Die Kostendämpfungspauschale für die Beihilfe in Baden Württemberg werden pro Jahr verlangt für entstehende Krankheitskosten.
Besonderheit in Baden Württemberg zur Kostendämpfungspauschale sind zu beachten.
Für folgende Situationen ist keine Kostendämpfungspauschale notwenig:
- Waisen wird keine Kostendämpfungspauschale fällig.
- Geburtspauschale nach § 11 Abs. 2 Beihilfeverordnung
- Leistungen bei Organspenden für Beihilfeberechtigte in Baden Württemberg nach § 10a Nummer 7 Beihilfeverordnung.
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Besonderheiten gibt es für die Pflegeleistungen in Baden Württemberg:
§ 9 Abs. 3 bis 7 und 12 BVO (ambulante und stationäre Pflege, Leistungen zur Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bei stationärer Pflege, Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel und Aufwendungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes unterliegen jedoch der Kostendämpfungspauschale (Quelle lbv.landbw.de)
Baden Württemberg Kostendämpfungspauschale im Detail
- Stufe 1 = A 6 – A 7 = 90 € pro Jahr für nicht aktive Beamte = 75 € pro Jahr
- Stufe 2 = A 8 – A 9 = 100 € pro Jahr für nicht aktive Beamte = 85 € pro Jahr
- Sufe 3 = A 10 – A 11 = 115 € pro Jahr für nicht aktive Beamte = 105 € pro Jahr
- Stufe 4 = A 12, C 1, C 2, C 3 = 150 € pro Jahr für nicht aktive Beamte = 125 € pro Jahr
- Stufe 5 = A 13 – A 14, R 1, W 1, H 1 – H 2 = 180 € pro Jahr für nicht aktive Beamte = 140 € pro Jahr
- Stufe 6 = A 15 – A 16, R 2, C 4, W 2, H 3 = 225 € pro Jahr für nicht aktive Beamte = 175 € pro Jahr
- Stufe 7 = B 1 – B 2, W 3, H 4 = 275 € pro Jahr für nicht aktive Beamte = 210 € pro Jahr
- Stufe 8 = B 3 – B 5, R 3 – R 5, H 5 = 340 € pro Jahr für nicht aktive Beamte = 240 € pro Jahr
- Stufe 9 = B 6 – B 8, R 6 – R 8 = 400 € pro Jahr für nicht aktive Beamte = 300 € pro Jahr
- Höhere Besoldungsgruppen = 480 € pro Jahr für nicht aktive Beamte = 330 € pro Jahr
Quelle Baden Württemberg Beihilfe*
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