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Als erstes Bundesland räumt Hamburg seinen Beamten die Möglichkeit ein, Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat der rot-grüne Senat nun beschlossen. Als BeamtenService verfolgen wir selbstverständlich die Entwicklungen und zeigen dir die Möglichkeiten auf, die du darüber hinaus in puncto Pauschale Beihilfe seit dem 1. August in Hamburg nutzen kannst

Pauschale Beihilfe für GKV: Hamburg als Vorreiter

Bislang erhalten Beamte in Hamburg – wie im Rest der Bundesrepublik auch – eine individuell Beihilfe, deren Leistung sie mit speziellen Tarifen der privaten Krankenversicherung aufstocken können. Nun steht ihnen auch der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung offen. Außerdem wird seit August auf Antrag eine Beihilfe-Pauschale geleistet, wobei es unerheblich ist, ob du Mitglied der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung bist. Die Höhe der pauschalen Leistung für beihilfeberechtigte Beamte und Angehörige beläuft sich auf die Hälfte der Beiträge zur GKV, was unter dem Strich dem Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung von abhängig Beschäftigten entspricht.

Wie der Erste Bürgermeister Olaf Scholz ausführte, sollen damit vor allem kinderreiche, behinderte, teilzeitbeschäftigte und chronisch kranke Beamte besser gestellt werden. Diese würden aktuell benachteiligt, da ihnen die Familienversicherung nicht zugänglich ist und bei gravierenden Vorerkrankungen Risikoaufschläge in der PKV anfallen würden. Nicht thematisiert wurde jedoch, dass der Versicherungsumfang dann entsprechend geringer ausfällt:

Die GKV leistet beispielsweise weder für Sehhilfen noch für Heilpraktikerleistungen, alternative Heilverfahren oder ansprechenden Zahnersatz – um nur einige der Versorgungslücken zu nennen, die wir im Rahmen einer umfassenden Beratung als verantwortungsbewusster BeamtenService ansprechen müssen. Es gilt also nicht nur die Preise, sondern alle Leistungen genau zu analysieren, bevor du eine Entscheidung von solcher Tragweite triffst.

Die Sache mit dem Haken: Zugangsbeschränkung und unumkehrbare Entscheidung für die Hamburger Beamten

Als BeamtenService zeigen wir dir alle Wege zur optimalen Krankenversicherung für beihilfeberechtigte Beamte auf. Dazu zählt auch, dass wir dich auf den eingeschränkten Zugang zur GKV für Beamte in Hamburg hinweisen: Von der Öffnung können demnach nur neue Beamte und diejenigen Gebrauch machen, die bereits zum höheren Beitrag freiwillig abgesichert sind – für alle anderen gäbe dies das Krankenversicherungsrecht nicht her.

Die pauschale Beihilfe kann jedoch unabhängig vom Status in der Krankenversicherung gewählt werden – und zwar in jedem Entscheidungszeitraum einmal. Als Entscheidungszeiträume werden die Zeit bis zur Verbeamtung auf Probe und die danach unterschieden. Daraus ergeben sich folgende Modelle, zwischen denen sich Beamte in Hamburg seit dem 1. August 2018 entscheiden können. Diese drei Varianten galten bisher und behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit:

  • 1. Beihilfekonforme PKV und Beihilfe-Leistungen in Abhängigkeit von den Krankheitskosten
  • 2. Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV und Beihilfe-Leistungen in Abhängigkeit von den Krankheitskosten
  • 3. Private Krankenvollversicherung und Beihilfe-Leistungen in Abhängigkeit von den Krankheitskosten

Bei diesen Modellen beteiligt sich der jeweilige Dienstherr über die Beihilfe an den konkreten Krankheitskosten, die die Beihilfeberechtigten zur Abrechnung bei der Beihilfestelle einreichen – zum Versicherungsbeitrag schießt er hingegen nichts dazu. Die günstigste der Varianten war demnach bislang die erste, denn die beihilfekonformen PKV-Tarife sind im Vergleich zu den Vollversicherungen der PKV oder GKV ausgesprochen günstig.

Nun gilt seit dem 1. August die Regelung, dass beihilfeberechtigte Beamte eine pauschale Beihilfe-Leistung beantragen können, sodass die Beiträge zur Krankenversicherung faktisch halbiert werden – und das unabhängig vom frequentierten Versicherungssystem. Daraus ergeben sich für Hamburg zwei weitere Modelle:

  • 4. Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV und Pauschale Beihilfe – Anspruch auf krankheitskostenabhängige Beihilfe-Leistungen entfällt

  • 5. Private Krankenvollversicherung und Pauschale Beihilfe – Anspruch auf krankheitskostenabhängige Beihilfe-Leistungen entfällt

Es liegt nun im Auge des Betrachters, welches Modell das jeweils beste ist: Bist du gesund, dürften unter dem Strich die beihilfekonformen PKV-Tarife das Rennen machen.

Hier lässt sich nicht nur der Versicherungsschutz individuell auf deine Ansprüche zuschneiden, du sparst in der Regel auch Geld. Als spezialisierter BeamtenService beraten wir dich dazu umfassend, objektiv und fair. Deswegen weisen wir auch explizit darauf hin:

Ist die Entscheidung für die Beihilfe-Pauschale aber einmal gefallen, kann diese nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Wir können dir daher nur empfehlen, dich zunächst mit dem Thema auseinanderzusetzen und das Gespräch mit uns zu suchen. Gemeinsam wägen wir die Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle detailliert ab, denn es ist einiges zu bedenken.

BeamtenService: Versorgungslücken mit passender Zusatzversicherung schließen

Neben den Kosten sollten nämlich auch die Leistungen eine wichtige Rolle spielen. Um diese zu vergleichen, müssen wir den Versicherungsumfang der GKV an den der PKV anpassen – und das kann nur unter Einbeziehung von Zusatzversicherungen erfolgen. Gerne wählen wir als BeamtenService für dich eine geeignete Zusatzversicherung aus, um überhaupt eine Entscheidungsgrundlage zu erhalten. Wir stocken in unseren Betrachtungen also in den Bereichen

Stationär: Zweibett-Zimmer, Chefarztbehandlung und Wahlleistungen

Zahn: Prophylaxe und Zahnersatz

Ambulant: Alternative Heilmethoden und Kurleistungen

entsprechend auf und stellen die Ergebnisse einander gegenüber. Die Unterschiede sind gravierend, wie du schnell erkennen wirst. Nicht umsonst lehnt der Beamtenbund den Vorschlag zur Abschaffung der privaten Krankenversicherung ab, mit dem hauptsächlich die SPD in Richtung Bürgerversicherung argumentiert. Die PKV bedient nämlich die komplette Bandbreite von abgespeckten bis hin zu exzellenten Tarifen, sodass du die Wahl hast:

Deine individuellen Ansprüche und persönlichen Voraussetzungen sollten aus unserer Sicht die Hauptrolle spielen – und dafür sorgen wir als dein kompetenter BeamtenService.


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