Seite wählen

Beihilfeanspruch
Der Bemessungssatz (§12 Abs. 1 BVO) ist personenbezogen und beträgt im Regelfall für:

  • Den Beihilfeberechtigen im aktiven Dienst ohne Kind bzw. Kinder = 50% Beihilfe.
  • Den Beihilfeberechtigten im aktiven Dienst mit 2 oder mehreren Kinder = 70% Beihilfe.
  • Den Beihilfeberechtigten im Ruhestand auch Versorgungsempfänger genannt = 70% Beihilfe.
    Im Bunesland Baden Württemberg ist dies anders. Bitte stellen Sie uns hierfür eine Anfrage ein.
    Um Ihre persönliche Situation vernünftig zu lösen.
  • Den Berücksichtigungsfähigen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner = 70% Beihilfe.
  • Für Berücksichtigungsfähige Kinder sowie Beihilfeberechtigte Waisen = 80% Beihilfe.

Generell ist zu sagen, dass die Beihilfe zusammen mit den Versicherungsleistungen und den sonstigen zugeflossenen Erstattungen die tatsächlichen Aufwendungen
nicht 100% Überschreitet. Hier kann Ihnen BeamtenService sofort eine Hilfestellung bieten und Ihre Situation prüfen. Bitte stellen Sie uns dazu eine Anfrage ein über das Kontaktformular / Rückrufservice.

Die Ehegatten Regel im Beihilfebereich

Ehegatten bekommen 70% Beihilfe und dürfen sich in der privaten Krankenversicherung, krankenversichern. Dazu gibt es folgendes zu beachten.

  • Die Einkünfte des Ehegatten wenn er nicht in einem Angestelltenverhältnis arbeitet dürfen nicht mehr als 18000€ in NRW und 16000€ in Niedersachsen betragen.
    Die anderen Beihilfe träger dazu wenden Sie sich bitte direkt an unsere Spezialisten aus dem Team BeamtenService.

Beihilfeanspruch für Kinder bis zum 27 Lebensjahr

Kinder werdn weiterhin bis zur bisherigen Altersgrenze „27 Lebensjahr“ beim Beihilfeanspruch und beim Bemessungssatz der Beihilfeberechtigten berücksichtigt, wenn Sie bis zum Wintersemester ein Studium an einer Hoch oder Fachhochschule aufgenommen haben und das Studium nicht vor dem 27 Lebensjahr beendet wird. Nicht in allen Beihilfeberechtigten Ländern ist dies so. Auch hier bitte an unser Team von BeamtenService wenden.

Was streicht die Beihilfe im Krankenhaus

Die Beihilfe zahlt generell nicht alles was Beihilfeberechtigte denken und sich wünschen. Deshalb achtet BeamtenService immer genau auf diese Werte in einer Krankenversicherung getreu dem Motto “ besonderer Service für Mandanten von BeamtenService“

Die beihilfefähigen Aufwendungen bei stationärer, teilstationärer sowie vor und nachstationärer Behandlung werden für ggf. vereinbarte Wahlleistungen gesonderte berechnete ärztliche Behandlung oder Unterkunft) um folgende Eigenanteile (Selbstbehalte) gekürzt:
in NRW 15€ für die bessere Unterkunft und 10€ für die besonderen Ärztlichen Leistungen Chefarzt.
Hier finden Sie die anderen Beihilfeländer und Kürzungen

  • Beihilfe Kürzungen in Niedersachsen 10€ für die Unterkunft für die Wahlleistungen gibt es keine Beihilfe.
    Sprechen Sie dazu unsrer Team BeamtenService an, was genau damit gemeint ist.
  • Beihilfe Kürzungen für den Freistaat Bayern 7,50€ für die Unterkunft für die Wahlleistungen 25€.

