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Bereits im November 2015 wurden die Vorschriften für die Beihilfe in Hessen geändert: Wollen Beamte hier Wahlleistungen im Krankenhaus in Anspruch nehmen, müssen sie dies separat vereinbaren – und bezahlen. Als BeamtenService geben wir dir dazu alle wichtigen Informationen an die Hand.

Beihilfe in Hessen: Stationäre Wahlleistungen nur gegen Zusatzbeitrag

Mit 18,90 Euro monatlich (Stand 2018) musst du dich beteiligen, um bei Anspruch auf Beihilfe in den Genuss von Wahlleistungen im Krankenhaus zu kommen. Diese Regelung wurde in Hessen getroffen, sie gilt bereits seit dem 1. November 2015. Du erhältst dafür beispielsweise eine Unterbringung im Zweibettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt. Selbstverständlich kannst du mit uns als deinem BeamtenService die Details und Vorgehensweise ausführlich besprechen, um eine tragfähige Entscheidung zu treffen.

So umfasst dieser Monatsbeitrag nicht nur die beihilfefähigen Aufwendungen für die stationären Wahlleistungen für dich selbst, sondern auch für deine berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Auch zu diesem Punkt stehen wir dir gerne Rede und Antwort, als BeamtenService haben wir uns explizit auf die Vorschriften für die Beihilfe spezialisiert – und das weit über Hessen hinaus.

BeamtenService als kompetenter Ansprechpartner

Um diesen Anspruch auf Beihilfe für Wahlleistungen im Krankenhaus wahrnehmen zu können, muss die zuständige Beihilfefestsetzungsstelle eine entsprechende Erklärung von dir erhalten. Damit erteilst du natürlich auch die Ermächtigung, den monatlichen Zusatzbeitrag von deinen Bezügen einzubehalten: Du musst dich also nicht um die Beitragszahlung kümmern.

Wir werden dir in unserer umfassenden Beratung, auf die wir als BeamtenService größten Wert legen, alle Details erläutern – auch den großen Vorteil, den du in Hessen genießt: In anderen Bundesländern hättest du nämlich nur dreimal die Möglichkeit, eine solche Verbesserung deines Versicherungsumfangs zu bewirken:

Bei der Verbeamtung auf Widerruf in Hessen

Bei der Verbeamtung auf Probe in Hessen

Bei der Verbeamtung auf Lebenszeit in Hessen

Ohne diese Erklärung würdest du als Lediger in Hessen 65 Prozent Beihilfe auf Standardleistungen erhalten – und da gibt es einige Lücken, die für dich unter dem Strich teuer werden können. Wir zeigen dir also gerne auf, wie du von den Wahlleistungen im Krankenhaus profitieren kannst.

Weitere Informationen halten wir hier für dich bereit, stehen dir aber sehr gerne zur umfassenden Beratung zur Verfügung – sende uns einfach deine Anfrage.

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