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Grundschullehrer sind ohnehin überlastet, in den kommenden Jahren dürfte sich die Situation noch verschärfen. Einige Bundesländer reagieren mit Gehaltserhöhungen und lösen damit einen heftigen Streit aus. Als BeamtenService greifen wir dieses brisante Thema für Euch auf – hier alle Fakten.

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Höhere Bezüge als Beamte: Grundschullehrer werden gesucht

Die Zahl der fehlenden Grundschullehrer soll sich in den nächsten Jahren bundesweit auf bis zu 35.000 erhöhen. Offenbar reicht die aktuelle und bundesweit einheitliche Vergütung in der Besoldungsstufe A12 mit 3.100 bis 3.600 Euro pro Monat nicht aus, um diesen durchaus anspruchsvollen Beruf attraktiv für die junge Generation zu machen.

Nun ergreifen einige Bundesländer die Initiative und wollen die Gehälter für Grundschullehrer anheben. Was in der Wirtschaft eine normale Vorgehensweise ist, löst in den Kultusministerien heftige Debatten aus: Einerseits wird die fehlende Absprache kritisiert, andererseits ein Dominoeffekt befürchtet.

Berlin vergütet Lehrer an Grundschulen beispielsweise schon in der A13, was durchaus einen Unterschied von rund 500 Euro im Monat ausmacht, allerdings erhalten diese nicht mehr den Status als Beamte. Brandenburg hingegen will zum Jahreswechsel die Vergütung der Grundschullehrer anpassen, in Hamburg erhalten bereits rund 40 Prozent der Grundschullehrer die A13 – in Sachsen sowieso all die, die seit Anfang des Jahres Beamte sind.

Aber es gibt eben auch die anderen Bundesländer, wie Baden-Württemberg, Bayern oder auch das Saarland, das sich mit einer Erhöhung der Bezüge sehr schwer tut. Als sogenanntes Nehmerland, das also von den anderen Bundesländern unterstützt werden muss, dürften die Diskussionen auch schwierig verlaufen.

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Als BeamtenService bieten wir Dir einen genauen Überblick, hier die aktuelle Situation auf einen Blick:

Bundesländer, die keine Anhebung der Vergütung für Grundschullehrer planen und in A12 vergüten

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Baden-Württemberg

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Bayern

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Bremen

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Hessen

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Rheinland-Pfalz

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Saarland

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Sachsen-Anhalt

Bundesländern mit Plänen zur Anhebung auf A13

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Mecklenburg-Vorpommern

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Niedersachsen

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NRW

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Thüringen ab 2020

Bundesländer, die bereits A13 an Grundschullehrer bezahlen:

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Berlin – seit 1.8.2019, aber keine Beamte

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Brandenburg – seit 1.1.2019

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Hamburg – teilweise A12, rund 40 Prozent A13

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Sachsen – für neue Beamte ab 1.1.2019

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Schleswig-Holstein – schrittweise Erhöhung bis 2026

Wettbewerb um Grundschullehrer: Beamte können profitieren

Als BeamtenService behalten wir die Entwicklungen permanent im Blick – und hier dürfte es noch einiges an Bewegung geben: Wenn die Bundesländer die Vergütung für Beamte an Grundschulen so unterschiedlich gestalten, verschärft sich der Wettbewerb um Dich als Grundschullehrer.

Naturgemäß wurde diese Veränderung am Lehrerarbeitsmarkt, der grundsätzlich nur mit einem fast einheitlichen Besoldungsmodell funktioniert, stark kritisiert. Nicht jedes Bundesland ist nämlich in der Lage, diese Entwicklung finanziell mitzugehen. Das Saarland hat sich zum Beispiel Alternativen einfallen lassen, dort werden Grundschullehrer direkt Beamte, die sich darüber hinaus statt für 28,5 nur für 28,0 Wochenstunden verpflichten müssen.

Ähnlich geht Hessen vor, auch hier sollen bessere Arbeitsbedingungen die weitere Vergütung in A12 ausgleichen. Das Bundesland stellt nämlich zusätzlich Sozialpädagogen ein und hebt die Vergütung für Rektoren und Konrektoren an. Nun bleibt abzuwarten, wie sich der Gehaltsvorstoß auswirken wird.

Auf jeden Fall kannst Du als Grundschullehrer auswählen – und wir als BeamtenService begleiten dich dabei: Im Rahmen unserer umfassenden Beratung thematisieren wir nicht nur Deine Absicherung, sondern zeigen Dir interessante Wege auf, wie Du den Gehaltsvorteil sinnvoll für Dich ausnutzen kannst.

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