Pflegezusatzversicherung Vergleich Test Tipps
In diesem Beitrag finden Sie Hilfe rund um das Thema der Pflegezusatzversicherung für Beamte und Beihilfe. Die Gesetzliche Pflegeversicherung wurden zum 01.01.1995 eingeführt. „SGB XI die Sozialen Pflegeversicherung“.
Warum benötigt man einen Zusatzversicherung für die eigene Pflegesituation auch als Beamter?
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Pflegezusatzversicherung worauf kommt es an?
Dem Thema Pflegezusatzversicherung gebührt große Aufmerksamkeit, auch wenn sich naturgemäß niemand gerne mit diesen Ernstfällen des Lebens auseinandersetzen möchte. Aber unsere Gesellschaft wird immer älter, die Möglichkeiten der sozialen Pflegeversicherung sind längst ausgereizt. Auf der anderen Seite steigen die Pflegekosten kontinuierlich an – dabei werden die dort Beschäftigten nicht einmal angemessen für ihre anspruchsvolle Arbeit entlohnt. Mit einem Wort: Die schon heute klaffenden Lücken zwischen den gesetzlichen Pflegeleistungen (Gesetzlich) und tatsächlich zu tragenden Kosten werden noch größer werden. Eine Pflegezusatzversicherung kann ein adäquates Mittel sein, wenn sie passend zu den Möglichkeiten und Ansprüchen ausgewählt wird.
Was kostet ein menschenwürdiges Leben im Pflegefall?
So drastisch diese Frage anmutet, so triftig ist der Hintergrund:
Die Unterbringung in einem Pflegeheim kostet abhängig von der Region zwischen 3.000 und 5.000 Euro pro Monat, die erst einmal aufgebracht werden wollen. Zunächst kommt die gesetzliche Pflegeversicherung auf, im Härtefall übernimmt sie bis zu 1.995 Euro pro Monat. Im nächsten Schritt werden die Einkünfte des Pflegebedürftigen herangezogen. Sollten diese nicht ausreichen, werden die Ehegatten und in der Folge auch die Kinder in die Pflicht genommen.
Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, tritt das Sozialamt für die verbleibenden Kosten ein – ein unangenehmes Gefühl.
Selbst der Pflegetipp, eine persönliche Pflegekraft zu beschäftigen, die mit im Haushalt wohnt und die professionelle Betreuung übernehmen kann, ist eine Geldfrage: Sie müssen mit mindestens 1.800 Euro pro Monat rechnen – zuzüglich Unterbringung und Verpflegung. Auch an diesen Kosten kann sich die gesetzliche Pflegeversicherung beteiligen, wird sie aber in den meisten Fällen nicht ganz abdecken können. Die Pflegezusatzversicherung ist und bleibt ein großes Thema, das auch junge Menschen treffen kann, ein Unfall mit bleibenden Folgen reicht bereits aus. Mit Weitsicht zu planen und eine passende Pflegezusatzversicherung abzuschließen, dürfte deshalb der beste Pflegetipp sein.
Was kostet so eine Absicherung für einen Familienangehörigen? Mit diesen Kosten müssen Sie im Alter rechnen: Die Kosten die ermittelt wurden sind ca. Werte.
Aufgeteilt in Süddeutschland, Norddeutschland, Westdeutschland und Ostdeutschland.
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- Ambulante Pflegekosten in Süddeutschland pro Monat ca. 2900€.
- Stationäre Pflegekosten in Süddeutschland pro Monat ca. 3700€.
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- Ambulante Pflegekosten in Norddeutschland pro Monat ca. 3200€.
- Stationäre Pflegekosten in Norddeutschland pro Monat ca. 4200€.
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- Ambulante Pflegekosten in Westdeutschland pro Monat ca. 3200€.
- Stationäre Pflegekosten in Westdeutschland pro Monat ca. 4200€.
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- Ambulante Pflegekosten in Ostdeutschland pro Monat ca. 2500€.
- Stationäre Pflegekosten in Ostdeutschland pro Monat ca. 3400€.
Die Kosten sind Durchschnittswerte und fallen je nach Region und Einwohnerzahl sogar teilweise höher aus. Wer Eigentum besitzt oder es bereits an seine Kindern vererbet hat. Hier achten Vaterstaat besonders das Geld von den Angehörigen wieder zurückzuholen.
Welche Zusatzversicherung kommt denn für den Pflegefall in Frage?