  • Beihilfe Kürzungen in Baden Württemberg § 6a der Beihilfe in Baden Württemberg. Bitte sprechen Sie uns dazu gesondert an.
  • Beihilfe Kürzungen in Brandenburg 10€ für die Unterkunft für die Wahlleistungen gibt es keine Beihilfe.
    Sprechen Sie dazu unsrer Team BeamtenService an, was genau damit gemeint ist.
  • Beihilfe Kürzungen in Berlin 10€ für die Unterkunft für die Wahlleistungen gibt es keine Beihilfe.
    Sprechen Sie dazu unsrer Team BeamtenService an, was genau damit gemeint ist.
  • Beihilfe Kürzungen in Bremen 0€ für die Unterkunft für die Wahlleistungen gibt es keine Beihilfe.
    Sprechen Sie dazu unsrer Team BeamtenService an, was genau damit gemeint ist.
  • Beihilfe Kürzungen in (ab 01.11.2015) Hessen
  • Beihilfe Kürzungen in Hamburg 0€ für die Unterkunft für die Wahlleistungen gibt es keine Beihilfe.
    Sprechen Sie dazu unsrer Team BeamtenService an, was genau damit gemeint ist.
  • Beihilfe Kürzungen in Mecklenburg Vorpommern 10€ für die Unterkunft für die Wahlleistungen gibt es keine Beihilfe.
    Sprechen Sie dazu unsrer Team BeamtenService an, was genau damit gemeint ist.
  • Beihilfe Kürzungen in Rheinland Pfalz §6a der Beihilfe. Was es genau damit gemeint ist, stellen Sie uns hierfür eine Anfrage ein.
  • Beihilfe Kürzungen in Saarland 0€ für die Unterkunft für die Wahlleistungen gibt es keine Beihilfe.
    Sprechen Sie dazu unsrer Team BeamtenService an, was genau damit gemeint ist.
  • Beihilfe Kürzungen in Sachsen 0€ für die Unterkunft für die Wahlleistungen gibt es keine Beihilfe.
    Sprechen Sie dazu unsrer Team BeamtenService an, was genau damit gemeint ist.
  • Beihilfe Kürzungen in Sachsen Anhalt 10€ für die Unterkunft für die Wahlleistungen 14,50€.
  • Beihilfe Kürzungen in Schleswig-Holstein 0€ für die Unterkunft für die Wahlleistungen gibt es keine Beihilfe.
    Sprechen Sie dazu unsrer Team BeamtenService an, was genau damit gemeint ist..
  • Beihilfe Kürzungen für den Bund 10€ für die Unterkunft für die Wahlleistungen 14,50€.

Kostendämpfungspauschale für Beamte

Wie oben beschrieben müssen Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit sowie Beamte im Ruhestand erst selber für Ihre Kosten aufkommen. in NRW liegt diese für 2016 bei 300€ pro Jahr. Die Tendenz ist steigend da die Beihilfeleistungen Steuerumlagen subventioniert sind. Für Besoldungsgruppen A7 – A11, A12 – A15, A16 alle Bereiche und den Höheren Besoldungsgruppen gelten anderes Recht. Man spricht bei der Kostendämpfung bei einer Art Selbstbeteiligung für die Beihilfeberechtigten.

Zahnbehandlungen

Beihilfefähig sind die Arztkosten des Zahnarztes, soweit diese im Einklang mit der Gebürenordnung der Zahnärzte (GOZ) berechnet wurden. Im Regelfall sind die Gebührensätze der GOZ bis 2,3 fachem Satz der Gebührenordnung beihilfefähig. Liegt eine Begründung vor vom Zahnarzt warum und wieso er mehr berechnen möchte. Kann der Satz auch auf den 3,5 Fachen Satz steigen im Beihilfegesetz. Zahntechnische Leistungen (§9 der GOZ) sind bei der Versorgung mit Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen in Höhe von sechzig vom Hundert beihilfefähig. Auf diesen beihilfefähigen Betrag wird der personenbezogene Bemessungssatz angewendet. Bei einer Versorgung mit Zahneratz wird also in der Regel von 60 % der beihilfefähigen Laborkosten eine Beihilfe von z.B 50 – 70% ausgezahlt. Heißt im Klartext der Beihilfeberechtigte bleibt aktiv auf kosten sitzen. Hierzu bietet BeamtenService eine Ventiellösung an.
Sprechen Sie unserer Team dazu an.

