Krankenzusatzversicherung Vergleich-Test-Worauf achten?
Gerade im Bereich der Krankenzusatzversicherung sind einige Faktoren zu beachten, die im Falle der Inanspruchnahme, besonders wichtig sind.

Private Krankenzusatzversicherung – damit Sie wirklich gut abgesichert sind
Die meisten Bundesbürger sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Dies ist nicht unbedingt Ausdruck der Zufriedenheit, sondern vor allem dadurch bedingt, dass die Mehrheit nicht die Voraussetzungen für eine private Krankenvollversicherung erfüllt. Tatsächlich wünschen sich viele Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung oft besseren Versicherungsschutz.
Denn die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt üblicherweise nur die Kosten für das, was „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist. Das muss nicht das Beste sein. Der Kostendruck im Gesundheitswesen hält an, ebenso die Bestrebungen, Krankenkassen-Mitglieder an den Kosten zu beteiligen.
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- Zuzahlungen für Medikamente, Zahnersatz, Krankenhausleistungen, zuwenig Krankentagegeld, Alternative Heilmethoden, für die Brille wird fasst nichts mehr gezahlt und und und.
- Nicht-Erstattungen und Leistungseinschränkungen sind ein Trend, der auch in den nächsten Jahren in der Gesetzlichen Krankenversicherung anhalten dürfte.
Die Konsequenz ist in vielen Fällen: entweder verzichtet man auf die bestmögliche Behandlung oder sie muss aus eigener Tasche bezahlt werden. Bei Zahnersatz und anderen medizinischen Leistungen können schnell einige Tausend Euro zusammenkommen – eine beträchtliche finanzielle Belastung. Doch es gibt eine Lösung – die private Zusatzversicherung. Sie steht grundsätzlich jedem offen, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist.
Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die private Zusatzversicherung und was beim Vergleich zu beachten ist. Außerdem eröffnen wir Ihnen einen Weg, wie Sie einfach und schnell die passende Zusatzversicherung für sich finden können. Wir übernehmen dabei den Vergleich für Sie um Ihre persönliche Situation in den Griff zu bekommen.
Typische Merkmale der privaten Krankenzusatzversicherung – ein Überblick
Am Markt wird ein fast unüberschaubare Vielzahl an privaten Zusatzversicherungen angeboten, so dass dem Laien der Vergleich ohne „Know how“ schwer fällt. Die Unterschiede zwischen einzelnen Anbietern sind trotz gleichartiger Leistungsfelder beträchtlich. Oft verstecken sie sich im berühmt-berüchtigten „Kleingedruckten“. Trotzdem gibt es ein paar typische Merkmale – insbesondere im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung – die hier überblicksartig vorgestellt werden sollen:
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- Die Beiträge der Zusatzversicherung werden durch das versicherte Risiko bzw. die gewünschte Leistung bestimmt, nicht durch das Einkommen wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
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- Bei vielen Tarifen können die Versicherungsnehmer in gewissem Umfang selbst festlegen, wie der Versicherungsschutz aussehen soll. Oft ist die Zusatzversicherung modular aufgebaut. Das heißt, es gibt einzelne Leistungsbausteine, die sich nach Wunsch „zusammenbauen“ lassen. Zum Teil bestehen auch Wahlmöglichkeiten bezüglich der Höhe der Selbstbeteiligung bzw. des zu tragenden Eigenanteils.
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- Entscheidend für die Beitragsbemessung ist immer das persönliche Risiko. Das bedeutet zum einen, dass es im Vergleich zur „Gesetzlichen“ keine Familienversicherung gibt, jedes Familienmitglied ist extra zu versichern. Zum anderen hängt die Beitragshöhe neben der versicherten Leistung auch von individuellen Risikofaktoren ab (dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand, dem Gesundheitsverhalten u.a.).
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- Es gibt Tarife mit und ohne Altersrückstellungen. Bei Tarifen „mit“ wird ein Teil der Beiträge für Rückstellungen verwandt, um altersbedingte Beitragssteigerungen abzufedern, bei Tarifen „ohne“ ist das dagegen nicht so. Beides hat Vor- und Nachteile.
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- Für die Beitragsbemessung findet eine Gesundheitsprüfung statt – in der Regel durch Beantwortung von Gesundheitsfragen im Antrag. Liegen „besondere“ Risiken vor, kann es Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse bei der Zusatzversicherung geben. Ein Annahmezwang wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht nicht.
