Beihilfeänderungen in Bayern und Sachsen-Anhalt wir haben die Infos kurz zusammengefasst.
Beihilfeänderungen Bayern 2017
In Bayern haben sich Änderungen ergeben, die die Situation von Alleinerziehenden Beamtinnen betrifft. Der persönliche Beihilfeanspruch erhöht sich in diesem Fall auf 70% Beihilfe, ausschließlich für die Zeit der Elternzeit. Versicherer aktzeptieren dieses Urteil auch rückwirkend. Bitte auf die 3 Monatsfrist achten.
Die neue Regel ist an 3 Voraussetzungen gekoppelt.
- Es ist KEINE beitragsfreie Familienversicherung möglich
- Es besteht kein Beihilfeanspruch als berücksichtigungsfähiger Angehöriger
- Es besteht keine Teilzeitbeschäftigung oder nur eine Teilzeitbeschäftigung bis maximal 30 Wochenstunden
Die Beamtinnen müssen durch den Beihilfebescheid einen Nachweis zur Umstellung der Krankenversicherung mit Beginn und Ende vorlegen, damit der Vertrag bedarfsgerecht angepasst werden kann. Oft haben privat Versicherte Beamte mit Beihilfeanspruch bei Änderung der Beihilfe auch ein Optionsrecht um Ihre PKV Tarife anzupassen. Bitte sprechen Sie uns auf diese Lösung an über das Kontakformular.
Beihilfeänderung Sachsen-Anhalt Kostendämpfungspauschale
In Sachsen-Anhalt entfällt ab dem 01.01.2017 die Kostendämpfungspauschale für Beihilfeberechtigte rückwirkend erstmal nur für das Jahr 2014. Die Eigenanteile für z.B Arzneimittel, Hilfsmittel und Fahrtkosten bleiben weiterhin bestehen. Eine Entscheidung wegen der Selbstbeteiligung für das Jahr 2015 und 2016 ist aktuell noch nicht geklärt worden.
Für Heilfürsorgeberechtigte entfällt ab diesem Zeitpunkt der Eigenanteil (Besoldungseinbehalt auf Dauer.
Quelle Beihilfe Land Bayern und Niedersachsen.
Versicherungsvergleiche für Beamtenanwärter und Beamte weitere Infos hier
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