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Auch für Beamte gilt: Sich rechtzeitig um die Krankenversicherung für die Zeit der Pension zu machen, verschafft dir nicht nur Klarheit. Du kannst die Kostensituation durch vorausschauendes Agieren effektiv optimieren. Wir haben dir die wesentlichen Fakten zusammengestellt, sodass du deine Entscheidung auf einer belastbaren Basis treffen kannst.

Welche Krankenversicherung benötigt der Beamte in Pension?

Du kannst zunächst davon ausgehen, dass dein Dienstherr dir weiterhin Beihilfe zur Krankenversicherung gewährt, wenn du in Pension gehst. In der Regel können Beamte in Pension nach ihrer aktiven Dienstzeit einen Beihilfesatz von 70 Prozent beanspruchen – das Thema Krankenversicherung relativiert sich also von vornherein. Trotzdem schrecken viele Beamte vor dem Schritt in die private Krankenversicherung zurück, da insbesondere die Beitragshöhe immer wieder Gegenstand von Diskussionen ist.

Natürlich solltest du dich mit dem Thema Pension beschäftigen, denn dein Einkommen wird sinken, gleichzeitig musst du mit zunehmendem Alter natürlich auch mit Krankheiten rechnen. Auf der anderen Seite steigen die Krankenversicherungsbeiträge im Laufe der Jahre – und das gilt sowohl für die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung.

Wie geht die gesetzliche Krankenversicherung vor bei Beamten?

Bei der Beantwortung dieser Frage müssen wir nach den pflichtversicherten und freiwillig versicherten Beamten unterscheiden:
Beamte können nur Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner werden, wenn sie einen Anspruch auf Rente und die Vorversicherungszeit erfüllt haben. Warst du also privat versichert, bleibt dir dieser Weg verschlossen. Die Vorversicherungszeit hast du erfüllt, solltest du wenigstens neun Zehntel der zweiten Hälfte deines Berufslebens in der GKV versichert gewesen sein. Dann wird der volle Versicherungsbeitrag in Abhängigkeit von der Höhe deiner monatlichen Pension berechnet – ohne dabei die Beihilfe zu berücksichtigen.

Solltest du in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens zu weniger als 90 Prozent gesetzlich krankenversichert gewesen sein oder übersteigen deine Alterseinkünfte die Jahresarbeitsentgeltgrenze, wird dein Versicherungsbeitrag auf der Grundlage deines monatlichen Einkommens berechnet – und zwar auf alle Einnahmen, die du generierst. Beziehst du beispielsweise eine private Rente, Zins- oder Mieteinnahmen, werden diese ebenfalls mit dem vollen Beitragssatz belegt und das bis zum Höchstbetrag.

Beitragserklärung für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte Beamte

  • Im Jahr 1980 war die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung bei jährlich ca. 20000€. Das entsprach im Monat als freiwilliges Mitglied einen Beitrag von 20000€ : Monate = 1666,67€ davon 11,4% = 189,99€ Beitrag pro Monat.
  • Mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung zum 01.01.1995 kam ein weiterer monatlicher Beitrag hinzu.
  • Im Jahr 2017 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 52200€:
  • Das sind im Monat 4350€, davon 14,6% für die Krankenversicherung,
  • Die Pflegeversicherung liegt bei 2,6% (sonst 2,35% für Familien mit Kind / Kindern)
  • Der Zusatzbeitrag liegt in der Regel bei 1,0% = 18,2% oder 17,95% für Familien mit mind. 1 Kind, dieses
    macht einen monatlichen Höchstbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung von 791,70€ in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung aus. Beamte haben die Wahl, sich zwischen der privaten und der gesetzlich freiwilligen Krankenversicherung zu entscheiden.
  • Hier wird die Berechnung des Beitrags wie folgt vorgenommen: Die gesetzlich freiwillige Krankenversicherung schaut, wie hoch die Besoldung des Beamten ist und nimmt von dem Brutto Besoldungsbeitrag den prozentualen Beitrag. Bei der Besoldungsgruppe A 13 NRW 3800€ Einstiegsgehalt = 3800€ *0,182 = 691,60€ freiwillige Krankenversicherungskosten im Monat.

Schauen wir uns also den Beitrag der letzten symbolischen 30 Jahre an, können wir sagen, der Beitrag zur gesetzlich freiwilligen Krankenversicherung hat sich massiv erhöht. Jetzt können wir nicht in die Zukunft schauen, doch eines ist klar, günstiger wird es auf keinen Fall. Eher steigt der Beitrag genau so an wie in der Vergangenheit.

Vorteil der privaten Krankenversicherung für Beamte?

Grundsätzlich bleibt es dabei: Du musst lediglich für die verbleibenden 30 Prozent Restkosten einen Beitrag zur privaten Krankenversicherung bezahlen, wenn du in Pension gehst. Natürlich steigen die Krankheitskosten im Laufe der Zeit, was auch die Beiträge in der privaten Krankenversicherung verteuert.

Aber: Die Versicherungsgesellschaften stellen Teile deines Beitrages zurück, um im Alter die Belastung abfedern zu können. Darüber hinaus steht dir eine Tarifoptimierung zu, die deine Versicherungsgesellschaft innerhalb ihrer eigenen Tarifwelt vornehmen muss. Dabei büßt du keineswegs deinen Versicherungsschutz ein, den du als Beamte genießen konntest. Du hast lediglich die Möglichkeit, in einen jüngeren Tarif zu wechseln und von den günstigeren Beiträgen zu profitieren.

Es gibt aber weitere Möglichkeiten, frühzeitig Vorsorge für die Beiträge zur Krankenversicherung nach Eintritt in die Pension zu treffen: Mit einem kleinen Zusatzbeitrag kannst du die Beitragsbelastung um 50 bis 75 Prozent reduzieren und so deine niedrigeren Bezüge ausgleichen.

Angesichts der Tatsache, dass du als Mitglied der privaten Krankenversicherung während deiner Dienstzeit als Beamte / Beamte, in Bezug auf die Beitragshöhe und die Leistungen deutlich besser fährst, können wir dir diesen Schritt nur empfehlen: Verwende einfach einen Teil der Ersparnisse durch günstigere Beiträge und fehlende Zuzahlungen dafür, einem finanziell abgesicherten Alter entgegensehen zu können.

Selbstverständlich zeigen wir vom BeamtenService dir die alternativen Wege gerne detailliert auf und präsentieren dir die Instrumente, die du vorausschauend für deine Pension einsetzen kannst – fordere einfach ein kostenloses und verbindliches Vergleichsangebot an.

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