Für freiwillig in der GKV versicherte BeamtInnen kündigt sich eine Beitragsentlastung an: Hamburg hat es vorgemacht und die Ungerechtigkeit abgeschafft, andere Bundesländer wollen die pauschale nun auch Beihilfe einführen. Als BeamtenService beobachten wir für Sie die aktuellen Entwicklungen und halten Sie auf dem Laufenden.
Pauschale Beihilfe für freiwillig GKV-Versicherte BeamtInnen
Entscheiden sich BeamtInnen mit Anspruch auf Beihilfe für eine freiwillige Krankenversicherung in der GKV, stehen sie bislang allein für die Beitragszahlung gerade – sowohl für den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil. Nur Hamburg hat im letzten Jahr diese offensichtliche Ungerechtigkeit abgeschafft und die pauschale Beihilfe etabliert.
Im Gegensatz dazu beziehen nämlich die privat versicherten BeamtInnen eine individuelle Beihilfeleistung, sodass ein gravierender Teil der Krankheitskosten vom Dienstherrn übernommen und die Versicherungsbeiträge für die privaten Ergänzungstarife entsprechend günstiger werden. Dem DGB stößt diese Ungleichbehandlung schon seit langen Jahren auf, nun zeichnet sich eine Änderung zum Positiven ab.
Als BeamtenService weisen wir in jeder Beratung zur Krankenversicherung für BeamtInnen darauf hin, dass die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV unter einigen Voraussetzungen sinnvoll sein kann. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie bereits Familie haben und von der kostenlosen Familienversicherung profitieren wollen.
Allerdings haben Sie dann auch die kompletten Krankenversicherungsbeiträge allein zu tragen. Der Grund ist in den Vorschriften zu suchen: Das Beihilfesystem von Bund und fast allen Ländern sieht eben keine anteilige Erstattung der Beiträge zur Krankenversicherung vor – lediglich die anteilige Übernahme der konkret anfallenden und per Rechnung zu belegenden Krankheitskosten. Die Folge: Bislang werden nur privat krankenversicherte BeamtInnen mit Anspruch auf Beihilfe finanziell durch die Dienstherren entlastet. Das könnte sich künftig ändern.
Hamburg als Vorreiter: Mehr als 1.000 BeamtInnen nutzen pauschale Beihilfe
Seit 1.8.2018 können BeamtInnen in Hamburg den neu geregelten pauschalen Beitragszuschuss nutzen, sollten sie freiwillige Mitglieder der GKV sein. Diese neue pauschale ersetzt die bisherige individuelle Beihilfe und umfasst den hälftigen Beitrag für eine Vollversicherung bei der GKV, der nachgewiesen werden muss. Zuständig ist die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, die sich kürzlich mit ersten Auswertungen zur Akzeptanz bei den BeamtInnen gemeldet hat: Der Start war ganz offensichtlich erfolgreich, mehr als 1.000 BeamtInnen nehmen bereits die Pauschale in Anspruch. Das Beispiel macht Schule, weitere Bundesländer wie Berlin, Thüringen wollen folgen, das Vorhaben befindet sich bei den Landesregierungen bereits in Umsetzung.
Aber es gibt eben auch die anderen Beispiele, auf die wir als BeamtenService ebenfalls hinweisen wollen: Einige Länder verweigern sich bislang entschieden dieser Gleichstellung durch die pauschale Beihilfe. Zumindest werden in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und Bremen die Hamburger Regelungen zur Pauschale im Parlament diskutiert. Es dürfte nicht nur der DGB sein, der diese neuen Entwicklungen begrüßt und unterstützt. Selbstverständlich stehen wir Ihnen als spezialisierter BeamtenService gerne zur Verfügung, um die optimale Krankenversicherungsvariante für Ihren Fall zu ermitteln. Wir wägen anhand Ihrer persönliche Situation explizit die Vor- und Nachteile ab, um Ihnen die passenden Vorschläge erarbeiten und gemeinsam besprechen zu können. Dabei greifen wir auf jahrelange Erfahrungen, vor allem aber auf unser fundiertes Fachwissen zurück. Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an oder fordern Sie eine Beratung an – als BeamtenService kümmern wir uns gerne um Ihr Anliegen.
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