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Die Unfallversicherung ist die wohl am stärksten unterschätze Absicherung.

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Sie bietet Schutz vor den Folgen von Unfällen, die im täglichen Leben, in der Freizeit, auf Reisen, im Verkehr oder im Haushalt passieren. Den meisten Personen passiert leider immer wieder in der Freizeit ein Unfall bzw. Missgeschick. Oft ist man dann aber nicht abgesichert. Eine solche Absicherung kostet jedoch nicht viel im Vergleich zu einer Berufs- bzw. Dienstunfähigkeits-Versicherung.

Angebote hierzu errechnet Ihnen Beamtenservice: Kontaktformular

TIPP von Beamtenservice

Eine Unfallversicherung, die vor dem Jahr 2008 abgeschlossen wurde, sollte unbedingt überprüft werden. Denn im Jahr 2008 haben viele Versicherer hier eine deutliche Verbesserung der Konditionen eingeführt. Die Definition des Unfalls war vor 2008 deutlich schlechter als nach 2008: Ein Unfall war für den Versicherer nur ein Unfall wenn er „plötzlich von außen auf den Körper eintrat“. Ab 2008 wurde hier bei vielen Versicherern eine neue Klausel eingeführt. Ein Unfall muss seitdem nicht mehr zwingend plötzlich von außen auf den Körper einwirken, sondern kann auch durch die eigene Körperbewegung geschehend als Unfall anerkannt werden. Man spricht dabei auch von der „Eigenbewegungsklausel“.

Speziell für unsere „Kleinen“

Gerade Kinder sollten ohne eine vernünftige Unfallversicherung nicht alleine die Freizeit bewältigen, denn wie schnell kann auch hier etwas passieren: Einmal nicht aufgepasst und es ist passiert, Arm, Bein oder Hand gebrochen bzw. verletzt. Schützen Sie Ihr Kind vor Gefahren im Alltag! Sehr attraktiv ist auch die Beitragsrückgewähr in der „Kinder-Police“. Hier gibt es eine Geldleistung zum 18. Geburtstag, mit diesem Tag läuft die Unfallversicherung in den meisten Fällen aus. Bei einigen Anbietern ist es teilweise sogar egal, ob während der Vertragslaufzeit ein Unfall passiert ist. Man bekommt beim Unfall die vereinbarte Versicherungssumme und zum 18. Geburtstag dann auch noch die „Beitragsrückgewähr“. Eine Teilauszahlung ab dem 18. Lebensjahr ist, wenn der Vertrag verlängert wird, auch möglich. Das funktioniert teilweise sogar ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.

Beamtenservice bietet Ihnen eine individuell Ausarbeitung

Dann fordern Sie uns! Sie erhalten von Beamtenservice einen ausgearbeiteten Vorschlag genau nach Ihren Wünschen — mit einer Beitragsrückgewahr und auch ohne. Das „Versicherungsdeutsch“ wird in Verbindung mit einer Vergleichsrechner-Auswertung für Sie detailliert und bestens verständlich erklärt.

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