Mehraufwendungen für Verblendungen (einschlißelich Vollkeramikkronen bzw. brücken, z.B. im Cerec-Verfahren sind grundsätzlich bis einschlißelich Zahn6 notwenig und damit beihilfefähig anzuerkennen. Die Zahnärztlichen Leistungen sind grundsätzlich auch bei den Zähnen beihilfefähig, bei dennen die Aufwendungen nach Satz 1 nicht notwenig sind.
Wenn Leistungen bei der Beihilfe eingereicht werden muss immer eine Rechnung inkl. der Laborkosten eingereicht werden.

Aufwendungen für die Vorsorge mit Implantaten im Zahnbreich – sowie alle damit verbundenen weiteren Aufwendungen sind nur unter sehr engen Voraussetzungen z.B Zahnloser Unterkiefer und nach vorheriger Anerkennung durch die Festsetzungsstelle, in der Regel aufrund eines amtsärztlichen Gutachten beihilfefähig. Ist die Versorgung mit Implantaten beabsichtigt, ist es insbesondere im Hinblick auf die Kostenhöhe ratsam, über die Beihilfefähigkeit bei der direkten Beihilfestelle eine Anfrage zu stellen.

Hilfsmittel für Beihilfeberechtigte

Beihilfefähig sind die von Arzt schriftlich verordnete Hilfsmittel §4 Abs. 1 Nr. 10 BVO), zu denen auch Körperersatzstücke, Kontrollgeräte sowie Apparate zur Selbstbehandlung rechnen, sowie die Aufwendungen für Anschaffung und Reparaturen. Für den Betrieb von Hilfsmitteln kann nur der Betrag, der 100€ im Kalenderjahr übersteigt, als beihilfefähig anerkannt werden. Die Mietgebühren für Hilfsmittel sind beihilfefähig, sofern Sie nicht höher sind als die reinen Anschaffungskosten. Mandanten von BeamtenService bekomme einen extra auf Ihre Bedürfnisse auch im alter gerechten Versicherungstarif angeboten. Ein offener Heilmittelkatalog ist zwingend erforderlich. Wir achten hier auch auf die Dinge die nicht beihilfefähig sind.

Nutzen Sie dazu hier das Kontaktformular….->

Brillen und Kontaktinsen als Beihilfeaufwendungen

Zu ärztlich verordneten Brillen wird eine Beihilfegewährt. Aufwendungen für die Ersatz und Folgebeschaffung einer Brille oder von Kontaktlinsen sind grundsätzlich auch dann beihilfefähig, wenn die Refraktionsbestimmung durch einen Optiker vorgenommen wurde. Aufwenungen für die Refraktionsbestimmung sind bis zu 13€ beihilfefähig. Achten Sie hier bitte auf Ihre persönliche Beihilfe. Jedes Beihilfeland hat Ihre eigene Verordnung Fragen Sie hierzu bei Ihrer Beihilfestelle an. Als Faustformel kann man sich merken, nur bei einer Änderung der Sehschärfe bekommt man eine Beihilfe Erstattung. Heißt das Thema Beihilfeergänzung wird umso wichtiger für die Zukunft.

Krankenhaus Leistungen für Beihilfeberechtigte

Bei einer stationären, teilstatioären Behandlung sind die Aufwendungen für die allgemeinen Krankenhausleistungen in Krankenhausern, die nach dem Krankenhausentgeltgesetz oder der Bundespflegsatzverordnung abrechnen, beihilfefähig. Wird ein Krankenhausaufenthalt in einem Krankenhaus durchgeführt, das nicht nach dem §108 SGB V zugelassen ist, z.B bestimmte Privatkliniken, so sind nur die vergleichbaren Aufwendungen, die bei einer medizinisch gleichwertigen Behandlung in dem Behandlungsort nächstgelegenen Klinik der Maximalversorgung (UNI-Klinken) enstanden wären, beihilfefähig. Ersatzweise werden dann aber die Kosten eines 2 Bettzimmers als beihilfefähig anerkannt. In den Ländern Bayern, Bremen, Hessen, Baden Württemberg, Niedersachsen, Hamburg und Sachsen bitte eine Anfrage hierzu an BeamtenService schicken. Wir kümmern uns nicht nur um Ihren Versicherung sondern dienen auch als Ansprechpartner für die Beihilfe.

