Die Bundesregierung hat im Bereich der Sozialversicherungen einige Initiativen auf den Weg gebracht, insbesondere die Änderung bei den Sozialabgaben wird sich im Jahr 2019 bemerkbar machen. Ob dies jedoch langfristig trägt, ist dabei eine ganz andere Frage. Insbesondere in der Pflegeversicherung werden auch Beamte von der kommenden Änderung betroffen sein. Als BeamtenService versorgen wir euch mit aktuellen Informationen – hier die bereits vorliegenden Fakten im Überblick.
Auch für Beamte wichtig: Änderung bei Gesundheit, Rente und Pflegeversicherung
Für das kommende Jahr stehen einige Änderungen bei den Sozialversicherungen an, die alle Arbeitnehmer und zu einem gewissen Teil auch Beamte betreffen. Zunächst klingen die Erleichterungen bei den Sozialabgaben verlockend, allerdings reißen diese Zugeständnisse insbesondere in der Pflegeversicherung neue Löcher auf – das lässt sich schon heute absehen. Die große Koalition will offensichtlich damit punkten, ihr Hauptziel, nämlich die zugesagte Entlastung der Bürger, in die Tat umzusetzen.
Dazu agieren die jeweiligen Ministerien ausgesprochen zielstrebig und zügig: Jens Spahn, der Bundesgesundheitsminister, hat zum Beispiel das Versichertenentlastungsgesetz auf den Weg gebracht. Das soll eigentlich für finanzielle Erleichterung für gesetzlich Versicherte sorgen, wird allerdings von anderen Änderungen flankiert:
Der KV-Zusatzbeitrag wird ab 2019 paritätisch finanziert.
In der Pflegeversicherung soll es höhere Beiträge geben.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird angehoben, sodass die Höchstbeiträge in den Sozialversicherungen steigen.
Krankenversicherung-Zusatzbeitrag – Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen hälftig
Die Änderung in der Finanzierung des KV-Zusatzbeitrages wird allen gesetzlich Krankenversicherten direkt eine Beitragsentlastung verschaffen: Bislang tragen Arbeitnehmer und Beamte diesen kassenindividuellen Beitrag nämlich allein, ab dem 1.1.2019 sollen sich die Arbeitgeber mit 50 Prozent beteiligen. Derzeit variiert die Höhe dieses Zusatzbeitrages in Abhängigkeit von der Krankenkasse zwischen 0,59 und 1,7 Prozent.
Verdient ihr als Beamte beispielsweise 3.000 Euro brutto monatlich und erhebt eure Krankenkasse einen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,0 Prozent, werden künftig nur 7,8 Prozent für die Krankenversicherung abgezogen. Aktuell sind es noch 8,3 Prozent eurer Bezüge. In Zahlen: Statt 249 Euro Krankenversicherungsbeitrag fallen dann nur noch 234 Euro an – vorausgesetzt, ihr seid als Beamte Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Als Privatversicherte seid ihr davon nicht betroffen.
Pflegeversicherung – höhere Beiträge erwartet
Der viel diskutierte Pflegenotstand dürfte den entscheidenden Impuls dafür gegeben haben, dass zum 1.1.2019 eine Beitragssteigerung in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erwarten ist. Gesprochen wird von 0,3 bis 0,5 Prozentpunkten, die der Pflegeversicherung das zur Verbesserung der Situation notwendige Geld in die Kasse spülen sollen. Gehen wir von der Untergrenze der geplanten Erhöhung aus, werden abhängig Beschäftigte mit Kind 2,85 Prozent ihres Einkommens als Beitrag abzuführen haben, von dem die Arbeitgeber die Hälfte, also 1,425 Prozent, tragen. Im genannten Beispiel ist dies ein Mehrbeitrag von 4,50 Euro pro Monat – die Einsparung durch die paritätische Finanzierung des KV-Zusatzbeitrags schrumpft somit auf 15 Euro pro Monat.
Mit diesen Mitteln sollen die angekündigten 13.000 neuen Arbeitsplätze für Pflegekräfte geschaffen, aber auch die Pflegeausbildung reformiert und die Verdienstmöglichkeiten verbessert werden. Auch wenn der Beitrag nach dieser Anpassung bis wenigstens zum Jahr 2022 nicht mehr angehoben werden soll, bleibt dies erst einmal abzuwarten. Schon der demografische Wandel spricht dagegen, die Pflegekosten werden im Zuge der Alterung der Gesellschaft zwangsläufig kräftig steigen müssen.
Auch die private Pflegeversicherung wird diesen Schritt gehen müssen, um die steigenden Pflegeleistungen finanzieren zu können. Wie genau die aktuelle Beitragserhöhung für Beamte ausfallen wird, steht offenbar noch nicht fest. Hier sind die Unterstützungen durch die Beihilfe und aus Steuermitteln noch zu berücksichtigen. Als BeamtenService halten wir euch selbstverständlich auf dem Laufenden.
Beitragsbemessungsgrenze 2019 – Anhebung führt zu steigenden Höchstbeiträgen
Zum Jahreswechsel steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung von 4.425 Euro auf 4.537,50 Euro pro Monat – und damit auch die Monatsbeiträge, die Besserverdienende zu bezahlen haben. Wie sich das in eurem Fall auswirkt, können wir als BeamtenService gerne im Rahmen einer Beratung klären. Dabei lassen wir selbstverständlich alle aktuellen Informationen zu den kommenden Änderungen ebenso mit einfließen wie eure individuellen persönlichen Verhältnisse und Ansprüche.
BeamtenService – kompetenter Ansprechpartner für Beamte
Als auf die umfassende Versorgung für Beamte spezialisiertes Unternehmen nehmen wir die Änderung gerne zum Anlass, eure bestehenden Verträge auf den Prüfstand zu stellen:
Wir ermitteln zunächst deine individuellen Wünsche und Ziele.
Dann analysieren wir die aktuelle Versorgung.
Aus dem Abgleich leiten wir den konkreten Handlungsbedarf ab.
Zur Realisierung nutzen wir fundierte Versicherungsvergleiche, die uns die Selektion des Versicherungsmarktes nach Preis und Leistung erlauben.
Alle Schritte werden ordnungsgemäß dokumentiert und können transparent nachvollzogen werden.
Du kannst dich also nicht nur auf unsere profunde Kompetenz, sondern vor allem auf optimierte und professionelle Abläufe verlassen – frag einfach bei uns an und überzeuge dich selbst davon.
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