Die Kostendämpfungspauschale für die Beihilfe in Schleswig Holstein werden pro Jahr verlangt für entstehende Krankheitskosten.
Besonderheit in Schleswig-Holstein zur Kostendämpfungspauschale sind zu beachten.
Wer in Schleswig-Holstein Beihilfe bezieht, reduziert sich pro Kind die Kostendämpfungspauschal um 25 € pro Jahr.
Für Pensionierte Beamte in Berlin reduziert sich die Kostendämpfungspauschale um 30% der ursprünglichen Pauschale zu Ihrer Besoldung.
Für Witwen und Witwer reduziert Sie sich um 60% der Besoldungstufe.
Für folgende Personen ist keine Kostendämpfungspauschale notwenig:
- Waisen wird keine Kostendämpfungspauschale fällig.
- Vorsorge Aufwendungen sind ausgenommen.
- Beamten Anwärter / Referendare müssen auch keine Kostendämpfungspauschale zahlen.
Hier die Kostendämpfungspauschale für Schleswig-Holtstein
- Stufe 1 = A 2 – A 6 = 20 € pro Jahr.
- Stufe 2 = A 7 – A 9 = 80 € pro Jahr.
- Sufe 3 = A 10 – A 11 = 140 € pro Jahr.
- Stufe 4 = A12 – A 15, B 1, C 1 & C 2, W 1 & W 2, R 1, H 1, H 2 & H 3 = 200 € pro Jahr.
- Stufe 5 = A 16, B 2 & B 3, C 3, W 3, R 2 & R 3, H 4 = 320 € pro Jahr.
- Stufe 6 = B 4 – B 7, C 4, R 4 -R 7 = 440 € pro Jahr.
- Höhere Besoldungsgruppen = 560 € pro Jahr.
Quelle Schleswig-Holstein Beihilfe*
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