Rehabilitationsmaßnahmen für Beihilfeberechtigte

Die Beihilfebestimmungen unterscheiden zwischen stationären, ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen ud Kuren sowie Müttergenesungs und oder Mutter / Vater Kind Kuren.

Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen.

Die Abgrenzung einer Rehabilitationsmaßnahme §6, §6a und § 7 Beihilfeverordnung von einer stationären Krankenhausaufenthalt § 4 Abs. 1 Nr. 2 Beihilfeverordnung besteht darin, dass im Rahmen von Rehabilitationsmaßnahmen Spezialbehandlungen, vorwiegend nachgehende Behandlungen chronischer Leiden oder Nachbehandlungen von Gensesenden durchgeführt werden, insbesondere mit Mitteln der physikalischen Therapien wie Massagen, Bewegungstherapien oder durch besondere Formen der Ernährung.

Suchen Sie eine gemischte Anstalt auf, in der sowohl stationäre Krankenhausbehandlungen als auch Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt werden können, ist für die Beihilfefestsetzung entscheidend, welche Art der Behandlung überwogen hat und in welchem organischen Bereich die Unterbringung stattgefunden hat. Voraussetzung für die grundsätzliche Anerkennung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme ist, dass ambulante Rehabilitationsmaßnahmen, Kuren oder andere ambulante Maßnahmen nicht ausreichend sind.

Unser Tipp hierzu ist:

Reichen Sie zunächst einen formlosen Antrag und eine ärztliche Bescheinigung ein. Die Beihilfestelle wird die Notwenigkeit der stationären Rehabilitationsmaßnahmen prüfen durch den Niedergelassenden Amtsarzt. Speziell für die Beihilfe in Bayern, Hessen und Baden Württemberg gilt direkt anfrage beim Dienstherrn.

Eine Stationäre Rehabilitationsmaßnahme §6 Beihilfeverordnung , muss vor Beginn durch die Beihilfestelle anerkannt werden. Eine nachträgliche Anerkennung ist nicht möglich, auch nicht ausnahmsweise. Weitere Voraussetzung ist, dass die Maßnahme in einer Einrichtung durchgeführt wird, die die Voraussetzung nach §107 Abs. 2 SGB V erfüllt. Zu dieser Frage wird dem Beihilfeberechtigten im Voranerkennungsverfahren eine Erklärung übersendet, die die behandelnde Einrichtung ausfüllt. Liegen diese Vormblätter im Sinne des Beihilferechts nicht vor kann eine Leistung nicht zugesagt werden.

Eine Stationäre Rehabilitationsmaßnahme wird nicht anerkannt, wenn im laufenden oder in den 3 vorrangegangenen Kalderjahren bereits eine beihilferechtlich anerkannte statioäre oder ambulante Rehabilitationsmaßnahme, eine Kur oder Mutter/Vater Kind Kur durchgeführt wurde. Von der Frist wird kein Gebrauch gemacht wenn ein Krankheitsbild wie Krebs, HIV, oder ein schwerer Fall von Morbus Bechterew vorliegt.(Schwersterkrankung)

Wird die Maßnahme anerkannt, so sind neben den Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung die Kosten für das amtsärztliche Gutachten, beförderungskosten, ärztliche Behandlungen, medizische Heilanwendungen, ärztliche Schlussbericht und Kurtaxe beihilfefähig.

Diese Anerkennung wird für eine Behandlungsdauer von 23 Kalendertagen einschließlich der Reisetage ausgesprochen, und kann während des Aufenthaltes sofern zwingend medizinische Gründe vorliegen auch verlängert werden. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und Behandlung sind in Höhe der Preisvereinbarung erstattungsfähig.

Alles was Sie weiter zu Thema Kuren und sonstiges erfragen möchten.
Kontaktieren Sie unser Spezialisten Team.

Stationäre Mutter / Vater Kind Kuren

Voraussetzung für die grundsätzlich Anerkennung ist, das ambulante ärztliche Behandlungen und Heilbehandlungen nicht ausreichend sind. Reichen Sie zunächst einem formlosen Antrag und eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ein. Die Beihilfestelle wird die Notwenigkeit der Maßnahme durch den zuständigen Amtsarzt prüfen lassen, der ggf einen Untersuchungstermin festlegt.
Bedeutet für jeden Beihilfeberechtigten das eine solche Prüfung viel Zeit in Anspruch nehmen wird. Und das wiederum lange geplant werden sollte.

