Ein Unisex-Tarif ist ein Versicherungstarif, der das Geschlecht des Versicherungsnehmers nicht als Tarifkriterium verwendet, obwohl es die Risikobewertung beeinflusst.
Bei einem Unisex-Tarif ist die Beitragssumme eines jeden Geschlechtes systematisch ungleich zu der Leistungssumme an das gleiche Geschlecht. Es erfolgt ökonomisch eine Quersubventionierung des einen Geschlechtes an das andere. Empfänger ist jeweils das Geschlecht mit dem höheren Risiko, also beispielsweise bei Lebensversicherungen die Männer und bei Rentenversicherungen die Frauen. Primär steigen dadurch die Versicherungsprämien für das risikoärmere Geschlecht; für das risikoreichere sinken sie.
Der Bundesrat hatte am 14. Dezember 2012 das so genannte SEPA-Begleitgesetz, welches unter anderem dem Unisex-Tarif die geforderte gesetzliche Grundlage geben sollte, in den Vermittlungsausschuss verwiesen, soweit es um die gesetzliche Grundlage der Neuorientierung der Bewertungsreserven geht.
Unter Bezugnahme auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahr 2004 entschied der EuGH am 1. März 2011 (AZ: C-236/09) Unisex-Tarife für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 21. Dezember 2012 verpflichtend zu machen. Die Vertragsfreiheit ist dadurch eingeschränkt.
Seit dem 1. Januar 2006 müssen in Deutschland Rentenversicherungen, die als Riester-Rente förderfähig sind, auf Unisex-Tarifen basieren. Bereits davor bestehende Verträge sind von dem Gesetz nicht betroffen. Rentenversicherungen, die nicht förderfähig sind, benutzen weiterhin das Geschlecht als Tarifkriterium. Ab 2012 wird der Unisex-Tarif gleichwohl eingeführt.Eine Übersicht, was sich mit der Einführung der Unisex-Tarife für Versicherungskunden ändern wird, findet sich u.a. beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Auch bei Kapital- und Risikolebensversicherungen kommen Unisex-Tarife ab Ende 2012 zur Anwendung. Marktbeobachter erwarten, dass sich dies unterschiedlich auf die Beiträge auswirken wird. Prämien für Männer werden in der Lebensversicherung eher sinken, für Frauen dagegen eher steigen.
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 1. März 2011 müssen auch in der privaten Krankenversicherung spätestens ab 2012 Unisex-Tarife angeboten werden.
Bei der Schadenentwicklung von Haftpflicht, Hausrat und Wohngebäude besteht kein Anlass, die Tarife nach Geschlecht zu unterscheiden. In der Unfallversicherung wird in der Regel die Gefahrengruppe (berufliche Tätigkeit) als Tarifmerkmal verwendet. Frauen werden unabhängig vom Beruf in die günstigere Gefahrengruppe A eingeordnet.
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Artikel Quelle: Wikipedia Artikel Unisex Tarif
Artikel Foto: Konstantin Gastmann / pixelio.de