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Als Beamter müssen Sie nicht nur für Ihren Ruhestand, sondern auch für den möglichen Verlust ihrer Arbeitskraft vorsorgen. Die sogenannte Dienstunfähigkeit.

Dienstunfähigkeitsversicherung worauf achten

Damit Sie einen ersten Einblick erhalten, warum eine Dienstunfähigkeitsversicherung so besonders wichtig ist, haben wir einige Fragen, in Folgenden, dazu beantwortet.

Wann und wie tritt Dienstunfähigkeit ein?

Kann ein Beamter vorrübergehend nicht seinem Dienst nachkommen, etwa aus gesundheitlichen Gründen, und dauert die Krankheit innerhalb eines halben Jahres länger als 3 Monate, wird die Dienstunfähigkeit unterstellt.

Die Feststellung der Dienstunfähigkeit erfolgt zunächst durch den unmittelbaren Vorgesetzten des Beamten. Danach kommt es zur „Amtsärztlichen Untersuchung“. Anhand eines Gutachten wird sehr oft die Dienstunfähigkeit ausgesprochen und festgelegt. Die letzte Entscheidung liegt beim Dienstherrn. Dieser folgt dabei normalerweise der Einschätzung im Gutachten des Amtsarztes.

Gefährliches Versorgungsrisiko Dienstunfähigkeits Lücke

Die Feststellung von Dienstunfähigkeit bedeutet oft ein sehr ernstes finanzielles Problem für den Beamten und ganz besonders den Beamtenanwärter / Referendar.

Plötzlich kann der Lebensstandard nicht mehr gehalten werden. Laufende Kosten lassen sich nicht mehr decken, es droht ein Abrutschen in die Armut und die Angewiesenheit auf Sozialhilfe.

Ohne Schutz

Für Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf ist die Gefahr besonders groß. Sie haben bei Dienstunfähigkeit keinen Schutz durch den Dienstherrn:

  • Sollte durch einen Freizeitunfall (im Straßenverkehr, auf privaten Reisen, Ausflügen usw.) eine Dienstunfähigkeit eintreten, so werden Sie aus dem Dienstverhältnis entlassen und lediglich in der Gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
  • Auch wenn eine Krankheit länger als 3 Monate Bestand hat und es nicht abzusehen ist, ob der Dienst wieder aufgenommen werden kann, werden Sie schutzlos aus dem Dienstverhältnis entlassen.
  • Nur bei einem „Unfall im Dienst“ haben auch Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe Schutz durch Ihren Dienstherrn.

Wenn ein Beamter auf Lebenszeit dienstunfähig wird, hat er nur dann eine Dienstunfähigkeitsabsicherung durch seinen Dienstherrn, wenn er bereits mindestens volle 5 Jahre (die „allgemeine Wartezeit“) im Dienstverhältnis war.

Auch nach der allgemeinen Wartezeit kann die Dienstunfähigkeitsabsicherung durch den Dienstherren kaum als ausreichend bezeichnet werden.

Ein Beispiel für die bevorstehende Lücke bei Dienstunfähigkeit

Lena M. trat im Alter von 31 ihren Dienst als Beamtin an. Mit 39 wurde Frau M. dienstunfähig. Sie hatte die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt und wurde vom Amtsarzt dienstunfähig geschrieben, der Dienstherr versetzte sie in den Ruhestand.

Start im Alter von 31 Jahren –> 8 Jahre im Dienst –> mit 39 Jahren dienstunfähig –> 2/3 Zurechnungszeiten bis zum 60. Lebensjahr: 21*2/3 = 14 Jahre –> 3 Jahre Studienzeit anrechenbar: 8+14+3 = 25 Jahre –> Multipliziert mit dem Faktor 1,79375 = 44,84% von der letzten Besoldung von Frau Muster in Höhe von 3583€ –> 1606,61€, abzüglich Vorsorgeabschlag von 10,8% = 173,51€ –> 1433,09€ Höhe der Dienstunfähigkeitsrente.

Dadurch, dass Frau M. eine gesetzliche Mindestversorgung von 1500€ zusteht, bekommt sie lediglich genau diesen Betrag.

Damit kann Frau M. die laufenden Kosten für:

  • Miete
  • Krankenversicherung
  • Sonstige Lebenshaltungskosten
  • Und andere Versicherungen sowie weitere wichtige Posten seit ihrer Dienstunfähigkeit nicht mehr bezahlen.

Ihre Kinder und sie selbst müssen seitdem mit erheblichen Einschränkungen leben und sind permanent in einer finanziellen Notsituation.

Fazit

Verlassen Sie sich beim Thema Dienstunfähigkeit nicht nur auf Ihren Dienstherrn, sonst ist im Ernstfall Ihre Existenz mehr als stark bedroht!

Und bitte lassen Sie sich nicht auf schlechte Versicherungsbedingungen ein. Ich kenne und verstehe auch das Kleingedruckte in Versicherungsverträgen und verwende beim Vergleich von Anbietern nur solche Tarife, die eine für den Versicherten ideale „reine Dienstunfähigkeits-Klausel“ enthalten.

Gerne beantworte ich alle Ihre Fragen:

  • Erstelle Ihnen Tarifvergleiche,
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