Das Jahr 2019 steht vor der Tür, es ist also höchste Zeit, sich mit den kommenden Änderungen im Bereich Versicherung und Finanzen zu befassen. Als BeamtenService beobachten wir für dich die gesamte Finanzwelt, fokussieren aber insbesondere auf Beamte. Es wurde einiges beschlossen, was durchaus relevant sein könnte – hier die Zusammenfassung im Überblick.
Die wichtigsten steuerlichen Änderungen ab 2019
Zum Jahreswechsel sollen einige steuerliche Erleichterungen greifen, die insbesondere kleine und mittlere Einkommen, aber eben auch Familien mit Kindern entlasten. Dazu zählen beispielsweise:
- Erhöhung des Kindergeldes: ab 1.1.2019 um zehn Euro, ab 1.1.2021 um zusätzliche 15 Euro
- Erhöhung des Grundfreibetrages: ab 1.1.2019 von 9.000 auf 9.169 Euro, ab 1.1.2020 auf 9.408 Euro
- Erhöhung des Kinderfreibetrages: ab 1.1.2019 von 7.428 Euro auf 7.620 Euro, ab 1.1.2020 auf 7.812 Euro
Darüber hinaus wurde offenbar die Steuerprogression etwas abgefangen, die Auswirkungen hängen jedoch vom konkreten Einkommen und dem persönlichen Umfeld ab.
Neue Größen in der Sozialversicherung für 2019 öffentlicher Dienst
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Krankenversicherung – Beitragsbemessungsgrenze 4.537,50 Euro pro Monat
Ab 2019 teilen sich wieder Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge zur Krankenversicherung zu gleichen Teilen – auch der Zusatzbeitrag. Die Beitragsuntergrenze beträgt 14,6 Prozent + X – und damit jeweils 7,3 Prozent + X. -
Pflegepflichtversicherung – wie Krankenversicherung
Der Beitragssatz wird im kommenden Jahr um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent angehoben (Ausnahme: Sachsen). Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen somit jeweils 1,525 Prozent zuzüglich des eventuellen Zuschlags für Kinderlose in Höhe von 0,25 Prozent. -
Rentenversicherung – Beitragsbemessungsgrenze West 6.700 Euro und Ost 6.150 Euro pro Monat
Der Beitrag wurde für 2019 auf 18,6 Prozent – und damit jeweils 9,3 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – festgelegt. -
Arbeitslosenversicherung – wie Rentenversicherung
Der Beitragssatz wird gesenkt – von 3,0 auf 2,5 Prozent, die hälftig zu tragen sind.
Die Neuerungen in der Betrieblichen Altersversorgung
Das Thema Altersversorgung bleibt im Fokus, insbesondere die Betriebsrente: Schließt du eine Versicherung im Zuge der Entgeltumwandlung ab, sparst du für diesen Anteil deines Brutto-Gehaltes Sozialabgaben und Lohnsteuern. Zum Ausgleich musst du die später ausgezahlte Rente versteuern und darauf auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung alleine übernehmen. Auch dein Arbeitgeber spart während der Ansparphase, nämlich seinen Anteil an den Sozialversicherungen, das sind immerhin 19,38 Prozent. Genau an diesem Punkt setzt die Änderung an: Ab 2019 müssen Arbeitgeber 15 Prozent des per Gehaltsumwandlung investierten Betrages zuschießen. Diese Regelung gilt für Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen.
Es gelten aber auch einige Einschränkungen
- Der Arbeitgeber muss die 15 Prozent nur zuschießen, wenn du ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze beziehst. Diese wird für das Jahr 2019 in der Rentenversicherung (West) 6.700 Euro monatlich und in der Krankenversicherung 4.537,50 Euro monatlich betragen.
- Bestehende Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung fallen erst ab 2022 unter diese Neuregelung, ab dann müssen Arbeitgeber auch für die Verträge einen Zuschuss bezahlen.
Wichtig:
Ausschlaggebend für die konkrete Umsetzung ist der gültige Tarifvertrag, den solltest du zunächst konsultieren.
Weitere Änderungen im Bereich Versicherung für Anwärter und Beamte 2019
Ab 2019 müssen Versicherer umfassender informieren, wenn du eine Versicherung abschließt, die nicht zu den Versicherungsanlageprodukten zählt. Das können beispielsweise Hausrat- und Haftpflichtversicherungen, aber eben auch Berufsunfähigkeitsversicherungen sein. Die Information muss rechtzeitig vor Unterzeichnung des Vertrages auf maximal drei Seiten erfolgen. Die wichtigste Punkte, die unbedingt enthalten sein müssen, sind
Art der Versicherung
Umfang der versicherten Risiken
relevante Ausschlüsse
Versicherungsbeitrag und Zahlungsweise
Laufzeit
Beginn und Ende des Vertrages
Pflichten der Kunden, um im Schadensfall Leistungen zu erhalten
Eine weitere und sehr begrüßenswerte Forderung der EU-Durchführungsverordnung zur Festlegung eines Standardformats für das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten ist eine klare Sprache, die Missverständnisse und Irreführungen vermeiden soll. Auch im Vertrieb müssen demnach einfach verständliche Bildsymbole verwendet werden, um den Kunden die wichtigen Stellen in Beschreibungen kenntlich zu machen. Wir dürfen gespannt sein, wie diese Aufgabe von der Versicherungsbranche gelöst wird. Als auf Produkte für Beamte spezialisierte Dienstleister bleiben wir selbstverständlich am Ball.
Krankenversicherung für Zeitsoldaten: Ab 2019 auch GKV zugänglich
Mit dem nächsten Jahr wurde den ehemaligen ZeitsoldatInnen der Weg in die GKV einheitlich geebnet, sodass sie mit einer Krankenkasse eine freiwillige Versicherung vereinbaren können. Mit dem Ende der aktiven Dienstzeit kannst du dann einen Beitragszuschuss anstelle der Beihilfe erhalten. Diese Entscheidung ist jedoch überlegt zu treffen, gerne stehen wir dir als Spezialisten für Beamte zur Seite.
Telefonieren ins EU-Ausland: Preise werden gedeckelt
Noch ein Information am Rande: Die sogenannten Roaminggebühren sind bereits seit 2017 entfallen, allerdings kosten Gespräche ins EU-Ausland immer noch hohe Gebühren. Zum 15.3.2019 sollen diese von der EU begrenzt werden. Die Gesprächsminute soll dann höchstens 0,19 Euro kosten – und das unabhängig davon, ob du mobil oder vom Festnetz aus anrufst -die SMS maximal 0,06 Euro. Vom Europäischen Parlament wurde diese Regelung bereits genehmigt, zustimmen muss noch der EU-Rat.
BeamtenService Beratungsangebot für Anwärter – Beamte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst
Natürlich stellen diese Informationen nur einen Auszug dar, insbesondere das Thema Versicherung ist ja permanent in Bewegung. Umso wichtiger ist eine individuelle Beratung, die wir insbesondere für Beamte anbieten: Wir haben uns auf diesen Bereich spezialisiert, um dir im Bereich Versicherung, aber eben auch bei verschiedenen Finanzdienstleistungen die bestmöglichen Lösungen erarbeiten zu können. Hast du Fragen oder ein Anliegen, nutze einfach unser Kontaktformular – wir kümmern uns gerne um ein Anliegen.
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