Die Kostendämpfungspauschale für Rheinland Pfalz werden pro Jahr verlangt für entstehende Krankheitskosten.
Besonderheit in Rheinland Pfalz zur Kostendämpfungspauschale sind zu beachten.
Die Kostendämpfungspauschale für jedes beihilfefähige Kind sinkt um 40€ pro Jahr in Rheinland Pfalz.
Kostendämpfungspauschale Rheinland Pfalz im Ruhestand = 70% der Stufe je Besoldungsstufe.
Für Hinterbliebene gelten folgende Regel = 55% der Besoldungsstufe maximal 40%.
Für Waisen gibt es keine Kostendämpfungspauschale zu zahlen.
- Stufe 1 = A7 – A8 = 100 € pro Jahr.
- Stufe 2 = A9 – A11 = 150 € pro Jahr.
- Sufe 3 = A12 – A15, B1, C1 – C2, H1 – H3, R1, W1 = 300 € pro Jahr.
- Stufe 4 = A16, B2 – B3, C3, H4 – H 5, R2 – R3, W2 = 450 € pro Jahr.
- Stufe 5 = B4 – B7, C4, R4 – R7, W3 = 600 € pro Jahr.
- Stufe 6 = Höhere Besoldungsgruppen = 750 € pro Jahr.
Quelle Rheinland Pfalz Beihilfe*
Versicherungsvergleiche für Anwärter und Beamte weitere Infos hier
.
Weitere Infos für Beamte vom Beamtenportal BeamtenService findet Ihr hier
- Krankenversicherung für Beamte – > Heilfürsorge endet? INFOS
- Infos zum Thema Dienstunfähigkeit für Beamtenanwärter und Beamte -> Klick hier
- SPAR-TIPPS für Anwärter und Beamten -> Klick hier
- Diensthaftpflichtversicherung warum Sie besonders für Beamtenanwärter und Beamte elementar ist-> Klick hier.
- Immobilien Beratung für Beamte – > INFOS
- Was sagt Euch das Thema Kostendämpfungspauschale für Beamte?< ->Klick hier.
- Beihilfe beantragen – Formulare – Anleitung – Hilfestellungen -> Klick hier.
- Infos für BABY Erstausstattung Beihlfe-> Klick hier.