Kostendämpfungspauschale NRW
Beamte haben für Ihre Krankheitskosten in NRW eine gewissen Pauschale pro Jahr selber zu leisten. Die Kostendämpfungspauschale für NRW:
- Stufe 1 = A 7 bis A11 = 150 € pro Jahr.
- Stufe 2 = A12 bis A15, B1, C1, C2, H1 bis H3, R1, W1 = 300 € pro Jahr.
- Sufe 3 = A16, B2, B3, C3, H4, H5, R2, R3, W2, W3 = 450 € pro Jahr.
- Stufe 4 = B4 bis B7, C4, R4 bis R7 = 600 € pro Jahr.
- Stufe 5 = Höhere Besoldungsgruppen = 750 € pro Jahr.
Wahlleistungen für „Privatarzt und 2 Bett Chefarzt Behandlung Beihilfe Nrw“
In Nordrhein Westfalen müssen Beihilfeberechtigt zusätzlich zu der Kostendämpfungspauschale pro Tag 25 € im Krankenhaus bezahlen. Diese Leistungen werden nicht im Krankenhaus gefordert sondern werden im Nachhinein bei einreichung der Krankheitskosten durch die Beihilfe gekürzt.
Maximal 28 Tage im Jahr.
Quelle NRW Beihilfe*
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