Unter der Rubrik Pflegezusatzversicherung werden die unterschiedlichsten Absicherungen angeboten – sowohl in Bezug auf die Leistungen als auch auf den Preis. Selbst der Gesetzgeber hat die Brisanz des Themas erkannt, mit der sogenannten Bahr-Pflegezusatzversicherung allerdings nur einen Tropfen auf den heißen Stein geliefert: Sie erhalten ganze 60 Euro pro Jahr zugeschossen, wenn Sie einen dieser speziellen Tarife als Zusatzversicherung wählen. Hier eine Übersicht zu den Möglichkeiten, mit einer Zusatzversicherung eine gravierende Versorgungslücke zu schließen:
Die Pflegekosten-Zusatzversicherung
Mit dieser speziellen Pflegezusatzversicherung erhöhen Sie im Vergleich die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen vom Tarif abhängigen Prozentsatz. Voraussetzung ist, dass die angefallenen Kosten nachgewiesen werden, wobei nur die im Leistungskatalog der sozialen Pflegeversicherung anerkannt werden. Damit fallen die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung ebenso wenig in den Leistungsumfang wie der größte Teil der Leistungen, die von Angehörigen aufopferungsvoll erbracht werden.
Das Höchsteintrittsalter für diese Pflegezusatzversicherung liegt in der Regel zwischen 50 und 65 Jahren. Für Menschen, die sich von einem professionellen Pflegedienst versorgen lassen wollen, ist die Pflegekosten-Zusatzversicherung der passende Pflegetipp.
Die Pflegetagegeld-Zusatzversicherung
Bei dieser Pflegezusatzversicherung wird ein fester Tagessatz für jede Pflegestufe vereinbart, die Leistungen können frei verwendet werden – abhängig vom festgestellten Grad der Pflegebedürftigkeit. Es müssen also weder Kosten nachgewiesen werden, noch gibt es wird die Art der Pflegeleistungen vorgeschrieben. Allerdings ist eine Gesundheitsprüfung bei der Beantragung vorgesehen. Die Pflegetagegeld-Zusatzversicherung ist der optimale Pflegetipp, sollten die Voraussetzungen es zulassen.
Die Pflegerenten-Zusatzversicherung
Im Gegensatz zur Pflegetagegeld-Zusatzversicherung ist für eine Pflegerente keine Gesundheitsprüfung notwendig, was die Beiträge im Verhältnis höher ausfallen lässt. Die vereinbarte Rente wird in Abhängigkeit von der festgestellten Pflegestufe lebenslang ausgezahlt – unabhängig von der Verwendung. Die Pflegerente kommt ein echter Pflegetipp in Frage, wenn es bereits Vorerkrankungen zu beachten gibt.
Die Bahr-Pflege-Zusatzversicherung
Als Pflegetagegeld-Zusatzversicherung konzipiert, weicht die Bahr-Pflegezusatzversicherung an einer entscheidenden Stelle von den Regeln ab: Die Gesellschaften dürfen einen Antrag nicht ablehnen, auch wenn es gesundheitliche Probleme gibt. Darüber hinaus ist die staatliche Förderung von 60 Euro pro Jahr von der Ausgestaltung der Tarife nach vorgegebenen Kriterien abhängig, letztendlich handelt es sich um ein grob geflochtenes Sicherheitsnetz, das relativ teuer ausfällt. Die Bahr-Pflegezusatzversicherung kann insbesondere für ältere und nicht mehr ganz gesunde Versicherte ein Pflegetipp sein – unabhängig von der staatlichen Förderung.
Was erwartet uns 2017? Das Pflegestärkungsgesetz wird erweitert!
Schon diese Tarifvielfalt, die von den Versicherungsgesellschaften sehr kreativ umgesetzt wird, zeigt auf, wie schwierig die Entscheidung für eine passende Pflegezusatzversicherung zu treffen ist. Dazu kommt, dass zum 01.01.2017 weitere gravierenden Gesetzesänderungen zu erwarten sind: Aus den bisher genutzten Pflegestufen von 0 bis 3 werden dann nämlich Pflegegrade von 1 bis 5. Verschiebungen sind in Hinblick auf die Demenzerkrankungen vorgenommen worden, was nicht zuletzt den enormen Belastungen, die diese Krankheit mit sich bringt, geschuldet sein dürfte. Damit stehen auch in der privaten Tarifwelt Veränderungen an, wobei die Versicherer gewährleisten müssen, dass der Versicherungsschutz seinen Wert behält. Wir geben Ihnen den Pflegetipp, sich Ihren individuellen Versicherungsschutz für den Pflegefall maßschneidern zu lassen. Nur so haben Sie die Gewissheit, dass er wirklich zu Ihnen passt – fordern Sie einfach hier ein Angebot an.
Hier finden Sie Änderungen für 2017 was Sie als Beamter wissen müssen
Fazit der Pflegevorsorge durch BeamtenService
Das Wohlergehen und die Lebensqualität, ja sogar das bloße Überleben pflegebedürftiger Menschen, hängt ab von umfangreicher, professioneller Hilfe. Sorgen Sie dafür, dass es Ihnen bzw. Ihren Eltern in so einem Fall an nichts mangelt! Sorgen Sie dafür, dass ein Pflegefall in Ihrer Familie nicht den finanziellen Ruin für Sie oder Ihre Kinder bedeutet.
Machen Sie den Pflege Check in 20 Minuten und klären Sie für sich wie viel Pflegekosten abgedeckt werden müssen.