Eine stationäre Mutter Vater Kind Kur wird nicht anerkannt, wenn im laufenden oder in den 3 vorangegangenden Kalenderjahren bereits eine beihilferechtliche anerkannte stationäre oder ambulante Rehabilitationsmaßnahme oder eine Kur durchgeführt wurde.

Ambulante Kuren für Beihilfeberechtigte

Auch hier gilt die grundsätzliche Anerkennung, dass ambulante ärztliche Behandlungen und Heilbehandlungen außerhalb der Kurmaßnahme wegen erheblich beeinträchtigter Gesundheit nicht ausreichend waren. Hier gilt auch wie bei der Stationären Kur, erst einen Formlosen Antrag einreichen mit einem Kostenvoranschlag. Dieser wird dann an den Zuständigen Amtsarzt weitergeleitet und geprüft. Oft muss man dann auch selber beim Amtsarzt selber vorstellig werden.
Bei der Ambulanten Kur für Beihilfeberechtigte gilt der selbe Grundsatz wie in der Stationären Kur. Siehe Beitrag oben.

Schwangerschaft und Entbindungskosten für Beihilfeberechtigte

Schwangerschaftskosten sind generell alle beihilfeberechtigt wenn Sie dem Wohl der Mutter und des ungeborenes Kind betreffen. Dies sind ärztliche Untersuchungen, Arzneimittel und Krankenhausaufenthalte. Dabei ist die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte zu beachten).

  • Schwangerschaftsgymnastik
  • Geburtsvorbereitungskurse
  • Hebammen besuche und auch Untersuchungen (Hier muss sich an die Hebammengebührenordnung gehalten werden)

Künstliche Befruchtung Beihilfeberechtigt?

Wer nachweislich nicht auf dem normalen Weg schwanger werden kann, Verheiratet ist und einen Nachweis hierüber erbringen kann, bekommt auch hierfür von der Beihilfe Leistungen gezahlt. Dafür muss man sich jedoch an einige Vorschriften halten. Beachten Sie bitte hier das Beihilferecht aus dem Land woher Sie kommen. Hier gibt es Landesweit erhebliche Unterschiede.

Beihilfe auch während der Elterzeit?

Wer in die Elternzeit geht bekommt auch weiterhin Beihilfe. In dem Bundesland NRW ist es zudem so, dass wenn man Verheiratet ist und in Elterzeit geht der Beihilfeanspruch auf 70% während des Bezugs von Elterngeld ansteigt. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre direkten Dienstelle dort wird Ihnen zu Ihrer Situation am ehesten geholfen.

Pflegebedürftigkeit und Pflegehilfsmittel

Sie sind pflegebedürftig, dann erhalten Sie grundsätzlich eine Beihilfe nach §5 Behilfeverordnung zu einer häuslichen Pflege, zu Pflegehilfsmitteln oder aber zu Kosten einer stationären Pflege als Beihilfeberechtigter.

Die Entscheidung über die Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer bestimmten Pflegestufe trifft die private pflegeversicherung oder die gesetzliche freiwillige Pflegekasse. Die Beihilfestelle übernimmt diese Entscheidung. Legen Sie daher immer den Grundbescheid über die Pflegestufe vor.
Ab dem Jahr 2017 gibt es das Pflegestärkungsgesetzt PART 2 achten Sie dazu auf unseren Beitrag hierzu.

Beihilfe im Todesfall

Beim Tode des beihilfeberechtigten Person erlischt der Anspruch auf Beihilfe. Dieser geht dann ggf. auf die Ehegatten / Ehegattin über. Kinder und Erben haben auch einen Beihilfenanspruch.

Eine Beihilfe zu Krankheitskosten sowie den Überführungskosten der verstorbenden beihilfeberechtigten Person erhält auf Antrag derjenige, der die Rechnung der Kostenbelege zuerst einreicht.

