Bundesinnenminister Horst Seehofer verkündete interessante Neuigkeiten: Der Tarifabschluss, der für den öffentlichen Dienst vereinbart wurde, wird sich auch auf die Besoldung der Beamten des Bundes auswirken – ein adäquates Volumen soll demnach auch zur Verbesserung der Einkommen für Beamte ausgeschöpft werden. Als BeamtenService informieren wir nicht nur zu aktuellen Änderungen, sondern stehen dir jederzeit zur Beratung rund um Versorgungsthemen wie Beihilfe zur Verfügung.
Wichtiges Signal für Beamte des Bundes
Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes könnten für dich sehr interessant werden, denn der erzielte Abschluss umreißt nach Aussagen des Bundesinnenministers auch das Volumen, das zur Verbesserung der Besoldung und Versorgung für deutsche Beamte zur Verfügung gestellt werden soll. Schon aus diesem Grund führen wir vom BeamtenService die Eckdaten noch einmal auf:
Der Tarifabschluss bezieht sich demnach auf 30 Monate, nämlich den Zeitraum vom 1. März 2018 bis zum 31. August 2020. Zunächst sollen die Angestellten mit den Gehaltsgruppen E1 bis E 6 eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro erhalten. Darüber hinaus werden Entgelterhöhungen beim Bund und in den Kommunen in drei Stufen vorgenommen, wobei die Dienstherren hier individuelle Regelungen treffen können. Die Spannen:
- 2018 – 2,85% bis 5,70%, mindestens jedoch 64,44 Euro
- 2019 – 2,81% bis 5,39%, mindestens jedoch 71 Euro
- 2020 – 0,96% bis 1,81%, mindestens jedoch 22,78 Euro
- Auszubildende sollen für 2018 und 2019 eine Pauschale von 50 Euro erhalten.
Sobald detaillierte Regelungen vorliegen, werden wir vom BeamtenService natürlich informieren – darauf kannst du dich verlassen.
Einkommensrunde für Beamte – Bund erhöht Attraktivität des Berufsstandes
Es zeichnet sich also ab, dass Beamte in absehbarer Zeit eine Einkommensrunde erwarten können. Ulrich Silberbach begrüßte als Vorsitzender des Beamtenbundes (dbb) dieses Vorhaben und geht von einer zeitnahen Umsetzung aus, sodass den Forderungen seines Verbandes Rechnung getragen würde.
Wie Seehofer betonte, soll so die Attraktivität des öffentlichen Dienstes spürbar verbessert werden. Ob und wie das Thema Beihilfe aufgegriffen wird, bleibt noch abzuwarten. Selbstverständlich kannst du bei unseren Spezialisten vom BeamtenService eine umfassende Beratung in Anspruch nehmen. Wir befassen uns seit Jahren mit der optimalen Versorgung für Beamte und konnten hier fundierte Kompetenzen erwerben. Sollten sich Änderungen ergeben, beziehen wir diese direkt in unsere Beratung ein.
Bislang gibt es nur vereinzelte Vorstöße, die Richtlinien für die Beihilfe auch auf die gesetzliche Krankenversicherung auszuweiten. Wie wir in unserer Beratung immer wieder feststellen, erweist sich nach gängiger Rechtslage die Kombination aus Beihilfe und PKV regelmäßig als vorteilhafter. Wie immer gibt es natürlich auch Ausnahmen, sollten Beamte beispielsweise Kinder haben oder aus gesundheitlichen Gründen nur schwer Zutritt zur privaten Krankenversicherung erhalten.
Du kannst in jedem Fall davon ausgehen, dass wir eine Objekte Beratung durchführen und dir die Vor- und Nachteile der verschiedenen Krankenversicherungssysteme im Zusammenhang mit der Beihilfe aufzeigen.
Nutze diese belastbare Entscheidungsgrundlage – wir vom BeamtenService stehen dir jederzeit zur Seite.
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