Das Schlagwort geistert regelmäßig durch die Presse und sorgt für Verunsicherung: Private Krankenversicherer können eine Beitragsanpassung durchführen – auch bei einem Beihilfe-Tarif. Warum das so ist und wie du am besten in diesem Fall vorgehen solltest, erfährst du im Folgenden.
Was ist eine Beitragsanpassung und warum wird sie notwendig?
Die Krankheitskosten steigen, was nicht zuletzt neuen Therapien und steigenden Preisen bei den Hilfsmitteln, aber eben auch den Lohnkosten geschuldet ist. Streichen die gesetzlichen Krankenkassen dann ihre Leistungen zusammen oder erhöhen den Zusatzbeitrag, müssen auch die privaten Krankenversicherer reagieren: Decken die Beitragseinnahmen nicht mehr die anfallenden Leistungen in einem bestimmten Beihilfe-Tarif, genehmigt ein unabhängiger Treuhänder eine Beitragsanpassung. Du erhältst dann eine entsprechende Mitteilung, die dir den Termin der Beitragsanpassung und den neuen Monatsbeitrag für deinen Beihilfe-Tarif aufzeigt.
Lohnt sich ein Wechsel in eine andere private Krankenversicherung?
Um es vorweg zu nehmen: Das sollte der letzte Weg sein. Zunächst gilt es, einige Überlegungen anzustellen, wobei wir dir gerne behilflich sind. Einerseits musst du nämlich beim Wechsel in einen Beihilfe-Tarif einer anderen Versicherungsgesellschaft eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen. Sollte sich zwischenzeitlich dein Gesundheitszustand verschlechtert haben, weil nun bestimmte Erkrankungen in deiner Akte stehen, droht nicht zuletzt ein Risikozuschlag. Andererseits bist du mittlerweile älter geworden, du würdest also mit einem höheren Eintrittsalter eingestuft werden.
Schon vor diesem Hintergrund können wir einen schnellen Wechsel, wie er von einigen Beratern empfohlen wird, nicht in jedem Fall oder pauschal befürworten: Ausschlaggebend sind immer die konkreten Voraussetzungen, denn ein Beihilfe-Tarif muss zu dir passen – bis hin ins Alter und zur Pension eines Beamten. Lass dich hier bitte nicht verunsichern, sondern gehe umsichtig bei einer Beitragsanpassung vor: Ein Neuabschluss ist für den Vermittler vielleicht lukrativ, für dich nicht in jedem Fall – wir vom BeamtenService schauen ganz genau hin.
Die Beitragsentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung
Eine beachtliche Entwicklung was die Preisstrucktur von 1970 – 2010 ausgemacht hat.
Ein Beamter der heute nach A13 besoldet wird und 3900€ Brutto erhält muss Stand heute, davon 18% abgeben als freiwilliges Mitglied in zahlen = 702€ Zahlbeitrag pro Monat.
Gesetzliche Krankenversicherung Beitragsentwicklung
(Quelle Volz Software GmbH)
Was ist unter der „vorvertraglichen Anzeigepflicht“ zu verstehen?
Solltest du nach einer Beitragsanpassung in einen Beihilfe-Tarif einer anderen Gesellschaft gewechselt sein und bei den Gesundheitsfragen nicht alle Erkrankungen erwähnt haben, kann dir dies kräftig auf die Füße fallen: Reichst du eine verfängliche Rechnung zur Leistungserstattung ein, fragt der neue gerne beim alten Versicherer zu deiner Krankheitsgeschichte an – und hier wird alles registriert.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht wird immer wieder auf die leichte Schulter genommen, eine Verletzung führt jedoch zu empfindlichen Sanktionen: Hier straft sich schon das Weglassen von gesundheitlichen Problemen oder Vorerkrankungen, geschweige denn das Flunkern oder bewusste Falschangaben: Denn du bleibst nicht nur auf deinen Rechnungen sitzen, es droht auch die Absicherung in einem Basis-Tarif beim Vorversicherer – die Leistungen sind dann schlechter als in der GKV, von den Unannehmlichkeiten ganz zu schweigen.
Gibt es sinnvolle Alternativen bei einer Beitragsanpassung?
Mit Sicherheit: Einerseits achten wir immer darauf, wie die Krankenversicherer in der Vergangenheit in Bezug auf die Beitragsanpassung vorgegangen sind, andererseits behalten wir den Markt und die Ankündigungen im Blick. Darüber hinaus verhandeln wir für unsere Kunden auch Tarifoptimierungen, zu denen die Versicherer verpflichtet sind: Du kannst dann innerhalb der Tarifwelt deines Krankenversicherers in einen günstigeren Beihilfe-Tarif wechseln, wenn dies möglich ist. Du ersparst dir damit nicht nur die Gesundheitsprüfung, sondern auch die Formalitäten – wir vom BeamtenService erledigen das für dich.
Was wir vom BeamtenService für unsere Kunden tun können
Wir achten für unsere Kunden generell auf jedes kleine Detail – und das nicht nur bei der Krankenversicherung, im Gegenteil. Als BeamtenService befassen wir uns mit allen anderen Versicherungssparten, begleiten dich aber auch professionell bis zur passenden Immobilienfinanzierung – fordere einfach einen kostenlosen Vergleich bei uns an.
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