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- Eine weitere Maßnahme zur Risikobegrenzung sind Wartezeiten, die zu beachten sind, ehe der Versicherungsschutz greift. Die meisten Tarife in der Zusatzversicherung sehen bei Versicherungsbeginn Wartezeiten vor, es gibt aber auch Tarife „ohne“.
Zahnbehandlungen und Zahnersatz in der Krankenzusatzversicherung
Beim Zahnarzt und bei Zahnersatz sind die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung besonders „dürftig“. Die Kassen zahlen zwar „normale“ Zahnbehandlungen – zum Beispiel bei Karies oder Wurzelproblemen. Aber Kieferorthopädische Leistungen werden nur bis zum 18. Lebensjahr übernommen.
Und richtig teuer wird es bei Zahnersatz, denn hier leistet die Gesetzliche Krrankenversicherung nur Festzuschüsse. Die decken häufig nur einen Bruchteil der Kosten – insbesondere, wenn ästhetisch ansprechende Lösungen wie Implantate oder Inlays gefragt sind.
Eine private Zahnzusatzversicherung ist daher fast immer zu empfehlen, denn Zahnersatz und außergewöhnliche Zahnbehandlungen können jeden treffen. Beim Vergleich ist es ratsam, genau hinzuschauen, denn hier gibt es besonders viele Unterschiede im „Detail“. Das betrifft nicht nur den Leistungsumfang, sondern auch die Höhe der Erstattung und Selbstbeteiligungen. Häufig werden abgestufte Leistungspakete als „Basis-„, „Komfort-“ und „Premium-„Tarif angeboten. Es besteht die Qual der Wahl.
Krankenhausbehandlungen in der Krankenzusatzversicherung
Die Gesetzliche Krankenversicherung stellt prinzipiell eine ausreichende stationäre medizinische Behandlung und Versorgung sicher – nicht mehr und nicht weniger. Wer im Krankenhaus wie ein Privatpatient behandelt werden möchte, sollte allerdings eine private Krankenhaus-Zusatzversicherung abschießen. Dabei werden üblicherweise folgende – im Katalog der „Gesetzlichen“ nicht enthaltene – Leistungen angeboten:
Freie Arztwahl (Chefarztbehandlung)
Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
Krankenhaustagegeld (zur Deckung von Nebenkosten des Krankenhausaufenthalts: Telefon, TV, Rooming-In usw.).
Diese Leistungskomponenten sind in der Regel flexibel kombinierbar. Die Krankenhaustagegeldversicherung wird auch als separate Versicherung angeboten.
Krankentagegeld – Lohnfortzahlung – Worauf achten?
Wer als Arbeitnehmer Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist, erhält bei längerer Krankheit (nach sechs Wochen) Krankengeld zur Abdeckung des Lohnausfalls. Freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige können dagegen bei der Krankenversicherung wählen, ob sie Krankengeldanspruch versichern oder nicht.
Eine private Krankentagegeld-Versicherung dient zur finanziellen Existenzsicherung bei längerer Krankheit. Sie ist interessant
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- Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer: denn das gesetzliche Krankengeld umfasst im Schnitt nur etwa 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Die Krankentagegeld-Versicherung kann diese Lücke schließen und bietet einen entsprechenden Ergänzungsschutz.
- Für freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige: hier ist ausreichender Krankentagegeld-Schutz entscheidend, wenn kein Krankengeldanspruch besteht. Dabei ist es oft sinnvoll, bereits so früh wie möglich mit dem Versicherungsschutz zu beginnen, denn Selbständige erleiden bei Krankheit oft schon ab dem 1. Tag Verdienstausfälle. Ohne Krankengeldanspruch geht es auch nicht nur um Ergänzungsschutz, sondern der volle Verdienstausfall sollte abgesichert werden.
Ambulanter Krankenzusatzschutz „IGEL-Leistungen“
Die „Gesetzliche“ übernimmt bei ambulanten Arzt-Behandlungen die Kosten der Regelversorgung. Alles was darüber hinaus reicht, muss vom Versicherten selbst bezahlt werden. Leistungslücken im Vergleich zu privaten Krankenversicherung bestehen insbesondere dann, wenn es um Heilpraktiker-Leistungen, Naturheilverfahren, bestimmte Medikamente, Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und sonstige Hilfsmittel geht. Hier leistet die „Gesetzliche“ entweder gar nicht oder nur sehr restriktiv.
