Einordnung: Dieser Beitrag wurde zu Änderungen aus dem Jahr 2017 veröffentlicht. Für heutige Leistungsfälle gelten die aktuellen Vorschriften des jeweiligen Dienstherrn. Die folgenden Hinweise ersetzen die früheren pauschalen Aussagen zur Elternzeit.
Beihilfe in Bayern während der Elternzeit
Nach Art. 96 Absatz 3 BayBG beträgt der Beihilfebemessungssatz während der Inanspruchnahme von Elternzeit 70 Prozent. Diese Regelung ist nicht auf alleinerziehende Beamtinnen beschränkt. Der Prozentsatz bezieht sich auf beihilfefähige Aufwendungen, nicht automatisch auf die gesamte Rechnung.
Die früher hier genannte pauschale Drei-Monats-Frist ist keine allgemeine Frist zur Anpassung der privaten Krankenversicherung bei einer Beihilfeänderung. Nach § 199 Absatz 2 VVG kann bei geändertem Bemessungssatz oder Wegfall der Beihilfe eine Anpassung innerhalb der bestehenden Krankheitskostentarife verlangt werden. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt, erfolgt diese ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten; ausgenommen ist der Basistarif.
Stimme Beginn und Ende der Elternzeit, deinen persönlichen Beihilfeanspruch und den Versicherungsschutz rechtzeitig mit Beihilfestelle und Versicherer ab.
Fachliche Grundlagen: Art. 96 BayBG und § 199 VVG.
Sachsen-Anhalt: Historische Änderungen getrennt betrachten
Die ursprünglichen Angaben zu Kostendämpfungspauschalen und Eigenanteilen betrafen frühere Leistungsjahre. Daraus lässt sich keine aktuelle Erstattung oder Frist ableiten. Für deinen Antrag sind die Vorschriften und Informationen deiner zuständigen Beihilfestelle maßgeblich.
Zur Orientierung findest du unsere Beratungsseite für Sachsen-Anhalt und die Beihilfe-Übersicht nach Bundesland.
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