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Bevor es richtig losgeht mit dem Geldverdienen, suchen sich viele Referendare einen Nebenjob. Allerdings solltest du dies unbedingt sauber klären, um Probleme von vornherein zu vermeiden. Als BeamtenService haben wir dir wichtige Tipps zusammengestellt.

Nebenjob im Referendariat – ist das generell erlaubt?

Nein, eine Nebentätigkeit muss angemeldet werden, schließlich bist du verpflichtet, deine ganze Energie auf die Ausbildung zu konzentrieren. Schon aus diesem Grund gibt es in einigen Bundesländern von vornherein Beschränkungen auf eine bestimmte Stundenzahl pro Woche, die du für deine Nebentätigkeit investieren darfst. Der geeignete Ansprechpartner ist die Schulleitung. Erfahrungsgemäß kommt es bei der Entscheidung des Bildungsträgers auf die Art die Nebenjobs an: Je mehr dieser mit deinem Studium zu tun hat, desto besser. So wird Nachhilfeunterricht beispielsweise bei künftigen Lehrern gerne gesehen.

Kann ein bereits bestehendes Arbeitsverhältnis zur Nebentätigkeit weiter geführt werden?

Wenn du bereits vor dem Referendariat eine Nebentätigkeit ausgeübt hast, beispielsweise in der Gastronomie, dann kannst du dies auch weiterhin. Zu beachten ist jedoch die eventuelle Höchstgrenze bei den Wochenstunden, die von Bundesland zu Bundesland variieren. Darüber hinaus könnte die Erlaubnis zurückgezogen werden, sollten deine Ausbildungsergebnisse beeinträchtigt werden.

Welche Formalitäten sind für einen Nebenjob im Referendariat zu erledigen?

Zur Beantragung einer Nebentätigkeit gibt es spezielle Formulare, die wir hier für dich hinterlegt haben.
Antrag-auf-Nebenjob-im-Referendariat

Wie und wo findet sich ein passender Nebenjob für das Referendariat?

Zunächst solltest du dich am Studienort umsehen und die vorhandenen Möglichkeiten recherchieren. Wie immer zählt der erste Eindruck – das gilt auch für die Bewerbung für ein Nebentätigkeit: Dein künftiger Arbeitgeber erhält mit Sicherheit zahlreiche Bewerbungen, von denen sich deine Bewerbungsmappe abheben sollte. Investiere also etwas Zeit und bereite deine Unterlagen sorgfältig auf: Gibst du die Mappe direkt ab, solltest du auf eine qualitativ hochwertige Ausführung achten – dem Foto gebührt ebenso eine große Aufmerksamkeit.

Wie ist der Verdienst aus der Nebentätigkeit zu behandeln?

Die meisten Nebenjobs im Referendariat werden als Minijob mit einem Einkommen bis 450 Euro pro Monat angeboten. Diese bleiben lohnsteuerfrei, müssen aber im Lohnsteuerjahresausgleich aufgeführt werden. Verdienst du neben dem Referendariat aber mehr, fallen sowohl Sozialabgaben als auch Lohnsteuern an, sodass unter dem Strich vielleicht weniger als bei einer Begrenzung auf 450 Euro pro Monat herauskommt. Lasst euch das ausführlich vorrechnen, um eine gute Entscheidung treffen zu können.

Wie ist die Sozialversicherung im Nebenjob organisiert?

Bleibt es bei einem Minijob neben dem Referendariat, bist du über die Knappschaft versichert, die Beiträge übernimmt dein Arbeitgeber. Die Möglichkeit, zusätzlich Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, ist nur bedingt sinnvoll: Wirst du eine Beamtenlaufbahn einschlagen, erwirbst du Pensionsansprüche außerhalb dieses Versicherungssystems.

Im Referendariat bereits privat krankenversichert – und nun?

Da die Beiträge zur privaten Krankenversicherung vollkommen unerheblich von deinem Einkommen berechnet werden, ändert sich für dich gar nichts. Dein potenzieller Arbeitgeber für den Nebenjob dürfte allerdings erfreut sind, reduzieren sich dadurch doch die Lohnnebennebenkosten. Bei einem Minijob mit einem Verdienst von 450 Euro hätte er nämlich 58,50 Euro monatlich an die Knappschaft für deine Krankenversicherung abzuführen. Dazu kommen noch die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft).

Wir hoffen, wir konnten deine Fragen beantworten, stehen dir aber als BeamtenService gerne auch darüber hinaus Rede und Antwort – per Telefon oder Mail.

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