Für viele Frauen ist der Wortlaut: IGEL – Leistungen heutzutage kein Fremdwort mehr.
Individuellen Gesundheitsleistungen = IGEL Leistungen. Ärzte bieten diese Leistung an, aber von der Gesetzlichen Krankenversicherung kommt hierfür nicht ein €. Privat Versicherte müssen sich hierüber weniger Gedanken machen. Denn Sie bekommen diese Leistungen gezahlt. Fragen Sie uns im Gespräch nach genau diesen Leistungen wenn es Sie interessiert wie auch Sie diese Leistung in der Zusatzversicherung bezahlt bekommen.
Mit einem ambulanten Krankenzusatzschutz können solche Lücken abgedeckt oder zumindest verringert werden. Manche Versicherungen bieten eine entsprechende Zusatzversicherung als Paket-Lösung an, bei anderen sind die einzelnen Leistungselemente frei wählbar. Ambulanter Krankenzusatzschutz ist immer dann sinnvoll, wenn man auf bestimmte, sonst nicht erstattete Behandlungen oder Verfahren Wert legt oder sich abzeichnet, dass Brillen oder andere Hilfsmittel nötig sein könnten.
Auslandskrankenschutz in der Krankenzusatzversicherung
Die Gesetzliche Krankenversicherung ist im Prinzip auf Deutschland beschränkt. Aufgrund von EU-Recht und Sozialversicherungsabkommen tritt sie auch bei Behandlungen im EU-Ausland ein. Stationäre oder ambulante medizinische Versorgung ist damit weitgehend abgedeckt. Außerhalb der EU weist der Versicherungsschutz dagegen große Lücken auf. Grundsätzlich nicht übernommen werden Kosten für Rücktransporte nach Deutschland für die Behandlung zu Hause.
Aus diesem Grund ist der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung sehr zu empfehlen – insbesondere dann, wenn Reisen und Auslands-Aufenthalte außerhalb Europas vorgesehen sind. Er schließt die Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung.
Pflegezusatzschutz in der Krankenzusatzversicherung
Die Pflegeversicherung ist von Anfang an nicht auf Kostendeckung angelegt gewesen. Ob gesetzlich oder privat versichert – wenn der Pflegefall eintritt, reichen die Leistungen der Pflegepflichtversicherung alleine nicht aus, um die anfallenden Kosten zu bezahlen. Pflege ist teuer und kann daher zu einer enormen finanziellen Last werden, insbesondere wenn sie stationär erfolgen muss.
Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung lässt sich diese „Deckungslücke“ zumindest deutlich reduzieren. Es gibt unterschiedliche Modelle für Pflegezusatzschutz:
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- Die Pflegetagegeldversicherung: zahlt kostenunabhängig eine feste Summe pro Pflegetag. Diese Zusatzversicherung kann sogar staatlich gefördet werden („Pflege-Bahr“).
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- Die Pflegekostenversicherung: stockt die gesetzliche Pflegeversicherung um einen bestimmten Prozentsatz auf. Sie zahlt, sofern entsprechende Kosten nachgewiesen werden.
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- Die Pflegerentenversicherung: ist eine besondere Rentenversicherung. Hier wird bei Eintritt des Pflegefalls eine monatliche Rente geleistet.
Vergleich der Krankenzusatzversicherung – BeamtenService hilft dir
Ein Vergleich ist angesichts der Angebotsvielfalt bei der Kranken-Zusatzversicherung unerlässlich. Es gibt dafür etliche Portale im Internet, die mit entsprechenden Rechnern einen einfachen Vergleich versprechen. Doch das gezeigte Ergebnis muss nicht das beste sein.
Denn zum einen können die Abfragen nicht alle individuellen Bedürfnisse komplett erfassen, zum anderen repräsentiert jedes Portal nur einen mehr oder weniger großen Marktausschnitt.
Wir bieten Ihnen eine bessere Lösung: Überlassen Sie den Vergleich dem Profi! Wir kennen uns im Markt der Zusatzversicherung bestens aus und erstellen Ihnen einen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestellten Vorschlag. Sie müssen dazu nicht mehr tun, als sich in unserem Kontaktformular einzutragen. Unser Vergleich ist für Sie selbstverständlich unverbindlich und kostenlos.
Nutzen Sie diese Chance und finden Sie für sich den besten privaten Krankenzusatzschutz! Sie werden sehen, unser Vergleich lohnt sich.