krankenversicherung sowie maximal 76,06 Euro monatlich für die Pflegepflichtversicherung. Ausnahme Sachsen: Hier werden nur höchstens 51,12 Euro monatlich zur Pflegepflichtversicherung beigesteuert.
Inflationsraten ebenfalls auf Rekordniveau
Sie haben die Meldungen sicher schon zur Kenntnis genommen: Die Inflationsrate, also die im Vergleich zum Vorjahresmonat gemessene Änderung des Verbraucherpreisindex (VPI), hat im November wieder 10,0 Prozent betragen.
Das markiert zwar einen leichten Rückgang zum Oktober 2022, als eine Teuerung von 10,4 Prozent registriert wurde, allerdings bewegt sich die Inflation damit nach wie vor auf einem extrem hohen Niveau.
Preistreiber sind die Energiepreise, doch andere Preise ziehen nach, wie beispielsweise für Lebensmittel. Derzeit lässt sich die weitere Entwicklung noch nicht klar einschätzen.
Steigendes Kindergeld 2023 - auch für Beamte
Das auf 250 Euro im Monat angehobene staatliche Kindergeld, das nun unabhängig von der Anzahl je Kind gezahlt wird, trägt dieser Preissteigerung Rechnung.
Auch der Kinderfreibetrag wird 2023 höher sein, statt 8.548 Euro können künftig 8.688 Euro jährlich angesetzt werden.
Sparerpauschbetrag 2023 auch für Beamte höher!
Früher hieß er Sparerfreibetrag, heute Sparerpauschbetrag – das Prinzip bleibt gleich: Erwirtschaften Sie Kapitaleinkünfte,
können Sie ab 2023 den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person, also bei zusammenveranlagten Ehegatten 2.000 Euro, ansetzen, um weniger oder keine Einkommensteuer auf die Kapitalerträge zu bezahlen. Bislang waren es 801 bzw. 1.602 Euro jährlich.
Wohnungsbau - Abschreibung steigt ab Juli 2023 auf 3,0 Prozent
Mit dieser Anhebung verkürzt sich die Abschreibungsdauer für neue vermietete Wohngebäude von 50 Jahren auf 33 Jahre – so die Pläne des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für Fertigstellungen ab 2024.
Die Neuregelungen soll jedoch schon im Juli 2023 greifen, während für die bis 2023 fertiggestellten Gebäude weiterhin der Satz von 2,0 Prozent für die Absetzung für Abnutzung (AfA) gelten soll. Sobald hier Fakten vorliegen, werden wir Sie natürlich informieren.
Beiträge für Basis- bzw. Rürup-Rente 2023 komplett absetzbar auch für Beamte
Diesen Punkt nehmen wir gerne in unsere Beratung auf, denn hier eröffnen sich spannende Möglichkeiten für Beamte: Die Beiträge zur Rürup-Rente können künftig als Sonderausgaben abgesetzt werden – und zwar komplett.
Der zu berücksichtigende Jahreshöchstbetrag steigt auf 26.528 Euro – für Ehepaare also auf 53.056 Euro. Wie das von der Bundesregierung beschlossene dritte Entlastungspaket vorsieht, sind diese zu 100 Prozent steuerlich anzurechnen – im Jahr 2022 waren es lediglich 94 Prozent.
Befristeter Zuschlag in der Pflegepflichtversicherung für Beamte (Corona) läuft aus
Zum Jahreswechsel endet der befristete Zuschlag in der Pflegepflichtversicherung, mit dem die durch die Corona-Pandemie verursachten Mehrkosten finanziert werden sollten.
Die monatlichen 3,40 Euro für beitragspflichtige Pflegepflichtversicherte bzw. 7,30 Euro, die Personen mit Anspruch auf Beihilfe bezahlen mussten, entfallen ab Januar. Allerdings sind hier eventuelle Beitragsanpassungen zu berücksichtigen, die die Einsparung schnell wieder auffangen.
BeamtenService: umfassende Beratung als belastbare Grundlage
Das sind wieder viele News, die Sie als Beamte sortieren müssen.
Keine Sorge, als auf die Versorgung und Absicherung für Beamte spezialisierter BeamtenService ordnen wir die Änderungen gerne für Sie ein, um Vorteile bestmöglich zu nutzen und eventuelle Nachteile ausgleichen zu können.
Nutzen Sie daher am besten unser Beratungsangebot für Beamte: Wir gehen von Ihrer individuellen Situation aus, ermitteln eventuelle Versorgungslücken oder -chancen und zeigen Ihnen verschiedene, attraktive Lösungswege auf – darauf können Sie sich verlassen!
Angebot - Anfragen anfordern hier bei BeamtenService
Als BeamtenService behalten wir selbstverständlich alle Entwicklungen rund um die KV für Beamte im Blick. Hast du Fragen oder benötigst Orientierung zu den wichtigsten Absicherungen für Beamte, dann vereinbare einfach einen Termin mit uns – als Spezialisten sind wir gerne für dich da.