Kündigt sich Nachwuchs an, rückt die Erstausstattung für den neuen Erdenbürger schnell in den Fokus der werdenden Eltern – und damit auch die Auseinandersetzung mit einer großen Auswahl und sich summierenden Kosten.
Babymärkte und Online-Shops avancieren zu den beliebtesten Zielen, die unterschiedlichsten Ratgeber werden konsultiert – und Unsicherheit macht sich breit: Bettchen, Stubenwagen oder Wiege? Welche Kleidung braucht ein Neugeborenes in welcher Größe? Was gehört in ein Kinderzimmer? Und vor allem: Wie lassen sich die Kosten bewältigen? Hier einige Anregungen inklusive Tipps für Beihilfeberechtigte.
Beihilfe und Schwangerschaft – welche Kosten sind beihilfeberechtigt?
Grundsätzlich übernimmt die Beihilfe auch in der Schwangerschaft den vereinbarten Anteil an den ärztlichen Behandlungen. Dazu zählen selbstverständlich alle Vorsorgeuntersuchungen, die Risiken in der Schwangerschaft und bei der Geburt wirksam eingrenzen. So wird sichergestellt, dass eventuelle Störungen frühzeitig erkannt und gezielt behandelt werden können.
Darüber hinaus zählen auch
- Die Betreuung durch eine Hebamme
- Die Schwangerschaftsgymnastik und ein Aids-Test
- Schwangerschaft Vor und Nachbildungskurse
Zu den beihilfeberechtigten Leistungen, die auf dem üblichen Weg beantragt werden können. Nutzen Sie diese Möglichkeiten ganz bewusst aus – Sie tun damit nicht nur Ihrem Kind Gutes, Sie werden diese Zeit intensiv genießen können.
Baby Erstausstattung mit Beihilfe beantragen
Die pauschale Beihilfe für die Erstausstattung Ihres Babys können Sie nach der Geburt direkt auf dem Beihilfeantrag geltend machen. Füllen Sie dazu den Punkt 6 d) aus und fügen Sie dem Antrag die Kopie der Geburtsurkunde bei.
Wie viel bekomme ich für den Zuschuss zur Erstausstattung fürs Baby?
Die gute Nachricht ist, im Saarland, in Bremen und in Hamburg erhalten Sie 128 Euro, in Rheinland-Pfalz und Sachsen 150 Euro, in Nordrhein-Westfalen 170 Euro und in Baden-Württemberg sogar 250 Euro pauschale Beihilfe für eine Erstausstattung pro Kind. Die schlechte Nachricht: Alle anderen Bundesländer und der Bund gewähren keine Beihilfe.
Welche Dinge müssen bei der Beantragung beachtet werden?
Dem ausgefüllten Beihilfeantrag ist die Kopie der Geburtsurkunde beizufügen.
Wo kann man die pauschale Beihilfe für eine Erstausstattung beantragen?
Der Antrag ist direkt an die Beihilfestelle zu richten.
Gibt es einen Beihilfe Antrag als Vordruck für die Babyerstausstattung?
Nein, der Beihilfeantrag sieht einen separaten Punkt, nämlich Nr. 6 d), dafür vor.
Welche Kosten übernimmt die Beihilfe rund um die Geburt?
Ganz unabhängig davon, ob sich die werdenden Eltern für eine Entbindung in der Klinik, zu Hause oder in einem Geburtshaus, das von Hebammen geleitet wird, entscheiden – die Kosten sind im Rahmen der Beihilfevorschriften des Bundes beihilfefähig. Die Leistungen gehen sogar darüber hinaus, denn sie umfassen auch die tatkräftige Unterstützung und Pflege durch eine Wochen- oder Hauspflegekraft für zwei Wochen.
In einigen Bundesländern werden sogar unverheiratete Partnerinnen von Beamten den beihilfeberechtigten Angehörigen gleichgestellt, hier zählen aber die jeweiligen Vorschriften des Dienstherrn. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, um alle gebotenen Möglichkeiten effektiv ausschöpfen zu können.
Wichtig für Beihilfeberechtigte: Ansprüche prüfen und pauschale Beihilfe beantragen
Abhängig von Ihrem Dienstherrn erhalten Sie für die Erstausstattung finanzielle Unterstützung, die Ihnen nach der Geburt ausgezahlt wird. Die Kosten für Bettchen, Wickelkommode, Kinderwagen und Kleidung, Kosmetik sowie sinnvolles Zubehör für den Alltag summieren sich schnell, sodass eine vorausschauende Planung wichtig ist. Die pauschale Beihilfe für die Erstausstattung wird nämlich nur an Bedienstete der Länder gewährt.
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- Beihilfe Saarland
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- Beihilfe Hamburg
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- Beihilfe Bremen
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- Beihilfe Sachsen
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- Beihilfe Rheinland-Pfalz
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- Beihilfe Nordrhein-Westfalen
- Beihilfe Baden-Württemberg
In allen anderen Bundesländern sowie beim Bund selbst sind diese Aufwendungen nicht beihilfefähig. Die Höhe der einmaligen Zuschüsse variiert zwischen 128 und 250 Euro pro Kind – auf Ihre Vorfreude wird dies mit Sicherheit keinen Einfluss haben.
Kindernachversicherung Beihilfe Krankenversicherung für mein Kind
Für Kinder bekommt man 80% Beihilfe in Deutschland. Ausnahmen gibt es in den Beihilfeländern Hessen und Bremen. Dort bekommen Beihilfeberechtigte Kinder so viel Beihilfe wie Ihre Eltern selbst.
Hier stellt Ihr uns einfach Eure Anfrage mit dem Beratungswunsch ein und eine Beratung erfolgt zeitnah.
Verändert sich mein Beihilfeanspruch in der Elternzeit?
Ausnahmen bestätigen die Regel ist hier das Motto der Beihilfe. Ab dem 2 Kind bekommen Beamte alle Bundesländer 70% Beihilfe außer in Baden Württemberg. Hier werden seit den Einstellungen 2013 nur noch 50% Beihilfe ab dem 2 Kind gezahlt. Wer vorher verbeamtet wurde ist von der Lösung nicht betroffen und genießt das alte Recht mit 70% Beihilfe ab dem 2 beihilfefähigen Kind.
In Bayern ist es so, dass auch mit dem 1 Kind während der Elternzeit 70% Beihilfe bezahlt wird. (Seit 2017) und das auch für nicht verheiratet alleinerziehende Beamte.
Fazit für die Baby Erstausstattung und Elternzeit von Beamten
Wir der BeamtenService stehen für eine familienfreundliche Beratung. Wir möchten Ihnen mit diesem Artikel eine erste Hilfestellung anbieten. Die medizinischen Kosten, die für eine umfassende Schwangerschaftsvorsorge und die Geburt, aber auch während der Elternzeit anfallen, gehören zu den beilhilfeberechtigten Leistungen. Für die Erstausstattung gibt es zumindest in einigen Bundesländern finanzielle Unterstützung vom Dienstherrn.
Sollte Sie noch nicht zu unseren Kunden gehören? Wir kümmern uns gern um Sie, sprechen Sie uns drauf an und werden Sie unser Kunde.
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