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Was zunächst bundesweit abgelehnt worden war, soll nun in Thüringen aufgegriffen werden: Beamte sollten in Bezug auf Ihre Krankenversicherung frei wählen können – und das weit über das Vorreiter-Modell in Hamburg hinaus. Fraglich ist nach wie vor, ob und inwieweit Thüringen dadurch Haushaltsmittel einsparen kann.

Thüringen 2018 Beamte Krankenversicherung Wahlrecht?

Thüringen erweitert Hamburger Modell der Beamtenversorgung

Noch in dieser Legislaturperiode will Heike Taubert (SPD), Finanzministerin des Freistaates Thüringen, ein eigenständiges Gesetz auf den Weg bringen und dabei noch über das Hamburger Vorbild hinausgehen.

Dessen neue Form der Beamtenversorgung wird demnach zwar als Grundmodell übernommen, aber eben auch um die echte Wahlfreiheit in Fragen der Krankenversicherung erweitert. Diese Entscheidung fußt auf der Prognose, dass auf kurze Sicht durchaus Kosten im einstelligen Millionenbereich auf den Thüringer Haushalt zukommen, langfristig jedoch die Beihilfezahlungen sinken und die Landeskasse entlasten.

Finanzministerin Taubert bezieht eine klare Position zum bisherigen Beihilfesystem, sie sieht es schlichtweg als überholt an. Beamte können sich zwar rein theoretisch zwischen beiden Systemen der Krankenversicherung entscheiden, allerdings wird die private Krankenversicherung für Beamte eindeutig bevorzugt: Wählen Beamte nämlich die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, entfällt in der Regel der Beihilfeanspruch.

Diese Grundsätze erweisen sich insbesondere für Beamte, die Kinder haben und relativ niedrige Bezüge erhalten, als nachteilig. Taubert hat sich deswegen dafür entschieden, die Grundzüge des Hamburger Modells prüfen, die Pauschalzahlungen zum Gegenstand haben.

Gibt es eine Bürgerversicherung „light“ für Beamte in Thüringen?

Auch wenn die Parallelen zur Idee der Bürgerversicherung bereits von einigen Medien aufgegriffen wurden, verwies Taubert jedoch darauf, dass der Weg zur Vereinheitlichung der Beitragsgestaltung in einer umfassenden Solidargemeinschaft noch zu weit erscheine.

Auch die geplante Umstrukturierung des derzeitigen Beihilfesystems sei demnach kein Einstieg in das Thema gleiche Krankenversicherung für alle. Bislang stehe nicht einmal fest, für wie viele Beamte in Thüringen der dann mögliche Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt interessant sei.

Diese Prognosen sind umso schwieriger, als dass weder ein klarer Überblick zum aktuellen Versicherungsstatus der Beamten noch genaue Vorstellung zu den aus der Umstrukturierung folgenden Kosten vorliege. Schon das Grundprinzip der Beihilfe erschwert die Kalkulation, da ältere Beamte beispielsweise rein statistisch gesehen höhere Krankheitskosten verursachen als jüngere, die oftmals bei der Beihilfe gar nicht erfasst werden.

Als eine weitere Hürde steht noch die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer solchen Gesetzesänderung an, allerdings gibt sich Taubert hier gelassen. Es sei üblich, vor jeder Änderung oder Gesetzgebung die Konfliktpotenziale abzuklären, die Finanzministerin in Thüringen geht jedoch davon aus, dass es keine Probleme geben sollte. In jedem Fall empfiehlt sich im Zuge der Gesetzesänderung eine professionelle Beratung durch einen Spezialisten für die Beamtenversorgung in puncto Krankenversicherung, um bereits im Vorfeld die optimale Variante zu eruieren.

Selbstverständlich steht dafür der BeamtenService in bewährter Qualität zur Verfügung – eine einfache Anfrage reicht schon aus.

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