Zu den Kosten aus Anlass des Todes § 11 Abs. 1 BVO wird keine Beihilfe gewährt. Nur die Kosten für die Überführung der Leiche oder Urne § 11 Abs. 2 BVO können beihilfefähig sein. Darüber hinaus wird zu den beihilfefähigen Aufwendungen, die der verstorbenen Person entstanden waren § 14 BVO, eine Beihilfe gewährt. Dies sind zu Lebzeichten entstandene Aufwendungen, die der verstorbenen Person noch nicht mit einem Beihilfebescheid erstattet wurden. Hierzu gehören auch Pflegeaufwendungen.


Versicherungsvergleiche für Beamtenanwärter und Beamte weitere Infos hier

.


Weitere Infos für Beamte vom Beamtenportal BeamtenService findet Ihr hier

Angebot anfordern für Anwärter und Beamte jetzt kostenfrei


1. Wähle Deinen Deinen Status aus
Anwärter / Referendar
Anwärter / Referendar
Bundes- oder Landesbeamte
Bundes- oder Landesbeamte
Freie Heilführsorge Anwartschaft
Freie Heilführsorge Anwartschaft

2. Für was möchtest Du unverbindliche Angebote / Vergleiche bekommen?
Krankenversicherung
Krankenversicherung
Dienstunfähigkeitsversicherung
Dienstunfähigkeitsversicherung
Beamtenvorsorge
Beamtenvorsorge
Sachversicherungsvergleich
Sachversicherungsvergleich

Deine Kontaktdaten:
Powered by NEX-Forms

Anwärter / Referendar
Anwärter / Referendar
Bundes- oder Landesbeamte
Bundes- oder Landesbeamte
Freie Heilführsorge Anwartschaft
Freie Heilführsorge Anwartschaft

Krankenversicherung
Krankenversicherung
Dienstunfähigkeitsversicherung
Dienstunfähigkeitsversicherung
Beamtenvorsorge
Beamtenvorsorge
Sachversicherungsvergleich
Sachversicherungsvergleich

Deine Kontaktdaten:
Ich stimme den Datenschutzbestimmungen und Erstinformationen zu und bestätige, die Erstinformationen für Versicherungsmakler gemäß § 11 VersVermV akzeptiert und gelesen zu haben.
Powered by NEX-Forms

Weitere Infos für Beamte vom Beamtenportal BeamtenService findest Du hier:

Wichtige Info Krankenversicherung für Anwärter und Beamte- TOP Versicherungvergleich 42 Krankenkassen unabhängig voneinander
SPAR-TIPPS für Anwärter und Beamte -> Klick hier
R
Beamten TOP Vergleich ANFORDERN – Dienstunfähigkeit für Beamtenanwärter und Beamte
Infos zum Thema Dienstunfähigkeit für Beamtenanwärter und Beamte
Diensthaftpflichtversicherung warum Sie besonders für Beamtenanwärter und Beamte elementar ist
Was sagt Euch das Thema Kostendämpfungspauschale für Beamte?
Beihilfe beantragen – Formulare – Anleitung – Hilfestellungen
Infos für BABY Erstausstattung Beihilfe-> Klick hier.

Vielen Dank für Deine Bewertung des Artikels

.

7

Private-Krankenversicherung zu teuer?

Jetzt kostenlos vergleichen lassen!

Aktuelle BeamtenService News

Interessante Artikel für Dich
Beamten Beihilfe Tarife Beratung Vergleich

Beamten Beihilfe Tarife Beratung Vergleich

Nimmst du deine Beamtenlaufbahn auf, stehen wichtige Entscheidungen vor dir – wie beispielsweise das Thema Krankenversicherung: Du erhältst von deinem Dienstherrn Beihilfe, die bereits einen Teil, meist 50 Prozent, deiner Krankheitskosten abdeckt. Jetzt hast du noch...

Beamten Beratung Beihilfe Sachsen Änderungen 2024

Beamten Beratung Beihilfe Sachsen Änderungen 2024

Beamte in Sachsen aufgepasst! Seid bereit für aufregende Änderungen im Jahr 2024! Diese Änderungen werden erhebliche Einsparungen bei euren privaten Krankenversicherungsbeiträgen mit sich bringen. Bei BeamtenService sind wir stolz darauf, euch nicht nur detaillierte...